Ladesäulenverordnung

Die Ladesäulenverordnung, kurz: LSV, reglementiert seit dem 17. März 2016 die in Deutschland geltenden „technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von ausschließlich öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“. Ins Leben gerufen und erlassen wurde sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sie normiert bspw. den Typ-2-Stecker als Standard für Normal-, den CCS-Stecker hingegen als Standard für Schnellladesäulen. Des Weiteren formuliert sie einen Anforderungskatalog, der an die Betreiber öffentlicher Ladepunkte zu stellen ist, so z.B. Vorgaben sowie Fristen zur Anzeige der Errichtung oder zur technischen Prüfung einer Ladesäule.

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