Darauf haben wir alle gewartet, oder? Verkehrsminister Andreas Scheuer gab bei der Eröffnung der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ bekannt: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund“. Ab dem 24. November 2o2o wird also auch der Kauf und die Installation privater Wallboxsysteme subventioniert. Bäm!
WER GEFÖRDERT WIRD | Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ werden private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, aber auch Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) bei Kauf und Installation von Ladesäulen in selbst genutzten bzw. vermieteten Wohngebäuden finanziell unterstützt.
WAS GEFÖRDERT WIRD | Subventioniert werden ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen bzw. Garagen, die zu einem Wohngebäude gehören, installiert werden. Voraussetzung ist, dass diese ausschließlich privat zugänglich sind. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch die Installation sowie der Anschluss der Wallbox. Anforderungen an die Wallbox selbst sind:
⚡Die Ladestation selbst verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW⚡
⚡Die Ladestation selbst verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW⚡
⚡Der Strom kommt zu 1oo % aus erneuerbaren Energien⚡
⚡Die Ladestation ist intelligent und i.S.d. Netzdienlichkeit steuerbar⚡
WIE GEFÖRDERT WIRD | Unterstützt wird mithilfe eines pauschalen Zuschusses i.H.v. 9oo,- € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte wird dabei im Antrag selbst festgehalten. Ihr könnt euch also auch mehrere Ladesäulen fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten wenigstens 9oo,- € betragen. Andernfalls wird der Zuschuss reduziert. In die Ermittlung der Gesamtkosten fallen:
⚡Der Kaufpreis der Ladestation selbst⚡
⚡Die Kosten für den Netzanschluss⚡
⚡Die Kosten für das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem⚡
⚡Die Kosten für die Elektroinstallationsarbeiten⚡
Der bewilligte Zuschuss wird dann direkt auf das eigene Konto ausgezahlt. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällen könnte, seht ihr hier!
WANN GEFÖRDERT WIRD | Ab dem 24. November 2o2o könnt ihr euren Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Mehr Informationen zum Antragsverfahren findet ihr daher hier.
Nice2Know | Ab November 2o2o veröffentlichet die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen. Wartet also noch mit der Installation.
Quelle: www.ecomento.de