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MV TANKT STROM

⚡SPD fordert Produktion in Ostdeutschland!⚡

dpa

Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) war schon immer ein eiserner Verfechter der Elektromobilität und hat sich innerhalb der letzten Jahre mit Sätzen wie „Wir können bei der Elektromobilität nicht nur zuschauen“ ins Herz der eMobility Community katapultiert. Auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum, jüngst stattgefunden im brandenburgischen Bad Saarow, gab er unmissverständlich zu verstehen, dass Teile der Zukunftstechnologien vermehrt im Osten Deutschlands stattfinden sollten. Allem voran nannte er in diesem Zusammenhang Technologien und Unternehmen aus dem Bereich der Elektromobilität – insbesondere Fahrzeugbau und Batterieproduktion. Also: Boomt ab sofort der Wirtschaftsstandort Ostdeutschland? Als Best-Practice-Modell nannte er bspw. die brandenburgische Tesla Gigafactory oder aber das E-Auto-Werk Volkswagens in Zwickau. Außerdem hätte besonders Ostdeutschland unterschätztes Potenzial in Sachen Klimaneutralität. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) flankiert die Überzeugungen seitens des Bundesfinanzministers: „Die neuen Bundesländer bieten noch Platz, eine leistungsstarke Infrastruktur und Arbeitskräfte“. Da gäbe es aber auch noch weitere, schlagkräftige Argumente. Unternehmen könnten davon profitieren, dass „allein in Berlin 2oo.ooo Studierende aus aller Welt“ schon in Kürze zukunftsträchtige Unternehmen suchen – pures Gold also in Zeiten des Fachkräftemangels. Beste Voraussetzungen für ein schnelles Wachstum, oder? Das seit 2o16 regelmäßig stattfindende Ostdeutsche Wirtschaftsforum steht in diesem Jahr unter dem gezielt als Weckruf formulierter Slogan „Mut zum Vorsprung“. Scholz verstand die Botschaft und rief noch vor Ort das Ziel aus, Ostdeutschland als neuen Standort für Zukunftstechnologien etablieren zu wollen. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Die Regierung & ihre Dienstwagen…⚡

© 2021 Daimler AG

Viele Bürger haben die klare Erwartungshaltung, dass die Regierung – insbesondere ihre Minister – mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Ein Vergleich der ministerialen Dienstwagen aber trägt offen zutage, dass die Vorbildfunktion in Sachen Elektromobilität bzw. CO2-Bilanz nicht ganz gelebt wird. So sind längst nicht alle Dienstwagen mit einem grünen Gewissen ausgerüstet. Werfen wir also einen Blick unter die Hauben der Edelkarossen… Nicht allzu lang ist es her, da stellte die FDP-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. In der darauffolgenden Antwort wurden u.a. die Dienstwagen der jeweiligen Ressortchefs aufgezählt – und diese Auflistung sowie die Auswertung der Dienstwagenliste der Deutschen Umwelthilfe sind eine wahre Offenbarung. Hier also die Top-9 der politischen Umweltkatastrophen! Platz 1Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familien, Senioren und JugendAudi A8 L 60 TFSI e quattro (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 286 g/km Platz 2Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und EnergieAudi A8 L 60 TFSI e quattro (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 283 g/km Platz 3Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungAudi A8 L 60 TFSI e quattro (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 283 g/km Platz 4Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale InfrastrukturBMW 745Le xDrive iPerformance (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 259 g/km Platz 5Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und VerbraucherschutzBMW 745e iPerfomance (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 242 g/km Platz 6Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitBMW 745e iPerfomance (Benzin/Elektro)Schadstoffausstoß: 242 g/km Platz 7Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und SozialesAudi A8 L 50 TDI quattro (Diesel)Schadstoffausstoß: 235 g/km Platz 8Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und LandwirtschaftAudi A8 L 50 TDI quattro (Diesel)Schadstoffausstoß: 225 g/km Platz 9Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und ForschungBMW 730Ld xDrive (Diesel)Schadstoffausstoß: 220 g/km Quellen: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Dienstwagen/2020/01_DWU_Bundesminister_2020_final.pdf www.t-online.de

⚡Dein Joker für die Innenstadt?⚡

© Renault Group 2021

Alternative Antriebe werden immer beliebter – sie könnten aber noch beliebter werden, wenn die Forderungen des CSU-Chefs Markus Söder real werden. „Wir könnten für Elektroautos das Parken in der Innenstadt kostenlos machen oder sie Busspuren nutzen lassen“, so der bayrische Ministerpräsident in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch andere Innovationen, bspw. ein reformierter ÖPNV oder aber eine evtl. Radoffensive, seien maßgeblich, wenn es um die Mobilitätswende geht. Einige Regionen aber bieten Elektromobilisten bereits unschlagbare Vorteile, die den Alltag im Innenstadtdschungel etwas einfach machen sollen. Allem voran bietet bereits das E-Kennzeichen einige Annehmlichkeiten. Kommunen haben die Möglichkeit, den mit dem E versehenen Fahrzeuge kostenfreie Parkplätze oder gar Sonderfahrstreifen zur Verfügung zu stellen. Macht das im Großteil der deutschen Städte Schule, könnte das lautlose Vorankommen attraktiver denn je werden. Es gibt jedoch weitere Pläne, um der Erreichung der Klimaschutzziele weiteren Auftrieb zu geben… „Wer Klimaziele erreichen will, muss auch die Werkzeuge dazu haben. Deshalb habe ich zu unseren vielen Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, noch ein paar neue für ein Sofortprogramm vorgeschlagen“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegenüber der Welt. Sein darin ausformulierter „Klimabonus“ belohnt nicht nur den Kauf CO2-sparender Verkehrsmittel – auch derartige Geräte und klimaneutrales Reisen sind vom Subventionsprogramm erfasst. Nicht weniger als eine Milliarde Euro sollen für das neuartige Programm zur Verfügung gestellt werden. Quelle: www.ecomento.de

⚡SchnellLG nachgewürzt?⚡

© 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Langsam wird´s ernst: Das Beschlussverfahren zum lang ersehnten Schnellladegesetz, kurz: SchnellLG, steht kurz vorm Abschluss. Es wird sich in Zukunft mit der verpflichtenden Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschäftigen. Union und SPD hatten schlussendlich etliche Änderungen am Gesetzestext durchgesetzt – nun befindet sich das SchnellLG auf der Zielgeraden, sodass wir noch in dieser Woche den Beschluss des Bundestags erwarten. Das SchnellLG ist nicht weniger als die Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen in Bezug auf öffentlich verfügbare Schnellladeinfrastruktur. Gleichermaßen aber ist es auch das Fundament für großzügige Förderungen seitens des Bundes, immerhin will er bis 2o23 sowohl Bau als auch Betrieb von etwa 1.ooo Ladeparks in 1o Losen ausschreiben – mit einem Fördermitteltopf, der nicht weniger als zwei Milliarden Euro schwer wiegt. Was aber haben die angedachten Änderungen der Koalition mit sich gebracht? Dem Änderungsantrag zufolge ist nun geplant, Ladesäulen auch an einfachen Rastanlagen aufzubauen. Der Grund dieser speziellen Änderung besteht darin, ein eventuelles Tank&Rast-Monopol zu verhindern. Der Raststätten-Riese verfügt mit etwa 4oo Raststätten über mehr als 9o % der Konzessionen für Nebenbetriebe an deutschen Autobahnen. SPD-Berichterstatter Mathias Stein empfindet speziell diese Änderung als „enorm“ notwendig, immerhin sei das SchnellLG maßgeblich für den Durchbruch der Elektromobilität. Im neuen Gesetzesentwurf heißt es weiter, dass der Bedarf an verfügbaren Ladepunkten nur dann gedeckt werden kann, “wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden“. Bei etwa 24.ooo Neuzulassungen allein im April 2o21 und nur ca. 1.ooo frisch errichteten Ladepunkten erscheint das allerdings als wirklich ambitioniertes Zeil. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Zahlen per EC- / Kreditkarte! Endlich!⚡

© 2020 Daimler AG

Endlich ist es so weit! Das Laden wird allmählig benutzerfreundlicher. Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) beschlossen und mit ihr eine Kartenleser-Pflicht an öffentlichen Ladesäulen installiert. Bedeutet: Ab Juli 2o23 muss es an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten möglich sein, seine Ladung per EC- bzw. Kreditkarte zu bezahlen. Zudem müssen sie über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformation und bspw. der Belegungsstatus zentral übermittelt werden können. Den Großteil der E|Mobilisten dürfte das durchaus freuen – diese Neuerungen aber stoßen auch auf Kritik! Besonders der Energieversorgerverband BDEW kritisiert die Novelle des LSV. Zu teuer und zu bürokratisch sei die Kartenleser-Vorschrift ihrer Meinung nach. Damit steht er auch nicht allein. Auch der Autoindustrie-Verband VDA und der E-Technikverband ZWEI würden gern an der aktuellen Zahlungsmethode via App bzw. Ladekarte festhalten, die zukünftig weiterhin nur noch als Option verfügbar sein wird. Die LSV-Novelle enthält noch ein paar weitere Neuerungen. Danach sollen Normalladepunkte bspw. auch mit fest angeschlagenem Ladekabel erlaubt sein – bisher war das nur Schnellladesäulen vorbehalten. Zudem wird künftig auch die Anzeigepflicht für neu installierte Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur neu geregelt. Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme muss gemeldet werden – bislang waren es mdst. vier Wochen vor Errichtung. Quelle: www.welt.de

❗ABGASSKANDAL 2.o durch PHEV-Lüge?❗

BMW X5 xdrive 45e | ©BMW Group

Nutzen Plug-In-Hybrid-Besitzer tatsächlich so oft die Vorteile des Elektromotors wie von den Herstellern erwartet? Wenn nicht, würden sowohl Verbrauch als auch Emissionen stark von den Herstellerangaben nach WLTP abweichen. Kommt euch dieses Szenario bekannt vor? Mir auch. Aus eben dieser Sorge heraus warnte der europäische Umweltdachverband Transport & Environment (T&E) vor einem erneuten Abgasskandal… Transport & Environment, die Dachorganisation aller nichtstaatlichen europäischen Organisationen aus dem Sektor des nachhaltigen Verkehrsbereichs, erklärt die Hintergründe: „Der Verkauf von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) nimmt in Europa explosionsartig zu. Die Tests mit den neuesten Modellen bestätigen jedoch, dass sie das Klima weitaus stärker belasten, als die Automobilhersteller behaupten, selbst bei Fahrtantritt mit voller Batterie. Alle drei der 2020 beliebtesten Plug-In-Hybride emittierten bei den Tests unter realen Nutzungsbedingungen mehr CO2 als in der Werbung suggeriert“. Daher spricht sich T&E dafür aus, das Förderprogramm für PHEVs schnellstens einzustellen. Ansonsten drohe eine Neuauflage des noch heute Schlagzeilen machenden Abgasskandals. T&E beauftragte jüngst ein unabhängiges Prüfinstitut, das exemplarisch die PHEV-Varianten von Volvo XC6o, Mitsubishi Outlander und BMW X5 etwas genauer unter die Lupe nahm. Das schockierende Ergebnis: Im Schnitt stießen die Plug-In-SUVs 28 bis 89 % mehr CO2 aus, als vom Hersteller im Labor ermittelt. War der Akku leer, lagen die Emissionswerte sogar bis zu 8-fach über den Herstellerangaben. Stef Cornelis, Deutschland-Direktor bei T&E kritisiert scharf: „Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden nicht für einen sauberen Betrieb im Straßenverkehr, sondern zur Ausschöpfung der staatlichen Förderung und Erreichung der europäischen Flottengrenzwerte gebaut. Derzeit verschwendet Deutschland mehr als 500 Mio. Euro an Subventionen für Fake-E-Fahrzeuge. Kein anderes Land in Europa gibt mehr Steuergelder für die Subventionierung von PHEV aus“. Cornelis appelliert: PHEVs seien „…nichts anderes als eine Zwischenlösung, die keine Subventionen erhalten sollten. Das Ergebnis des Autogipfels von letzter Woche hat gezeigt, dass die Bundesregierung diesen Punkt immer noch nicht verstanden hat. Die Regierung sollte die Autohersteller beim Umstieg auf die batterieelektrischen Autos unterstützen, um Wolfsburg, Stuttgart und München zu den führenden globalen Standorten in Elektromobilität zu verhelfen“. Quelle: www.ecomento.de

⚡„Abwrackprämie 2.o“ in Aussicht!⚡

Abwrackprämie 2.0 | ©Volkswagen

Angesichts der Coronavirus-Krise sprechen sich Deutschlands Autobauer für eine Neuauflage der Abwrackprämie aus. Bereits 2oo9 war sie in der Lage, der Branche aus der Krise zu helfen, indem sie den Absatz kräftig in die Höhe trieb. Die Politik hat bereits signalisiert, für eine solche Maßnahme offen zu sein – nun gibt auch die Bundesregierung ihr Statement zum Thema ab: „Ganz grundsätzlich…“ werde die Bundesregierung „…falls erforderlich im weiteren Verlauf der Pandemie auch über weitere Maßnahmen beraten…“, so Regierungssprecher Steffen Seibert. Auskünfte über konkret geplante Maßnahmen diesbezüglich aber könne man derzeit nicht geben. Laut Handelsblatt aber könne man Anfang Mai – nach dem „Autogipfel“ – mit weiteren Informationen rechnen. Wenn die Automobilindustrie über eine Abwrackprämie spricht, redet sie über mehrere Tausend Euro pro Fahrzeug, die bezuschusst werden sollen. Besonders Volkswagen sprach sich dafür aus, die Prämie so schnell wie möglich einzuführen. Ralf Brandstätter, COO von Volkswagen, gab dem Handelsblatt zu verstehen: „In dieser Situation sollte eine Prämie breit angelegt sein und auch moderne Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen.“ So sollte seiner Ansicht nach nicht nur Kauf von E|Fahrzeugen vom Zuschuss betroffen sein. Eine Neuauflage der Abwrackprämie aber sei nicht die letzte Idee, wie man dem Markt auf die Sprünge helfen könnte. Laut Verband der Automobilindustrie (VDA) seien bspw. auch ein Mehrwertsteuererlass beim Kauf eines Autos oder aber optimierte Abschreibungsregeln denkbar. Benjamin Stephan, Verkehrsexperte bei Greenpeace, kritisiert: „Wer heute mit Hilfe von Steuermilliarden mehr Diesel und Benziner verkauft, wird morgen weniger Elektroautos absetzen. Deutschland braucht keine weitere Abwrackprämie, die veraltete Antriebe und Geschäftsmodelle am Leben halten will, sondern eine Aufbauprämie für saubere Mobilitätslösungen.“ Quelle: www.ecomento.de

⚡Rechtsanspruch auf Wallbox – Kommt!⚡

Wallbox Reform 2020 | © JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Ein weiterer, wichtiger Schritt für das Voranschreiten der Elektromobilität scheint bewältigt. Was nämlich braucht es derzeit mehr als nur Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen? Ladeinfrastruktur! Daher ist seit Beginn der Woche klar: Das lang ersehnte Gesetz für einen rechtlich manifestierten Anspruch auf Ladestationen / Wallboxen in Wohnhäusern ist beschlossene Sache! Schon Mitte Januar 2o2o wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingereicht. Am Montag, den 23.03.2o2o, wurde der Gesetzesentwurf eines Mieter- bzw. Wohnungseigentümer-seitigen Rechtsanspruchs auf die Installation einer Ladestation für Elektroautos seitens des Bundesjustizministeriums beschlossen. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen”, kommentierte Justizministerin Christine Lambrecht. Weitergehend erläutert das Justizministerium: „Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.” Dies gilt natürlich auch für bauliche Maßnahmen, die zum Zwecke des Eibruchsschutzes oder aber der Barriererdeduzierung erfolgen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz bdew, kommentierte: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 8o Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.” Auch ein Gesetz für die Installation von Ladepunkten in Neubauten – insbesondere in Gebäuden mit größeren Parkplatzarealen – ist nun beschlossene Sache. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministeriums bzgl. des Aufbaus gebäudeintegrierter Leitungs- und Ladeinfrastruktur, namentlich das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG, beschlossen. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Bundeskabinett beschließt Förderpaket!⚡

Smart EQ ForFour | © 2019. Daimler AG

Erhöhung des Umweltbonus? Förderungen im Bereich des Ausbaus der dringend benötigten Ladeinfrastruktur? Ja…das sind die wohl wichtigsten Eckpunkte, deren Erreichung sich Industrie und Regierung auf dem Auto-Gipfel dieses Jahres auf die Fahne geschrieben haben. Dass das Bundeskabinett jüngst beide Ziele bereits formell beschlossen hat zeigt, wie wichtig der Mobilitätswechsel für die Gesellschaft ist. Alles Wissenswerte rund um den Beschluss erfahrt ihr hier… UMWELTBONUS | Der im Juli 2016 gelaunchte Umweltbonus endete bisher mit Ablauf des Jahres 2020. Der neue Beschluss sieht eine Laufzeitverlängerung der Kaufprämie bis Ende 2025 vor. Fördergegenstand: Batterieelektrische Elektrofahrzeuge, Wasserstoff-Stromer und Plug-In-Hybride. Die stark gestiegenen Förderhöhen unterteilen sich wie folgt: ⚡6.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡5.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡4.500,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡3.750,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡ Liest sich doch fantastisch, oder? Zudem wird ab sofort auch der Einstieg in die Welt der gebrauchten Elektrofahrzeuge erleichtert. Betroffen sind junge elektrische Gebrauchtfahrzeuge eines bestimmten Fahrzeugherstellers – vornehmlich Firmen- oder Dienstwagen, die im Zuge der Zweitveräußerung an Endverbraucher verkauft werden. Mit Details zu dieser Regelung rechnen wir in den kommenden Wochen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kommentiert: “Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden.“ Insgesamt wird die Bundesregierung stolze zwei Milliarden Euro für die verlängerte Kaufprämie bereitlegen. Wie bisher auch teilen sich Industrie und Politik die Finanzierung der Kaufprämie brüderlich. MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR | Das Ziel des frisch beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur besteht darin, bis 2030 deutschlandweit eine Million Ladepunkte für das Voranschreiten der Nutzbarkeit aktueller Elektroautos verfügbar zu machen. Erster Zwischenstep: 50.000 öffentlich erreichbare Ladepunkte in den kommenden 24 Monaten. Aber auch die private Ladeinfrastruktur soll alsbald gefördert werden. Für jenes Vorhaben stellt der Bund ab 2020 nicht weniger als 50 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Förderung für Lademöglichkeiten an Kundenparkplätzen und Tankstellen ist vorgesehen. Zudem erfolgt tatsächlich die Novellierung von Wohneigentumsgesetz und Mietrecht. Künftig soll die Installation privater Ladeinfrastruktur deutlich erleichtert werden. Vermieter bspw. sind dann verpflichtet, die Installation einer Wallbox zu dulden. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Novellierung kommt!⚡

Porsche Taycan lädt | © 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Ladestationen in Tiefgaragen per Gesetz? Genau das hat der Bundesrat vor wenigen Tag innerhalb eines Gesetzesentwurfs beschlossen. In Kürze soll jenes Gesetz Deutschlands E|Mobilisten erleichtern, eine private Ladesäule am eigenen Tiefgaragenstellplatz installieren zu lassen. Sowohl das Mietrecht als auch das Wohnungseigentumsgesetz erfahren dafür entsprechende Änderungen. So wird das Klimaschutzpaket 2030 tatsächlich sukzessive Realität. Die rechtlichen Änderungen gestalten sich folgendermaßen: Jeder Mieter soll in Zukunft einen Anspruch darauf haben, auf eigene Kosten eine Ladestation am eigenen Stellplatz zu installieren. Der Vermieter kann nur dann ein Veto einlegen, wenn er sich mit seiner Zustimmung selbst zur Installation verpflichten würde oder aber ein ernsthaft nachvollziehbares Interesse daran besteht, das Gebäude unverändert zu erhalten. Des Weiteren erfährt auch das WEG eine Neuerung: Reichte bis heute das Veto eines einzigen Miteigentümers um ein Bauvorhaben im Keim zu ersticken, genügt künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer zur Installation einer Lademöglichkeit. Welchen Weg aber nimmt nun der Entwurf, bis er schlussendlich das Leben vieler E|Mobilisten erleichtert? Nun ja…zunächst einmal nimmt der Entwurf der Länderkammer ihren Weg über die Bundesregierung in den Bundestag. Er entscheidet über darüber, ob aus dem Entwurf Realität wird. Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, begrüßt den Gesetzesentwurf und rügt, dass der Gesetzgeber habe „…die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben“ habe. Er weiß, dass ein derartiges Gesetz „…ein zentraler Hebel für den Erfolg der Elektromobilität ist – immerhin finden 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt.“ Immerhin aber befinden wir uns nun auf dem richtigen Weg, oder? Quelle: www.elektroauto-news.net

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