Elektromobilitätsgesetz

Bereits seit Juni 2015 regelt das Elektromobilitätsgesetz, kurz: EmoG, bundesweit Bevorrechtigungen unserer Elektrofahrzeuge. Hier werden somit die Vorgaben des geltenden Straßenverkehrsgesetzes, kurz: StVG, weiterführend ergänzt. Das EmoG enthält somit Bevorrechtigungen in Puncto Parken, Nutzung öffentlicher Straßen oder Wege mit besonderem Zweck, Parkgebühren und Zulassung von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. Damit dient das Elektromobilitätsgesetz der deutschlandweiten Förderung von Elektromobilität, indem es attraktive Vorteile für den täglichen Verkehr enthält.

Gefördert von:

x