MV TANKT STROM

Stand heute können erneut private Investoren, Städte und Gemeinden Anträge auf die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Ladestation bis zum 22.o7.2o2o einreichen. Aktuell nämlich befinden wir uns im 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zu dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgerufen hat. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 3.ooo Normal- und 1.5oo Schnellladepunkten in ganz Deutschland.


Förderfähig in diesem Call sind alle zu tätigenden Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für geplante Normal- und Schnellladepunkte – selbst die Installation fällt in den Bereich der förderfähigen Kosten. Insbesondere sollen Ladepunkte in Stadtzentren, auf öffentlichen Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen gefördert werden.


Möglich ist nun auch die Förderung jener Ladestationen, die nicht ununterbrochen öffentlich zugänglich sind, werktags jedoch an wenigstens 12 Stunden. Die Auflage, dass der zum Tanken notwendige Strom ausschließlich Erneuerbaren Energien entstammt besteht hingegen immer noch.


⚡Alle wichtigen Fakten im Überblick⚡

Gefördert werden sollen insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren

Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit, mdst. werktags an 12 Stunden

Standorttool bildet wieder die Basis

Antragseinreichung bis zum 22.o7.2o2o

Förderung umfasst max. 50 Prozent aller förderfähigen Kosten


Weitere Details zum 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge findet ihr auf der Website der NOW GmbH (die Koordinationsstelle für die Förderprogramme der verschiedenen Bundesressorts im Bereich der nachhaltigen Mobilität) bzw. in der PDF File der NOW GmbH.


Quelle: www.ecomento.de