NEFZ

Das Kürzel NEFZ steht stellvertretend für „Neuer Europäischer Fahrzyklus“ und richtet sich nach der Richtlinie 70/220/EWG. Er gilt sowohl für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, als auch für Hybrid- sowie Elektrofahrzeuge.

Mit ihm werden europaweit einheitlich die von Fahrzeugen produzierten Schadstoffe – CO2 Emissionen – sowie der Kraftstoff- / Stromverbrauch gemessen bzw. ermittelt. Geschuldet ist dies den einheitlichen Abgasvorschriften für Personenkraftwagen in der Europäischen Gemeinschaft, die den Autoherstellern bestimmte Grenzwerte auferlegen. Diese traten bereits im Jahr 1970 in Kraft. Die sog. „Euro-Norm“ wurde jedoch erst 1992 eingeführt. Bis heute – von der Euro1 bis hin zur Euro 6 – wurden die Stickoxid-Grenzwerte seitens des Gesetzgebers um ganze 97 % verschärft.

Durchgeführt wird der NEFZ auf einem Rollenprüfstand unter laborähnlichen Bedingungen. Er sieht folgende Parameter für das Testprozedere vor:

Starttemperatur:             kalt

Testzeit:                             20 Minuten

Standzeit:                          5 Minuten (25 %iger Anteil im Gesamtzyklus)

Zurückzul. Strecke:         11 Kilometer

Geschwindigkeiten:       max. 120 km/h (im Mittel: 34 km/h)

Max. Leistung:                 bis zu 34 kW / 46 PS

Nicht berücks.:                Sonderausstattung & Klimatisierung

Gefördert von:

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