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MV TANKT STROM

⚡ARAL | Umstellung auf Schnelllader?⚡

Aral Ultraschnellladesäulen | ©Aral Aktiengesellschaft

Bereits im Februar 2020 stattete Aral die deutschlandweit mittlerweile fünfte Aral-Station mit „ultraschnellen“ Ladesäulen aus. Nun gab Aral jedoch bekannt, dass auf Elektromobilisten etwas Großes zukommt: In Kürze nämlich plane das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Lademöglichkeiten in ganz Deutschland. So sollen in den kommenden 12 Monaten mehr als 1oo weitere Ladestandorte dazukommen. “Wir möchten ein führender Anbieter von ultraschnellen Ladestationen sein und sind als Marktführer im deutschen Tankstellengeschäft eine ideale Anlaufstelle für das schnelle Laden unterwegs“, kündigt Aral-Vorstand Patrick Wendeler an. „Mit unseren fünf Pilotstationen konnten wir im letzten Jahr wertvolle Erfahrungen sammeln, die nun in unsere weitere Planung einfließen. Wir werden das Stromladen noch stärker in das Gesamtangebot der Stationen integrieren, die Verkehrsführung auf dem Tankstellengelände verbessern und für unsere Kunden, wo möglich, eine Überdachung bauen“, so Wendeler. Aral-Ladestationen liefern reinen Ökostrom mit Ladeleistungen von bis zu 35o kW. An den HPCs, den sog. High-Power-Chargern, sollen künftige Elektrofahrzeuge mit dem dazu tauglichen Bordstromnetz in nur 1o Minuten bis zu 35o km Reichweite nachladen können. Klingt nach einem klassischen Aral-Aufenthalt, oder? Wie aber zahlt man seine Ladung? Zur Wahl stehen unterschiedliche Zahlungsmodelle: Sowohl die Zahlung per Kreditkarte, das Nutzen einer mobilen Bezahl-Website via QR-Code, das Verwenden von Ladekarten bzw. Apps eines Dienstleisters des Hubject-Verbunds oder aber das Nutzen ader Aral Fuel & Charge Karte (als Geschäftskunde) ist möglich. Schon 2o21 aber wird alles etwas einfacher. Dann nämlich liefert Aral eine eigens kreierte Bezahl-App. Quelle: www.ecomento.de

⚡Eine halbe Milliarde für private Wallboxen…⚡

Peugeot e-208 | © PEUGEOT Deutschland GmbH

Das Corona Konjunkturprogramm setzt in seinem „Zukunftspaket“ einen deutlichen Fokus auf die Förderung der Elektromobilität. Laut einer Sprecherin des Verkehrsministeriums werde sich das Paket wohl nicht nur der Erhöhung der Kaufprämie sowie dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur widmen – auch Mittel für die private Anschaffung einer Ladestation sollen bereitgestellt werden. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums gab gegenüber Reuters bekannt: „Das Verkehrsministerium will die privaten Ladesäulen mit einer halben Milliarde Euro fördern.“ Unterstützung seitens des Wirtschaftsministeriums seien gewiss. Widerstand aus anderen, mitentscheidenden Ressorts seien außerdem nicht zu erwarten. Beweggrund zur Installation dieser Förderung sei gewesen, dass der Bund den Ausbau des öffentlichen Ladenetzes bereits mit hohen Fördersummen belege – die private Ladeinfrastruktur bisher jedoch noch nicht mit entsprechenden Förderprogrammen bedacht wurde. Konkret ginge es nun um die Förderung privater Ladesäulen für Haushalte, Handwerksbetriebe und Firmenparkplätze. Quelle: www.ecomento.de

⚡GameChanger VERSORGUNGSAUFLAGE⚡

Versorgungsauflage 2020 | © 2020 Aral

Mit ihrem Konjunkturpaket fördert die Bundesregierung unter anderem auch das nachhaltige Voranschreiten der Elektromobilität. Neben den finanziellen Vorteilen die dieses Paket mit sich bringt, soll das es jedoch auch den Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur mit ordentlich Frischluft versorgen – bspw. durch eine verbindliche, zunehmende Elektrifizierung des bereits bestehenden Tankstellennetzes. Allein für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos stehen mit dem Zukunftspaket 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden“, merkt die Koalition an. Weiterhin heißt es: „Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden.“ Gemeint sein könnte damit eine bundesweit einheitlich geregelte Auflage zur verpflichtenden Installation einer bestimmten Anzahl von Lademöglichkeiten pro Tankstelle. Konkretes dazu ist zwar bislang nicht bekannt – das Potenzial einer solchen Auflage aber ist angesichts von ca. 14.5oo Tankstellen deutschlandweit wirklich vielversprechend. Bislang kennen wir das Ergänzen bestehender Tankstellen um Lademöglichkeiten für Elektromobilisten lediglich als Eigeninitiative bzw. Leuchtturmprojekte einiger Konzerne. So hat ARAL immerhin 5 Schnellladestationen, SHELL hingegen bereits 5o Schnellladestationen in ganz Deutschland aufgestellt. Quelle: www.ecomento.de

⚡Elli & der ID.Charger⚡

VW Elli ID.Charger | ©Volkswagen

Wer bislang die zum Fahrzeug passende Wallbox vermisste, wird von Volkswagen und seiner Tochterunternehmung Elli mit der lang erwarteten Hardware versorgt. Ab nächstem Jahr könnt ihr auch Zuhaus mit der zur ID.Familie passenden Wallbox nachladen. Wie der ID.Charger funktioniert, was er kostet und wie schnell er lädt erfahrt ihr jetzt! Die insgesamt drei Varianten des ID.Charger werden mit dem offiziellen Marktstart des ID.3 auf die europäischen Märkte losgelassen. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie laden dreiphasig mit einer Ladeleistung von 11 kW. Damit sollte der ID.3 1st seine 420 km Reichweite in gut sechs Stunden aufgeladen haben. Das angeschlagene Ladekabel kann jedoch nicht nur Fahrzeuge der ID.Familie laden. Auch andere E|Fahrzeuge, die per Typ-2-Stecker geladen werden können, können mit dem Saft des ID.Charger gefüllt werden. Hier die grundlegenden Daten und die Unterschiede der verschiedenen ID.Charger Varianten im Überblick… Jetzt habe ich die Wallbox – die Installation aber steht ja auch noch auf dem Zettel. Volkswagen hat sich genau darum bereits gesorgt und erklärt: „Der Aufwand und die Kosten hängen von der jeweiligen Situation vor Ort ab und können nicht pauschal angegeben werden. Wenn am Stellplatz bereits ein Starkstromkabel liegt, dann kann der ID.Charger aber in der Regel zügig installiert werden.“ Das von Volkswagen höchstselbst angebotene Installationspaket umfasst neben zwei Wanddurchbrüchen auch 15 Meter Kabel. Damit sei gesichert, dass „…mit diesem Paket rund 80 Prozent aller Anwendungen abgedeckt werden können und keine weiteren Mehrkosten anfallen“. Die Installation eurer Wallbox übernimmt übrigens ein speziell geschulter Partnerbetrieb von Volkswagen Elli. Er installiert nicht nur eure Wallbox, sondern übernimmt auf Wunsch auch die Wartung sowie Pflege der Anlage und meldet eure neue Elektroinstallation sogar beim Energieversorger an. Bei Volkswagen also gibt es künftig alles aus einer Hand – ein sensationeller und wegweisender Ansatz, oder? Was meint ihr? Quelle: www.ecomento.de

⚡Novellierung kommt!⚡

Porsche Taycan lädt | © 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Ladestationen in Tiefgaragen per Gesetz? Genau das hat der Bundesrat vor wenigen Tag innerhalb eines Gesetzesentwurfs beschlossen. In Kürze soll jenes Gesetz Deutschlands E|Mobilisten erleichtern, eine private Ladesäule am eigenen Tiefgaragenstellplatz installieren zu lassen. Sowohl das Mietrecht als auch das Wohnungseigentumsgesetz erfahren dafür entsprechende Änderungen. So wird das Klimaschutzpaket 2030 tatsächlich sukzessive Realität. Die rechtlichen Änderungen gestalten sich folgendermaßen: Jeder Mieter soll in Zukunft einen Anspruch darauf haben, auf eigene Kosten eine Ladestation am eigenen Stellplatz zu installieren. Der Vermieter kann nur dann ein Veto einlegen, wenn er sich mit seiner Zustimmung selbst zur Installation verpflichten würde oder aber ein ernsthaft nachvollziehbares Interesse daran besteht, das Gebäude unverändert zu erhalten. Des Weiteren erfährt auch das WEG eine Neuerung: Reichte bis heute das Veto eines einzigen Miteigentümers um ein Bauvorhaben im Keim zu ersticken, genügt künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer zur Installation einer Lademöglichkeit. Welchen Weg aber nimmt nun der Entwurf, bis er schlussendlich das Leben vieler E|Mobilisten erleichtert? Nun ja…zunächst einmal nimmt der Entwurf der Länderkammer ihren Weg über die Bundesregierung in den Bundestag. Er entscheidet über darüber, ob aus dem Entwurf Realität wird. Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, begrüßt den Gesetzesentwurf und rügt, dass der Gesetzgeber habe „…die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben“ habe. Er weiß, dass ein derartiges Gesetz „…ein zentraler Hebel für den Erfolg der Elektromobilität ist – immerhin finden 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt.“ Immerhin aber befinden wir uns nun auf dem richtigen Weg, oder? Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡DER DURCHBRUCH?!⚡

Audi e-tron lädt | ©Audi AG

Einer der größten Kritikpunkte in Sachen „Elektromobilität“ ist ohne Zweifel die benötigte Zeit zum Laden der Fahrzeuge. Vielen sind bereits die seitens Porsche angekündigten Ladezeiten von 20 min für 400 km Reichweite zu lang. Der Durchbruch des E|Autos in die Gesellschaft wäre somit garantiert möglich, wenn schnelles Laden in nur wenigen Minuten technisch realisierbar wäre. Hier die gute Neuigkeit: Wir können damit rechnen. Das Startup „Echion Technologies“ beschäftigt sich nämlich aktuell mit eben jenem Thema. Mit ihrer Neuentwicklung soll ein traditioneller Lithium-Ionen-Akku in lediglich 6 Minuten vollgeladen. Dabei erfindet das Entwicklerteam um Dr. Jean de la Verpilliere das Rad nicht neu. Vielmehr entwickelte das Unternehmen eine Art Supplement für Batterien. Das frisch entwickelte, chemische Produkt soll in den Lithium-Ionen-Akkus der jeweiligen Hersteller eingesetzt werden, sodass die Ladezeiten dramatisch reduziert werden können. Warum? Herkömmliche Akkus vertragen die entstehende Hitze beim Ultraschnellladen nicht – sie drohen zu explodieren. Der neue Zusatz wird dafür sorgen, dass der thermische Haushalt der Batterien ausgeglichen bleibt. Dabei gilt: Niedrige Temperaturen, hohe Ladeleistungen, minimale Ladezeiten. Fun Fact: Das funktioniert sowohl in Fahrzeugen als auch in Smartphones. De La Verpilliere verrät gegenüber der Cambridge Independent: „Es handelt sich um ein neues Pulver, das Wiederaufladen in sechs Minuten, nicht 45 Minuten erlaubt. Das gilt auch für ein Auto, ein Elektroauto lässt sich also fast so einfach laden, wie ein konventionelles Auto betanken.“ Bereits 2020 soll die Substanz serienreif sein. Einziges Problem: Bislang hat sich das Unternehmen noch nicht dazu geäußert, auf welche Kapazität sich die Angabe von 6 Minuten bezieht. Bleibt zu hoffen, dass sie mit wenigstens 400 km Reichweite rechnet. Positiv bleiben! Quelle: www.ecomento.de

⚡Wallbox-Reform kommt!⚡

Ein E|Auto lädt, wo es parkt…und wo parkt es am längsten? Zuhaus natürlich. Wallboxen erfreuen sich daher steigender Beliebtheit. Um diesen Trend zu unterstützen winkt uns eine Gesetzesänderung die dafür sorgen soll, dass Wohnungseigentümern die Installation einer privaten Ladesäule bzw. Wallbox erleichtert werden soll. Besonders an dieser Gesetzesänderung aber ist, dass insbesondere die Bedürfnisse der Mieter adressiert werden. Problematisch nämlich ist die private Lademöglichkeit immer dann, wenn sich Mieter für dessen Installation interessieren. „Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit diesen Worten kündigte sie die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an, die neue Rechtsansprüche sowie neuartige Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorsieht. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kommentierte weiterhin: „Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können.“ Rechtliche Zugangshindernisse? Schnee von gestern. Eines der zentralen Elemente: Eigentümern wie Mietern wird in Zukunft ein einklagbarer Anspruch auf eine private Ladevorrichtung für E|Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Danach müssten nicht länger drei Viertel aller Eigentümer der Installation zustimmen, sofern diese als „objektiv vernünftige Maßnahme“ zu betrachten ist. In diesem Falle müssen lediglich mehr als 50 % zustimmen. Die dann entstehenden Kosten werden gleichmäßig auf die Miteigentümerschaft umgelegt. Diese Regelung aber findet hingegen keine Anwendung, wenn eine sog. „grundlegende Umgestaltung“ der Wohnanlage zur Umsetzung der Installation nötig wäre bzw. einer der Eigentümer ein „Sonderopfer“ erbringen müsste, er also durch die Installation unverhältnismäßig stärker belastet würde als der Rest der Eigentümer. Bis zur Umsetzung der Reform müssen wir auch gar nicht lang warten. Das neue Gesetz könnte bereits im Herbst 2020 in Kraft treten. Einen entsprechenden Entwurf können wir hingegen schon Ende des Jahres begutachten. Quelle: www.ecomento.de

⚡EU-Kommission fordert 1 Mio. neue Ladestationen⚡

EU-Flagge im Wind

Das anvisierte Ziel der EU-Kommission bis 2050: vollständige Klimaneutralität! Schenkt man einigen Medienberichten Glauben, so steht uns dafür eine wahre E|Mobilitäts Offensive ins Haus. So zum Beispiel soll die Zahl der öffentlich zur Verfügung stehenden Ladestationen noch bis 2025 um 1 Millionen steigen. Reichweitenangst adé! Laut Tagesspiegel – unter Berufung auf den Entwurf einer Prioritätenliste der EU-Kommission – seien „die dafür nötigen Milliarden teils schon eingeplant und könnten teils innerhalb des EU-Kohäsionsfonds umgeschichtet werden“. Neben dem einfachen Ausbau der Ladeinfrastruktur aber stehen weitere Punkte auf der Agenda. Diese Roadmap beschreibt den Weg hin zu Maßnahmen in Bezug auf den Ausbau der Offshore-Energiegewinnung, zu höher bepreisten Flügen sowie zu klimaschonend gestalteten Arbeitsprozessen für Großverbraucher. Die Zeichen für einen wirklich nachhaltigen Mobilitätswechsel, der in eine gelungene Energiewende mündet, stehen demnach gut. Quelle: www.electrive.net

⚡FÖRDERUNG | 4. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur⚡

Nissan Leaf charging | © Nissan 2019

Was benötigen E|Mobilisten aktuell am dringendsten? Klar, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiß darum und verabschiedete aus diesem Grund am 19. August 2019 den mittlerweile vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 5.000 Normal- sowie 5.000 Schnellladepunkten. Im Fördertopf stehen dafür stolze 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge sollten via easy-Online-Portal bis zum 30. Oktober 2019 eingereicht werden. Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur erfreut sich Zeit seiner Existenz großer Beliebtheit. Anträge für circa 16.000 Ladepunkte und ein damit verbundenes Fördervolumen von 78 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Allein der dritte Förderaufruf rief Anträge für 5.301 Schnell- und 5.153 Normalladepunkte hervor. Noch bis 2020 gibt das BMVI insgesamt 300 Millionen Euro für den bundesweiten Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur frei. Voraussetzung: Die Ladesäule ist öffentlich zugänglich und nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Antragsfähig sind Städte, Gemeinden und private Investoren. Eine bewilligte Förderung umfasst maximal 50 % aller förderfähigen Kosten – dazu gehören u.a. die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss sowie die notwendige Montage. WEITERE INFORMATIONEN DAZU FINDET IHR HIER!

⚡SHORTCUT | Ladepunkte in Deutschland!⚡

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung trifft den Nagel auf den Kopf: „Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur hält mit dem aktuellen Markthochlauf von Elektroautos mit“. Recht hat er, denn E|Mobilisten können aktuell deutschlandweit an 20.500 öffentlich zugänglichen Ladepunkten „tanken“. Das sind über 50 % mehr Ladestationen als noch vor einem Jahr. Mit diesem Trend sei man bereits sehr zufrieden. Perspektivisch sieht Kapferer jedoch Potenzial für wichtige Veränderungen: „Wir brauchen aber einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich und an Arbeitsplätzen. Denn hier dürften in Zukunft die meisten E-Autos geladen werden“. Dazu seien Änderungen im Bereich rechtlicher Gegebenheiten von besonderer Bedeutung. „Vor allem brauchen wir endlich eine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts. Es ist sehr hinderlich, dass die Bundesregierung das noch immer nicht umgesetzt hat. Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen.“ Der Fokus dieser Forderung liegt auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier könne ein Eigentümer nur dann eine Ladesäule installieren, sofern die anderen Eigentürmer diesem Vorhaben zustimmten. Zudem müsse im Mietverhältnis der Vermieter dem Aufbau einer privaten Ladesäule zustimmen. All diese Schranken verhindern in vielen Fällen, dass die Verbreitung privater E|Tankstellen drastisch verzögert. Quelle: www.faz.net

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