Elektroauto

Das Elektroauto ist das wohl zukunftsträchtigsten Fortbewegungsmittel unserer Zeit. Es ist batteriebetrieben – mit oder ohne zusätzlichen Range Extender. Der Begriff Elektroauto umfasst sowohl das rein elektrisch betriebene Fahrzeug, als auch Fahrzeuge mit Brennstoffzelle.

Der Gesetzgeber definiert den Begriff „reines Elektromobil“ in der Ladesäulenverordnung (LSV) vom 09. März 2016 wie folgt:

Immer Sinne der Ladesäulenverordnung „ist ein reines Batterieelektrofahrzeug ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, bei dem a) alle Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und b) alle Energiespeicher ausschließlich elektrisch wieder aufladbare Energiespeicher sind.“.

Plug-in-Hybride sind demnach keine, per Definition erfassten, reinen Elektromobile. Laut LSV aber sind sie dem Oberbegriff „Elektromobile“ zugehörig.

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