Es ist beschlossen! Der vom Verkehrsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Bereitstellung einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos wurde vom Bundeskabinett beschlossen. So schafft das Schnellladegesetz, kurz: SchnellLG, das rechtliche Fundament zur offiziellen Ausschreibung des Aufbaus eines öffentlichen Schnellladenetzes mit nicht weniger als 1.ooo geplanten Standorten.
Verkehrsminister Andreas Scheuer blickt visionär in die Zukunft: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näherzukommen, wollen wir bundesweit 1.ooo Schnellladehubs bis 2o23 aufbauen. Gerade das schnelle Laden mit über 15o Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen“. Aus seiner Sicht seien eine flächendeckend und – und vor allem – nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur unerlässlich, um das Elektroauto in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Von besonderer Bedeutung sei jedoch auch die Ladezeit. Oftmals könne hierzulande nur mit 22 kW Ladeleistung nachgeladen werden. Mit dem „schnellen Laden“ einigte man sich auf Ladeleistungen jenseits 1oo kW.
Geplant sei nun, dass im ersten Schritt eine europaweite Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb von 1.ooo Standorten erfolgen soll. Strategisch wichtige Orte an Fernstraßen sowie an wichtigen Standorten im urbanen Raum sollen damit ausgestattet werden. Das Ziel: Mittel- und Langstreckenmobilität mit dem Elektrofahrzeug flexibel nutzbar machen – und zwar rund um die Uhr.
Betreiber des so entstehenden Ladenetzes ist jedoch nicht der Bund. Vielmehr wählt er nach dem Ausschreibungsverfahren die zukünftig vertraglich gebundenen Betreiber aus, die ihrerseits aus ganz Europa kommen können. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die Wirtschaftlichkeit – je günstiger das Angebot in Sachen Hardware, Installation und Unterhaltung, desto wahrscheinlicher der Zuschlag.
Ausgeschrieben werden übrigens Ladepunkte, die mittels High Power Charging eine Ladeleistung von wenigstens 15o kW ans Auto weitergeben.
Etwa 2 Milliarden Euro wurden in den Topf geworfen, um die deutsche Schnellladeinfrastruktur auszubauen. Anteilig möchte sich sogar der Bund an den Kosten beteiligen, „soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist“. Noch im Frühjahr 2o21 soll das SchnellLG verabschiedet werden – kurze Zeit später wird ausgeschrieben.
Quelle: www.ecomento.de