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⚡Rechtsanspruch auf Wallbox – Kommt!⚡

Wallbox Reform 2020 | © JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Ein weiterer, wichtiger Schritt für das Voranschreiten der Elektromobilität scheint bewältigt. Was nämlich braucht es derzeit mehr als nur Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen? Ladeinfrastruktur! Daher ist seit Beginn der Woche klar: Das lang ersehnte Gesetz für einen rechtlich manifestierten Anspruch auf Ladestationen / Wallboxen in Wohnhäusern ist beschlossene Sache! Schon Mitte Januar 2o2o wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingereicht. Am Montag, den 23.03.2o2o, wurde der Gesetzesentwurf eines Mieter- bzw. Wohnungseigentümer-seitigen Rechtsanspruchs auf die Installation einer Ladestation für Elektroautos seitens des Bundesjustizministeriums beschlossen. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen”, kommentierte Justizministerin Christine Lambrecht. Weitergehend erläutert das Justizministerium: „Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.” Dies gilt natürlich auch für bauliche Maßnahmen, die zum Zwecke des Eibruchsschutzes oder aber der Barriererdeduzierung erfolgen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz bdew, kommentierte: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 8o Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.” Auch ein Gesetz für die Installation von Ladepunkten in Neubauten – insbesondere in Gebäuden mit größeren Parkplatzarealen – ist nun beschlossene Sache. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministeriums bzgl. des Aufbaus gebäudeintegrierter Leitungs- und Ladeinfrastruktur, namentlich das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG, beschlossen. Quelle: www.elektroauto-news.net