In Zukunft fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Möglich gemacht wird das mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“, die bereits am 17.11.2021 veröffentlicht wurde!
Verkehrsminister Andreas Scheuer zum neuen Förderprogramm: „Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“
Nice2Know: Mithilfe des Förderportals der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können entsprechende Anträge ab dem 23. November 2021 gestellt werden.
Was also wird nun konkret gefördert? Sowohl der Erwerb als auch die Errichtung neuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen inkl. des benötigten Netzanschlusses werden gefördert. Installationsort müssen Stellplätze von Liegenschaften sein, die zur kommunalen oder gewerblichen Nutzung bzw. zum Abstellen von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind.
Die subventionierten Ladepunkte dürfen übrigens mit Ladeleistungen von bis zu 22 kW betrieben werden. Hersteller solcher Ladestationen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen und sie dann in die Kfw-geführte Liste der geförderten Ladestationen aufnehmen lassen.
Wie hoch aber fällt die Subvention in Ihrem Einzelfall aus? Ganz einfach: Subventioniert werden stolze 70 Prozent aller förderfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 900,- € je Ladepunkt.
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d.h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe. Entsprechende Anträge sind ab dem 23.11.2021 möglich.
Quelle: www.ecomento.de