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MV TANKT STROM

Langsam wird´s ernst: Das Beschlussverfahren zum lang ersehnten Schnellladegesetz, kurz: SchnellLG, steht kurz vorm Abschluss. Es wird sich in Zukunft mit der verpflichtenden Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschäftigen. Union und SPD hatten schlussendlich etliche Änderungen am Gesetzestext durchgesetzt – nun befindet sich das SchnellLG auf der Zielgeraden, sodass wir noch in dieser Woche den Beschluss des Bundestags erwarten.


Das SchnellLG ist nicht weniger als die Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen in Bezug auf öffentlich verfügbare Schnellladeinfrastruktur. Gleichermaßen aber ist es auch das Fundament für großzügige Förderungen seitens des Bundes, immerhin will er bis 2o23 sowohl Bau als auch Betrieb von etwa 1.ooo Ladeparks in 1o Losen ausschreiben – mit einem Fördermitteltopf, der nicht weniger als zwei Milliarden Euro schwer wiegt.


Was aber haben die angedachten Änderungen der Koalition mit sich gebracht? Dem Änderungsantrag zufolge ist nun geplant, Ladesäulen auch an einfachen Rastanlagen aufzubauen. Der Grund dieser speziellen Änderung besteht darin, ein eventuelles Tank&Rast-Monopol zu verhindern. Der Raststätten-Riese verfügt mit etwa 4oo Raststätten über mehr als 9o % der Konzessionen für Nebenbetriebe an deutschen Autobahnen. SPD-Berichterstatter Mathias Stein empfindet speziell diese Änderung als „enorm“ notwendig, immerhin sei das SchnellLG maßgeblich für den Durchbruch der Elektromobilität.


Im neuen Gesetzesentwurf heißt es weiter, dass der Bedarf an verfügbaren Ladepunkten nur dann gedeckt werden kann, “wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden“. Bei etwa 24.ooo Neuzulassungen allein im April 2o21 und nur ca. 1.ooo frisch errichteten Ladepunkten erscheint das allerdings als wirklich ambitioniertes Zeil.


Quelle: www.elektroauto-news.net

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