Der Einstieg in die elektrifizierte Mobilität ist kostspielig? In wenigen Wochen wohl nicht mehr. Günstige E|Scooter nämlich gehören wohl bald zum deutschen Straßenbild – so beschloss es der Bundesrat auf Vorschlag unseres Bundesverkehrsministers Scheuer. War die Verwendung auf öffentlichen Wegen bislang verboten, ist das Fahren von E|Scootern nun – mit gewissen Einschränkungen – erlaubt. Was also ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Unsere Zusammenfassung:
✅ E|Roller sollen NICHT auf Gehwegen fahren (außer durch Zusatzschild erlaubt)
✅ Das Befahren von Radwegen ist ERLAUBT
✅ Kombinierte Geh- & Radwege sind ebenso BEFAHRBAR
✅ Ist kein Radweg vorhanden, können E|Scooter auf STRAßEN fahren
✅ E|Scooter-Piloten dürfen nicht jünger sein als 14 Jahre
✅ KEIN zusätzlicher Führerschein notwendig
✅ Vmax höchstens 20 km/h
✅ KEINE Helmpflicht
Quelle: www.tagesschau.de