MV TANKT STROM

Elektromobilisten haben Grund zur Freude – das von Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegte Ausschreibungskonzept für 1.ooo neue Schnellladestandorte wurde durchgewunken, der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat zugestimmt. Die damit in Zusammenhang stehenden Ausschreibungen beginnen im Sommer dieses Jahres.


Voraussetzung dafür aber ist, dass das SchnellLG in Kraft tritt, schließlich bildet es das rechtliche Fundament für die Ausschreibung. Dann erst wird das Bundesverkehrsministerium die entsprechenden Unterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen. All das aber ist ja zumindest schon einmal auf dem Weg gebracht…


Andreas Scheuer äußert sich zum Kommenden nahezu euphorisch: „Der Ladeturbo kommt! Wir bauen bundesweit 1000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Zukünftig soll es möglich sein, den nächsten Schnellladepunkt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn. Diesem Ziel kommen wir mit der Ausschreibung des Deutschlandnetzes einen entscheidenden Schritt näher. Unser Konzept dafür steht. Unser Ziel ist klar: Einfach, immer und überall laden, schnell, komfortabel und klimaneutral.“


Seit 2o2o werden alle Vorgänge rund um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Kooperation mit dem BMVI von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH koordiniert. Johannes Pallasch, Leitungsteam-Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Mit dem Aufbau des Deutschlandnetzes beseitigen wir bestehende weiße Flecken auf der Landkarte der Ladeinfrastruktur. Dabei haben wir vor allem Ladeparks mit mehreren Ladepunkten mit hoher Leistung für längere Fahrten im Blick.


Das BMVI sieht zur Errichtung einer Art Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur sowohl den Aufbau als auch den fortwährenden Betrieb von 1.ooo Schnellladehubs mit jeweils mehreren Ladepunkten vor. Jeder einzelne von Ihnen wird wenigstens 15o kW Ladeleistung bieten. Für dieses Vorhaben stehen nicht weniger als 2 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Uff…


Die 1.ooo im Losverfahren ausgeschriebene Schnellladestandorte binden nicht nur Hotspots ein – auch wirtschaftlich weniger Attraktive Standorte, die zum Schulterschluss einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur notwendig erscheinen, finden sich in den Losen wieder. Die Bewertungskriterien für die Vergabe gliedern sich wie folgt:


Kosten

Konzept

Kundenfreundlichkeit


Vertraglich verpflichtend sind für die Bieter nicht nur der gewährleistete Aufbau passend zum eingereichten Konzept – auch der fortwährende Betrieb ist (im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen) bindend. Die Qualitäts- und Versorgungsstandards einzelner Punkte werden übrigens vom Bund festgelegt und nach Errichtung genaustens auf Einhaltung überprüft. Zudem legt der Bund im Vorhinein ein Preismodell fest, um etwaige Schadwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt bereits präventiv auszuschließen.


Weitere Information und das genaue Konzept findet ihr im Downloadbereich des BMVI.


Quelle: www.ecomento.de