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MV TANKT STROM

⚡FÖRDERUNG | Ladepunkte am Arbeitsplatz!⚡

© 2021 Daimler AG

In Zukunft fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Möglich gemacht wird das mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“, die bereits am 17.11.2021 veröffentlicht wurde! Verkehrsminister Andreas Scheuer zum neuen Förderprogramm: „Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“ Nice2Know: Mithilfe des Förderportals der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können entsprechende Anträge ab dem 23. November 2021 gestellt werden. Was also wird nun konkret gefördert? Sowohl der Erwerb als auch die Errichtung neuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen inkl. des benötigten Netzanschlusses werden gefördert. Installationsort müssen Stellplätze von Liegenschaften sein, die zur kommunalen oder gewerblichen Nutzung bzw. zum Abstellen von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind. Die subventionierten Ladepunkte dürfen übrigens mit Ladeleistungen von bis zu 22 kW betrieben werden. Hersteller solcher Ladestationen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen und sie dann in die Kfw-geführte Liste der geförderten Ladestationen aufnehmen lassen. Wie hoch aber fällt die Subvention in Ihrem Einzelfall aus? Ganz einfach: Subventioniert werden stolze 70 Prozent aller förderfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 900,- € je Ladepunkt. Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d.h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe. Entsprechende Anträge sind ab dem 23.11.2021 möglich. Quelle: www.ecomento.de

⚡Prämien-Aus für PHEVs?⚡

© JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Seit Anbeginn steht die staatliche Förderung von Plug-In-Hybriden in der Kritik. Die Bundesregierung reagiert und schärft die Regeln für die Förderung von Fahrzeugen mit Doppelherz Stück für Stück nach. Die Folge: Fahrzeuge des Kalibers VW Touareg, Audi Q7 oder Volvo XC90 werden schon im kommenden Jahr nicht länger vom Umweltbonus subventioniert. Doch es wird noch schärfer… WIE IST ES AKTUELL | Derzeit werden PHEVs in puncto Kaufpreis und Besteuerung gefördert, sofern sie maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren bzw. eine rein elektrische Reichweite von wenigstens 40 Kilometern aufweisen. WIE WIRD ES BALD | Schon ab 2022 aber könnte die Mindestreichweite um 20 Kilometer erhöht werden, ab 2025 sogar um weitere 20 Kilometer. Die Begrenzung der Emissionswerte aber könnte hingegen unangetastet bleiben. Bedeutet: Fahrzeuge wie Ford Explorer, Ford Transit, Jaguar F-Pace, Jeep Wrangler 4xe, Land Rover Defender und Range Rover Velar sind nicht länger förderfähig – auch nicht im Sinne der reduzierten Dienstwagenbesteuerung. Ist darin etwa eine Art Negativtrend zu erkennen? Durchaus nicht, schließlich rückt der Wegfall der Fördermöglichkeit schwerer PHEVs einige Fahrzeuge in ein besseres Licht. „Vorhang auf…“ also für noch mehr BEV-Zulassungen? Wir denken schon! Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡300 Millionen-Plus für Wallbox-Förderung!⚡

© Volkswagen 2021

Tatsächlich, ihr habt richtig gelesen! Das Bundesfinanzministerium stockt das Förderprogramm für private Ladestationen an Wohngebäuden um 300 Millionen Euro auf. Das jedenfalls berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag und beruft sich hierbei auf Regierungskreise. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat die erneute Aufstockung sogar schon bestätigt. Finanziert wird das 300-Millionen-Plus aus dem Energie- und Klimafonds. „Freue mich, dass Olaf Scholz weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt. So werden mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen“, so Scheuer. Wer hätte so schnell damit gerechnet? Lasst euch jedoch nicht von der Website der KfW-Bank irritieren. Hier steht aktuell noch, dass die Mittel der Wallbox-Förderung erschöpft sind – dieser Status dürfte in Kürze korrigiert werden. Auch Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), begrüßte die mittlerweile vierte Aufstockung des Zuschuss 440: „Das wird den Ausbau der Elektromobilität beschleunigen und helfen, die Klimaziele zu erreichen.“ Mit der KfW-Förderung Zuschuss 440 wird sowohl der Erwerb als auch die Installation privat genutzter Wallboxen mit pauschal 900,- € subventioniert. Die Ladestation der Wahl sollte über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen, den Strom aus erneuerbaren Energien schöpfen und intelligent steuerbar sein. Die Experten zur Konzeptionierung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung finden Sie in unserer E|Mobilität Fachbetriebssuche! Quelle: www.ecomento.de

⚡„Zuschuss 440“ am Ende?⚡

© JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Im November 2020 startete sie, die von der staatlichen KfW-Bank ins Leben gerufene Förderung privat genutzter Wallboxen. Im Juli 2021 ist der 900-Euro-Zuschuss nach sage und schreibe drei Fördertopf-Erhöhungen vorerst auf Eis gelegt. Der einstmals 500 Millionen Euro schwere Fördertopf ist schlichtweg erschöpft, eine Wiederauffüllung aber nicht ausgeschlossen. Eine Beruhigung vorweg: Laufende Anträge sind nicht betroffen und werden nun rascher bearbeitet als bisher. In diesen nur knapp 9 Monaten wurde ein beachtliches Ergebnis eingefahren: Bundesweit habe man über 600.000 Ladepunkte subventioniert. Dazu heißt es auf der Website der KfW-Bank: „Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind derzeit erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.“ Das bedeutet jedoch nicht das Ende des Förderprogramms, immerhin prüft die Bundesregierung aktuell, ob weitere Mittel zur Füllung des Fördertopfes zur Verfügung stehen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bspw. möchte das Programm aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds um 200 Millionen Euro erweitern. Scheuer bleibt kritisch: „Ein Stopp zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein schlechtes Signal mitten in der Phase des Hochlaufs der Elektromobilität in Deutschland.“ Aus seiner Sicht sei der „Zuschuss 440“ nicht nur ein großer Anreiz zum E-Auto-Kauf dar – er sei auch unumgänglich, um ein leistungsstarkes, zuverlässiges Netz an Ladeinfrastruktur aufzustellen. Quelle: www.ecomento.de

⚡Zuschuss 440 „…so gut wie weg!“⚡

© 2021 Daimler AG

Könnt ihr euch das vorstellen? Insgesamt zählte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr als 431.000 Anträge auf die Förderung einer privaten Wallbox. Damit ist der mittlerweile 500 Millionen schwere Fördertopf nahezu aufgebraucht – zumindest theoretisch. Noch nämlich wisse man nicht, wie hoch die Stornoquote ausfallen wird bzw. wie viele Antragsteller die Förderung tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Trotzdem raten wir euch zu handeln, wenn ihr noch ein Stück vom Förderkuchen haben wollt… …denn der könnte schneller leer sein, als ihr denkt. Laut Online-Magazin edison könnte die rechnerische Nulllinie bereits in der kommenden Woche erreicht sein, zumindest vorläufig. Die Nachfrage war bislang derart hoch, dass es sogar die Kfw in Erstaunen versetzt. Nach den Serverabstürzen der ersten Wochen und recht langen Wartezeiten für die Antragsteller werden die Förderanträge nun zügig bearbeitet – oftmals innerhalb weniger Tage. Bis Ende Mai 2021 bewilligte die Kfw mehr als 431.000 Anträge – das entspricht der Errichtung von unfassbaren 525.444 privaten Ladepunkten deutschlandweit. Rechnerisch sind damit zwar erst 473 Millionen Euro vergeben, das Erschöpfen des Restvolumens aber sei laut Kfw-Sprecher „…nur eine Frage von Stunden“. Ob uns also eine weitere Erhöhung ins Haus steht? Die Kfw raubt diese Hoffnung mit klaren Worten: „Irgendwann muss man auch sagen: Es reicht jetzt.“ Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡500 Mio. Euro für private Wallboxen!⚡

©2021 ŠKODA AUTO Deutschland GmbH

Elektromobilität ist 2021 gefragter denn je. Plug-In-Hybride und reine Elektrofahrzeuge werden alltagstauglicher und günstiger, keine Frage. Schwerer ins Gewicht aber fallen die vielen Förderprogramme seitens Bund und Ländern, die oftmals einen erheblichen Teil der Kaufentscheidung beim Kunden bilden. Zu nennen ist hier bspw. die als „Zuschuss 440“ bekannte Wallbox-Förderung der KfW für den privaten Gebrauch. Diese ist derart nachgefragt, dass das Bundesverkehrsministerium sie nach nunmehr 385.000 Anträgen für rund 470.000 Ladepunkte ein weiteres Mal um 100 Millionen Euro aufstocken musste. So befindet sich im Fördertopf derzeit eine halbe Million Euro zur Unterstützung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur. „Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen“, teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit. „Die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt, dass wir mit unserem Programm goldrichtig liegen.“ Der Zuschuss von pauschalen 900 Euro pro Ladepunkt wird von der staatlichen KfW-Bank ausgezahlt. Gefördert werden sowohl der Erwerb als auch die Installation und der nötige Anschluss der privaten Lademöglichkeit. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass die Wallbox über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt. Zudem muss der zum Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Von wesentlicher Bedeutung ist es, dass der Zuschuss noch vor dem Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden muss. Wurden alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, bspw. das Mindestprojektvolumen i.H.v. 900 Euro, so wird der Pauschalzuschuss in Höhe von 900 Euro direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Ob die jeweilige Wunsch-Wallbox auf der Liste der KfW-geförderten Ladesysteme zu finden ist, können Sie übrigens ganz bequem im E|Konfigurator auf unserer Projekt-Website www-MV-tankt-Strom.de ermitteln. Alle hier aufgeführten Ladesysteme sind zuschussfähig im Sinne des Förderprogramms „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“, dem Zuschuss 440. Quelle: www.ecomento.de

⚡SO GEHT´S | Prämie für gebrauchte E-Autos!⚡

© Volkswagen 2021

Genau, die Kaufprämie für Elektroautos gilt auch für junge gebrauchte E-Autos und Plug-In-Hybride – im Bestfall regnet es sogar bis zu 7.5oo,-€ Zuschuss. Voraussetzung ist, dass der Stromer der Wahl nicht älter ist als ein Jahr, maximal 15.ooo km dürfen auf dem Tacho stehen und er darf nicht mehr als 8o % des einstiegen Bruttoneuwagenpreises kosten. Wie ihr euch die Prämie aber mithilfe eines DAT-Gutachtens garantiert nicht durch die Lappen gehen lasst, erfahrt ihr jetzt! Unter Zuhilfenahme eines DAT-Gutachtens kann in puncto Umweltprämie nichts mehr schiefgehen. Die Deutschen Automobil Treuhand (DAT) nämlich wurde beauftragt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in genau diesen Fall zu unterstützen. Sie stellt zertifizierte Sachverständige, die die Förderfähigkeit eines gebrauchten Stromers gegen eine Gebühr von 29,- € revisionssicher bescheinigen. Alle oben genannten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit werden genaustens dokumentiert, u.a. die genaue Laufleistung, das Datum der Erstzulassung, der ehemalige Listenpreis sowie alle Ausstattungsmerkmale. Wird so ein DAT-Gutachten somit quasi zur Pflicht? Wohl nur, wenn es um den Nachweis des einstiegen Listenneupreises geht und eine Neufahrzeug-Rechnung des betreffenden Fahrzeugs nicht vorliegt. Im Merkblatt der BAFA steht dazu: „Schwacke-Gutachten und Gutachten anderer Organisationen sowie Konfigurationen, Angebote oder Bestätigungen des Händlers werden nicht als Nachweis akzeptiert.“ Alternativ können Antragsteller das Formular “Nachweispaket von Gebrauchtwagen” ebenso von einer amtlich anerkannten Prüforganisation bzw. einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausfüllen lassen. Mehr Informationen dazu findet ihr entweder in den Einzelantrag-Informationen der BAFA oder aber im BAFA-Förderportal der DAT. Quelle: www.autobild.de

⚡3oo-Millionen-Euro-Förderprogramm!⚡

© 2020 Daimler AG

Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wird das Bundesverkehrsministerium den Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland mit weiteren 3oo Millionen Euro befeuern. Ab dem 12. April 2o21 können Anträge auf die begehrten Ladepunkte eingereicht werden. S T A T E M E N T | Bundesminister Andreas Scheuer kommentiert das Förderprogramm wie folgt: „Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ‚vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“ A N T R A G S T E L L E R | Kleinere und mittlere Unternehmen können Förderanträge ab dem 12. April einreichen. Ganz besonders richtet das Verkehrsministerium das Wort an Unternehmen des Einzelhandels, des Gast- und Hotelgewerbes sowie an kommunale Gebietskörperschaften und Stadtwerke. F Ö R D E R F Ä H I G | Maximal werden bis zu 8o % der eingereichten Investitionskosten übernommen. Ist der Ladepunkt allerdings beschränkt zugänglich, sinkt die maximale Förderhöhe auf maximal 5o %. Die Förderfähigkeit aber unterliegt einigen Voraussetzungen: Zum einen müssen die geförderten Ladepunkte vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Zum anderen muss der dafür genutzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien geschöpft werden. Außerdem muss die Umsetzung der geplanten Ladepunkte bis zu 31.12.2o22 abgeschlossen sein. Anträge können übrigens bis zum 31.12.2o21 eingereicht werden. ✅ Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC & DC) | 7 kW bis 22 kW | max. 4.ooo,- € pro Ladepunkt ✅ Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) | 22 kW bis 5o kW | max. 16.ooo,- € pro Ladepunkt ✅ Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten | max. 1o.ooo,- € pro Standort ✅ Anschluss an Mittelspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten | max. 1oo.ooo,- € pro Standort Quelle: www.ecomento.de

⚡Wallbox-Förderung wiegt nun 400 Millionen Euro!⚡

© JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Weitere 1oo Millionen Euro pumpt die Bundesregierung in die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Die Ende 2o2o gestartete Förderung unterstützt mit einem Zuschuss von 9oo,- € den Kauf und die Installation von Wallboxsystemen. Nach seiner mittlerweile zweiten Aufstockung fasst der Fördertopf nun nicht weniger als 4oo Millionen Euro… Bis zum 25.o2.2o21 wurden mehr als 3oo.ooo zu fördernde Ladepunkte beantragt – das entspricht einem rechnerischen Fördervolumen von 27o Millionen Euro! Täglich würden nun sogar etwa 2.5oo zusätzlich Anträge eingehen. Schon im Februar wurde der Fördertopf aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage auf 3oo Millionen Euro erweitert. Nun steht die nächste Erhöhung an… Verkehrsminister Andreas Scheuer findet deutliche Worte: „300.000 Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten – diese enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“ Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger – sie können die Förderung einer ausschließlich privat genutzten Ladestation weiterhin beantragen. Gefördert werden neben dem Erwerb auch die Installation der Wallbox. Voraussetzungen: intelligent, steuerbar, Normalladeleistung von 11 kW sowie Strom aus 1oo % erneuerbaren Energien. Dann sollte es auch mit dem Pauschalzuschuss von 9oo,- € pro Ladepunkt funktionieren. Quelle: www.ecomento.de

⚡Milliarden-Paket für Autoindustrie!⚡

© 2020 Daimler AG

Die Initiative „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist beschlossene Sache. Das jedenfalls verkündete das Bundeswirtschaftsministerium. Konkret richtet sich das vier Förderrichtlinien und 1,5 Milliarden Euro umfassende Förderprogramm des Bundes an die Automobilindustrie. Erste Projekte mit einem Umfang von 44 Millionen Euro seien bereits gestartet. Der neue Fördertopf soll das Fundament für die Bewältigung der Herausforderung sein, die die strategische Umstellung der Fahrzeugindustrie in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung mit sich bringt. Demgemäß soll der Fördertopf die Transformation einer gesamten Branche Aufwind verleihen. Darunter fallen Themen wie das autonome Fahren, die nachhaltige Fahrzeugproduktion und die Produktumstellung auf alternative, umweltfreundlichere Antriebe. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt: „Mit dem neuen Förderprogramm geben wir einen milliardenschweren Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer. Damit machen wir den Automobilstandort Deutschland fit für die Zukunft und sichern gute Arbeitsplätze und digitales Knowhow in der deutschen Fahrzeugindustrie. Gerade kleine und mittlere Zulieferunternehmen können von der Förderung profitieren und mit innovativen Technologien die Mobilität der Zukunft vorantreiben. Erste Projekte sind bereits 2020 gestartet. Allein für 2021 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro an Mitteln bereit.“ Der Übersicht halber besteht das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ aus drei Modulen, aufgeteilt in „Modernisierung der Produktion“, „Förderung innovativer Produkte“ und „Regionale Innovationscluster“. Zusätzlich zur Förderung „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ wird der Bund den 1 Milliarden Euro schweren Fördertopf „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ ins Leben rufen. Ziel des Fonds: Die nötigen Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket resultieren, mittel- sowie langfristig finanziell unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung aber ist bislang noch nicht erfolgt. Quelle: www.ecomento.de

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