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MV TANKT STROM

Ende April gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den offiziellen Startschuss zum 5. Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ab sofort also können Städte, Gemeinden und Private Investoren erneut Anträge auf eine entsprechende Förderung stellen.


Der aktuellste Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bezieht sich auf die Errichtung von bis zu 7.ooo Normal- und 3.ooo Schnellladepunkten. Bis zum 17.o6.2o2o können Anträge dafür eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen in die Hardware für Normal- sowie Schnellladepunkte sowie die zum Betreiben notwendigen Netzanschlusskosten. Laut BMVI sind Ladesäulen auf Kundenparkplätzen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund ergibt sich eine Lücke: Nun ist eine Förderung auch dann möglich, wenn der Ladepunkt nicht ununterbrochen öffentlich zugänglich ist – 12 h pro Werktag seien ausreichend.


Die Förderung umfasst maximal 5o % der förderfähigen Kosten – dazu zählen sowohl die Errichtung der Ladestation als auch der Netzanschluss und die Montageleistung. Voraussetzung für die grundlegende Förderfähigkeit eures Projekts: Die Ladesäule muss öffentlich zugänglich sein (mit Ausnahme s.o.) und der Ladevorgang muss mit Erneuerbaren Energien gewährleistet werden.


Weiterführende Informationen findet ihr im Artikel zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, in der Förderrubrik der NOW GmbH sowie im offiziellen Standort Tool.


Quelle: www.ecomento.de

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