⚡Zahlen per EC- / Kreditkarte! Endlich!⚡
Endlich ist es so weit! Das Laden wird allmählig benutzerfreundlicher. Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) beschlossen und mit ihr eine Kartenleser-Pflicht an öffentlichen Ladesäulen installiert. Bedeutet: Ab Juli 2o23 muss es an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten möglich sein, seine Ladung per EC- bzw. Kreditkarte zu bezahlen. Zudem müssen sie über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformation und bspw. der Belegungsstatus zentral übermittelt werden können. Den Großteil der E|Mobilisten dürfte das durchaus freuen – diese Neuerungen aber stoßen auch auf Kritik! Besonders der Energieversorgerverband BDEW kritisiert die Novelle des LSV. Zu teuer und zu bürokratisch sei die Kartenleser-Vorschrift ihrer Meinung nach. Damit steht er auch nicht allein. Auch der Autoindustrie-Verband VDA und der E-Technikverband ZWEI würden gern an der aktuellen Zahlungsmethode via App bzw. Ladekarte festhalten, die zukünftig weiterhin nur noch als Option verfügbar sein wird. Die LSV-Novelle enthält noch ein paar weitere Neuerungen. Danach sollen Normalladepunkte bspw. auch mit fest angeschlagenem Ladekabel erlaubt sein – bisher war das nur Schnellladesäulen vorbehalten. Zudem wird künftig auch die Anzeigepflicht für neu installierte Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur neu geregelt. Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme muss gemeldet werden – bislang waren es mdst. vier Wochen vor Errichtung. Quelle: www.welt.de