⚡LOADING… | SchnellLG beschlossene Sache!⚡

Es ist beschlossen! Der vom Verkehrsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Bereitstellung einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos wurde vom Bundeskabinett beschlossen. So schafft das Schnellladegesetz, kurz: SchnellLG, das rechtliche Fundament zur offiziellen Ausschreibung des Aufbaus eines öffentlichen Schnellladenetzes mit nicht weniger als 1.ooo geplanten Standorten. Verkehrsminister Andreas Scheuer blickt visionär in die Zukunft: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näherzukommen, wollen wir bundesweit 1.ooo Schnellladehubs bis 2o23 aufbauen. Gerade das schnelle Laden mit über 15o Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen“. Aus seiner Sicht seien eine flächendeckend und – und vor allem – nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur unerlässlich, um das Elektroauto in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Von besonderer Bedeutung sei jedoch auch die Ladezeit. Oftmals könne hierzulande nur mit 22 kW Ladeleistung nachgeladen werden. Mit dem „schnellen Laden“ einigte man sich auf Ladeleistungen jenseits 1oo kW. Geplant sei nun, dass im ersten Schritt eine europaweite Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb von 1.ooo Standorten erfolgen soll. Strategisch wichtige Orte an Fernstraßen sowie an wichtigen Standorten im urbanen Raum sollen damit ausgestattet werden. Das Ziel: Mittel- und Langstreckenmobilität mit dem Elektrofahrzeug flexibel nutzbar machen – und zwar rund um die Uhr. Betreiber des so entstehenden Ladenetzes ist jedoch nicht der Bund. Vielmehr wählt er nach dem Ausschreibungsverfahren die zukünftig vertraglich gebundenen Betreiber aus, die ihrerseits aus ganz Europa kommen können. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die Wirtschaftlichkeit – je günstiger das Angebot in Sachen Hardware, Installation und Unterhaltung, desto wahrscheinlicher der Zuschlag. Ausgeschrieben werden übrigens Ladepunkte, die mittels High Power Charging eine Ladeleistung von wenigstens 15o kW ans Auto weitergeben. Etwa 2 Milliarden Euro wurden in den Topf geworfen, um die deutsche Schnellladeinfrastruktur auszubauen. Anteilig möchte sich sogar der Bund an den Kosten beteiligen, „soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist“. Noch im Frühjahr 2o21 soll das SchnellLG verabschiedet werden – kurze Zeit später wird ausgeschrieben. Quelle: www.ecomento.de
⚡Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen?!⚡

Die Politik hat sich hohe Ziele gesetzt. So sollen bis 2o3o deutschlandweit eine Million Ladepunkte für Elektroautos öffentlich verfügbar sein. Die Stellschrauben dafür sind klar gesetzt: Eine Mischung aus den Anreizen finanzieller Förderungen und dem Schaffen gesetzlicher Rahmenbedingungen. Als letzten Schachzug im Kampf um mehr Ladesäulen – falls notwendig – sieht Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Verpflichtung aller Tankstellen zur Installation von Ladesäulen. Laut dem SPD-Politiker sei das große Millionen-Ziel nur dann in machbar, wenn Politik und Wirtschaft es gemeinsam in Angriff nehmen. „Ich setze mich zum Beispiel weiter für eine Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen ein, nicht nur an Autobahnen, damit ein kurzer Tankstopp reicht, um lange Strecken zurücklegen zu können. Das müssen Tankstellen– und Netzbetreiber mit unterstützen. Notfalls müssen wir die Ladestationen vorschreiben“, erklärt Scholz. Verfügbare Ladesäulen seien seiner Meinung nach der Schlüssel zur Attraktivität des Elektroautos. Von ganz besonderer Bedeutung ist – aus Sicht von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) – das Installieren eines einheitlichen Bezahlsystems; insbesondere im grenzübergreifenden Kontext. Das Verkehrsministerium verkündete nach Beendigung des jüngsten Spitzentreffens, dass für das Laden an Autobahnen, beim Einzelhändler, vorm eigenen Heim oder am Arbeitsplatz in den kommenden Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt würden. Scheuer fasst zusammen: „Kurz: Laden für alle, immer und überall“. Dabei ist im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ bereits eine sog. Versorgungauflage geregelt. Sie besagt, dass an sämtlichen Tankstellen Deutschlands Lademöglichkeiten verfügbar gemacht werden sollten – sofern den Betroffenen keine „unzumutbaren“ finanziellen Belastungen entstehen. Mithilfe von möglichen Ausnahme- oder Befreiungsvorschriften aber entfielen somit Regelungen mit verpflichtendem Charakter. Wie es also im Krimi um mehr Ladeplätze weitergeht, wird wohl nur die Zeit zeigen. Quelle: www.ecomento.de
⚡KfW-FÖRDERUNG | 24h – 16.ooo Anträge!⚡

Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist die KfW-Förderung für die Anschaffung & Installation privat genutzter Ladesäulen / Wallboxen ein voller Erfolg. „Innerhalb von 24 Stunden sind über 16.000 Anträge für den Einbau von mehr als 20.500 privaten Ladepunkten gestellt worden“, berichtete er am vergangenen Mittwoch in Berlin. Die Anfrage sei zum Start derart unerwartet gewesen, dass die Server des Zuschussportals der KfW die Anfragen nicht habe handhaben können. Die Folge: Der Server brach kurzzeitig zusammen. Scheuer sieht dies als sehr gutes Zeichen: „Das gab es so noch nie. Das zeigt: Wir liegen goldrichtig mit unserer Förderung. Mit den richtigen Anreizen schaffen wir es, dass die Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen. Laden muss überall und jederzeit möglich sein.“ Seiner Meinung nach wird so ein Großteil aller Ladevorgänge vor den heimischen vier Wänden stattfinden. Wer noch keinen Antrag eingereicht hat sollte sich zwar beeilen, hat jedoch keinen Grund zur Panik. Diesem Förderprogramm stehen schließlich nicht weniger als 2oo Millionen Euro Volumen zur Verfügung. Quelle: www.ecomento.de
❗ABGASSKANDAL 2.o durch PHEV-Lüge?❗

Nutzen Plug-In-Hybrid-Besitzer tatsächlich so oft die Vorteile des Elektromotors wie von den Herstellern erwartet? Wenn nicht, würden sowohl Verbrauch als auch Emissionen stark von den Herstellerangaben nach WLTP abweichen. Kommt euch dieses Szenario bekannt vor? Mir auch. Aus eben dieser Sorge heraus warnte der europäische Umweltdachverband Transport & Environment (T&E) vor einem erneuten Abgasskandal… Transport & Environment, die Dachorganisation aller nichtstaatlichen europäischen Organisationen aus dem Sektor des nachhaltigen Verkehrsbereichs, erklärt die Hintergründe: „Der Verkauf von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) nimmt in Europa explosionsartig zu. Die Tests mit den neuesten Modellen bestätigen jedoch, dass sie das Klima weitaus stärker belasten, als die Automobilhersteller behaupten, selbst bei Fahrtantritt mit voller Batterie. Alle drei der 2020 beliebtesten Plug-In-Hybride emittierten bei den Tests unter realen Nutzungsbedingungen mehr CO2 als in der Werbung suggeriert“. Daher spricht sich T&E dafür aus, das Förderprogramm für PHEVs schnellstens einzustellen. Ansonsten drohe eine Neuauflage des noch heute Schlagzeilen machenden Abgasskandals. T&E beauftragte jüngst ein unabhängiges Prüfinstitut, das exemplarisch die PHEV-Varianten von Volvo XC6o, Mitsubishi Outlander und BMW X5 etwas genauer unter die Lupe nahm. Das schockierende Ergebnis: Im Schnitt stießen die Plug-In-SUVs 28 bis 89 % mehr CO2 aus, als vom Hersteller im Labor ermittelt. War der Akku leer, lagen die Emissionswerte sogar bis zu 8-fach über den Herstellerangaben. Stef Cornelis, Deutschland-Direktor bei T&E kritisiert scharf: „Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden nicht für einen sauberen Betrieb im Straßenverkehr, sondern zur Ausschöpfung der staatlichen Förderung und Erreichung der europäischen Flottengrenzwerte gebaut. Derzeit verschwendet Deutschland mehr als 500 Mio. Euro an Subventionen für Fake-E-Fahrzeuge. Kein anderes Land in Europa gibt mehr Steuergelder für die Subventionierung von PHEV aus“. Cornelis appelliert: PHEVs seien „…nichts anderes als eine Zwischenlösung, die keine Subventionen erhalten sollten. Das Ergebnis des Autogipfels von letzter Woche hat gezeigt, dass die Bundesregierung diesen Punkt immer noch nicht verstanden hat. Die Regierung sollte die Autohersteller beim Umstieg auf die batterieelektrischen Autos unterstützen, um Wolfsburg, Stuttgart und München zu den führenden globalen Standorten in Elektromobilität zu verhelfen“. Quelle: www.ecomento.de
⚡EU-7-Norm | …beendet eine Ära!⚡

Goodbye, AMG V12 Biturbo – aber auch für andere Benzin- und Dieselmotoren rückt das Ende immer näher. Wie ich darauf komme? Es scheint immer konkreter zu werden – die höchstwahrscheinlich ab 2o25 geltende Abgasnorm Euro 7 schärft die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Verbrenner extrem. Fallen die Grenzwerte so streng aus wie bislang erwartet, fürchtet die deutsche Automobilindustrie das offizielle Aus für Benzin- und Dieselaggregate. Hildegard Müller, Chefin des Branchenverbandes VDA, befürchtet: „Mit der Einführung der geplanten EU-7-Norm wird die EU-Kommission Autos mit Verbrennungsmotor ab 2025 de facto verbieten“. Die EU-Kommission, die derzeit an den Regularien der EU-7-Norm arbeitet, könnte vorschreiben, „…dass künftig ein Fahrzeug in jeder Fahrsituation quasi emissionsfrei bleiben muss – sei es mit Anhänger am Berg oder im langsamen Stadtverkehr“, so Müller in Bezug auf eine EU-Kommissions-Studie. Die große Befürchtung: Diese Anforderung wäre theoretisch „…technisch unmöglich und das wissen auch alle“, so die VDA Chefin. So würde die geplante Norm dem Verbot des Verbrenners quasi gleichkommen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) legt flankierend an Tempo zu und setzt sich schon jetzt für die Verlängerung der „Innovationsprämie“ ein. Seiner Meinung nach solle die Kaufprämie sogar bis 2o25 erhalten bleiben. Altmaier gibt gegenüber der Bild am Sonntag zu verstehen: „Ich möchte, dass die Hunderttausenden Beschäftigten in der Autoindustrie auch in 10 oder 15 Jahren noch gute Arbeitsplätze haben. Dazu leistet die Innovationsprämie einen wichtigen Beitrag“. Bedeutet also der Beschluss der Euro-7-Norm das schlussendliche Aus für den Verbrenner… und kürt sie den Elektromotor zum offiziellen, unumgänglichen Nachfolger? Wir dürfen gespannt sein… Quelle: www.elektroauto-news.net
❓❗Welche Wallbox wird nun KfW-gefördert❓❗

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ werden private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, aber auch Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) ab dem 24. November 2o2o bei Kauf und Installation von Ladesäulen in selbst genutzten bzw. vermieteten Wohngebäuden finanziell unterstützt. Subventioniert werden ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen bzw. Garagen, die zu einem Wohngebäude gehören, installiert werden. Voraussetzung ist, dass diese ausschließlich privat zugänglich sind. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch die Installation sowie der Anschluss der Wallbox. Anforderungen an die Wallbox selbst sind: Die Ladestation verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW, der Strom stammt zu 1oo % aus erneuerbaren Energien und die Ladestation ist intelligent sowie i.S.d. Netzdienlichkeit steuerbar. Unterstützt wird mithilfe eines pauschalen Zuschusses i.H.v. 9oo,- € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte wird dabei im Antrag selbst festgehalten. Sie können demnach auch mehrere Ladesäulen fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten wenigstens 9oo,- € betragen. Andernfalls wird der Zuschuss reduziert. In die Ermittlung der Gesamtkosten fallen sowohl der Kaufpreis der Ladestation, die Kosten für den Netzanschluss, die Kosten für das Energiemanagementsystem/ Lademanagementsystem sowie die Kosten für die Elektroinstallationsarbeiten. Ab dem 24. November 2o2o können Sie Ihren Antrag auf Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Aufgrund der technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur hat die KfW online eine Liste bereitgestellt, die ❗alle förderfähigen Ladestationen❗ aufzeigt. Unter jener Liste befinden sich so namhafte Hersteller wie ABB, ABL, Alfen, Ebee, Ensto, Go-e, Juice Technology, Keba, Mennekes, New Motion, Wallbe oder Webasto. Wer bislang meinte, eine einfache Wallbox ohne Zusatzfunktionen wäre die günstigste Lösung, irrt. Unter Zuhilfenahme der Förderprämie werden vernetzte Wallboxen nahezu immer zur günstigeren Alternative. Thorsten Nicklaß, CEO der Volkswagen-Tochter Elli, kommentiert die frisch aufgesetzte Förderung für private Ladinfrastruktur: „Das Förderprogramm kommt genau zur richtigen Zeit, denn der Markthochlauf der Elektromobilität ist im vollen Gange. Was Kunden beachten müssen: Neben einer vernetzten Wallbox müssen sie auch die Installation durch einen Fachbetrieb und den Bezug von Ökostrom nachweisen.“. Quelle: www.elektroauto-news.net
⚡Doppelförderung für Dein E-Auto!⚡

Könnt ihr euch noch daran erinnern? Vor circa 4 Jahren ging die „Umweltbonus“ genannte Kaufprämie für Elektroautos an den Start – damals war diese Bundesförderung sogar kombinierbar mit Landesförderprogrammen…bis Mitte 2o2o. Das sog. Kumulationsverbot untersagte fortan die gemeinschaftliche Anwendung verschiedener Förderprogramme auf den Kauf eines Elektroautos, wodurch eine Überförderung vermieden werden sollte. Dass dieses Modell nicht auf regen Zuspruch stieß, war sicher – und so sollte es auch kommen. Sich der Kritik ergebend wird daher eine Neuregelung die Förderkombinationen erneute zulässig machen. Fragt sich nur, ab wann… Laut eigenen Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums komme eine Neuregelung der Doppelförderung „…in Kürze“. Ein Sprecher habe jedoch laut Handelsblatt auf Nachfrage herausschauen lassen, dass eine abschließende Regelung aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung nun doch auf sich warten lasse. In jedem Falle aber wird sie kommen. Sobald sich also Wirtschaftsministerium, Umwelt- und Verkehrsressort geeinigt haben, wird die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger zu finden sein…oder eben bei MV-tankt-Strom.de. Zulässig aber wird die neue Doppelförderung erst dann, sofern die den E-Auto-Kauf fördernden Stellen auf Grundlage der Förderrichtlinie eine jeweils eigene Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium formuliert haben. Fraglich zum jetzigen Zeitpunkt bleibt allerdings, ob die neue Förderrichtlinie auch rückwirkend gilt. Ist das nicht der Fall, können bereits bestellte E-Fahrzeuge nicht von den Neuerungen Gebrauch machen. Quelle: www.ecomento.de
⚡LOTUS | Im Auftrag Ihrer Majestät…⚡

Lotus, die wohl traditionsgeladenste britische Automanufaktur, ist berühmt berüchtigt für ihre superleichten Mittelmotor-Sportwagen. Diese Leichtathleten sind wahre Driver´s Cars, glänzen durch Verzicht und überzeugen durch Kurvenspeed, den unsereins das letzte Mal auf der Achterbahn gespürt haben. Bislang setzte Lotus auf Vier- bzw. Sechszylindermotoren, die dicht hinter den Insassen ihren Dienst verrichteten. Nun aber richten die Briten ihre Segel neu aus und gehen mit der Lightweight Electric Vehicle Architecture (LEVA) den ersten Schritt in Richtung eMobility – mit dem offiziellen Segen der Queen. Unter Führung von Lotus wird zukünftig ein lokales Entwicklungskonsortium an einer neuen Architektur für moderne Elektrofahrzeuge arbeiten – und das unter der Schirmherrschaft der britischen Regierung. Sie nämlich gab den Zuschlag und unterstützt fortan finanziell die Weiterentwicklung der in einem speziell ausgeschriebenen Ideenwettbewerb eingereichten Lightweight Electric Vehicle Architecture (LEVA). Batteriebetriebene Autos der nächsten Generation auf die Räder stellen – nicht weniger hat sich LEVA zum Ziel gesetzt. Dieses Leichtbaustruktur-Konzept soll zum Vorzeigeprojekt für die gesamte Automobilindustrie werden. Gemeinsam mit den Leichtbau-Spezialisten von Sarginsons Industries, Wissenschaftlern der staatlichen Brunel University London und weiteren Experten in Sachen digitaler Fertigungskompetenz wird Lotus die in der Konzeption befindliche LEVA komplettieren. Lotus-Chefingenieur Matt Windle kommentiert: “Das sind großartige Neuigkeiten für unsere Industrie und ihren Übergang zur Elektrifizierung.“ Die staatliche Unterstützung, all das Expertenwissen sowie weiterer finanzieller Rückhalt seitens des chinesischen Mutterkonzerns Geely seien die ideale Grundlage für die Realisierung einer Reihe verschiedenster, elektrifizierter Sportwagen. Fahrdynamik, Verzicht und das Lotus-typische „Wow!“ beim Erkunden der möglichen Kurvengeschwindigkeiten sollen im Fokus stehen. LEVA aber ist auch die Grundlage weiterer Ableger. Laut Firmenchef Phil Popham sind auch Limousinen, Grand Tourer, Crossover und SUVs auf Basis der Lightweight Electric Vehicle Architecture denkbar. So könnte die neue Architektur einem der größten Kritikpunkte aktueller Elektrofahrzeuge dramatisch gut zu Leibe rücken: dem viel zu hohen Leergewicht. Nice2Know: Das 1.68o kg schwere E|Hypercar Lotus Evija basiert mit seinen vier Elektromotoren, 1.47o kW (2.ooo PS) und 1.7oo Nm nicht auf der neuen LEVA-Plattform. Schon 2o21 sollen die für über 2 Millionen Euro über den Händlertischen gehenden 13o Exemplare bestellbar sein. Was der Lotus Evija längs- und querdynamisch kann, erklärt Lotus´ Director of Vehicle Attributes, Gavan Kershaw hier. Zur Erinnerung: Das Kombiinstrument zeigt „mph“… Quelle: www.ecomento.de
⚡WALLBOX-FÖRDERUNG ab November 2o2o⚡

Darauf haben wir alle gewartet, oder? Verkehrsminister Andreas Scheuer gab bei der Eröffnung der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ bekannt: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund“. Ab dem 24. November 2o2o wird also auch der Kauf und die Installation privater Wallboxsysteme subventioniert. Bäm! WER GEFÖRDERT WIRD | Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ werden private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, aber auch Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) bei Kauf und Installation von Ladesäulen in selbst genutzten bzw. vermieteten Wohngebäuden finanziell unterstützt. WAS GEFÖRDERT WIRD | Subventioniert werden ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen bzw. Garagen, die zu einem Wohngebäude gehören, installiert werden. Voraussetzung ist, dass diese ausschließlich privat zugänglich sind. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch die Installation sowie der Anschluss der Wallbox. Anforderungen an die Wallbox selbst sind: ⚡Die Ladestation selbst verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW⚡ ⚡Die Ladestation selbst verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW⚡ ⚡Der Strom kommt zu 1oo % aus erneuerbaren Energien⚡ ⚡Die Ladestation ist intelligent und i.S.d. Netzdienlichkeit steuerbar⚡ WIE GEFÖRDERT WIRD | Unterstützt wird mithilfe eines pauschalen Zuschusses i.H.v. 9oo,- € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte wird dabei im Antrag selbst festgehalten. Ihr könnt euch also auch mehrere Ladesäulen fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten wenigstens 9oo,- € betragen. Andernfalls wird der Zuschuss reduziert. In die Ermittlung der Gesamtkosten fallen: ⚡Der Kaufpreis der Ladestation selbst⚡ ⚡Die Kosten für den Netzanschluss⚡ ⚡Die Kosten für das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem⚡ ⚡Die Kosten für die Elektroinstallationsarbeiten⚡ Der bewilligte Zuschuss wird dann direkt auf das eigene Konto ausgezahlt. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällen könnte, seht ihr hier! WANN GEFÖRDERT WIRD | Ab dem 24. November 2o2o könnt ihr euren Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Mehr Informationen zum Antragsverfahren findet ihr daher hier. Nice2Know | Ab November 2o2o veröffentlichet die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen. Wartet also noch mit der Installation. Quelle: www.ecomento.de
⚡Förderprogramm für private Wallboxen?!⚡

Nach der jüngst durchgeführten Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) seine Sicht der Dinge erklärt und zu Protokoll gegeben, wie man dieser Reform mehr Schlagkraft verleiht. Sein Ansatz: Es braucht Förderprogramme für die Installation einer privaten Ladestation – unbürokratisch, bürgernah, zeitnah. Endlich fielen bislang bestehende Hürden beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur, betonte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Dies könnte auch den Durchbruch zur endgültigen Akzeptanz des Elektroautos in der Verbraucherschaft bedeuten. „Mit dann hoffentlich weiter steigenden Neuzulassungen von Batteriefahrzeugen und Plug-In-Hybriden kann ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden“, so Müller. WEG-INHALTE | Was aber sieht das neu formulierte WEG nun genau vor? Ganz simpel. Kernpunkt der Novellierung ist, dass jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf erhält, auf eigene Kosten Lademöglichkeiten installieren zu lassen. So genügt fortan ein einfacher Mehrheitsentscheid im Falle einer Eigentümergemeinschaft, um die Installation einer Ladesäule bzw. einer Wallbox durchzusetzen. Speziell Mieter werden in Zukunft davon profitieren können. DIE BEDENKEN | Das ernsthafte Anliegen des VDA besteht darin, diese Gesetzesänderungen mit entsprechenden Förderprogrammen für Verbraucher zu flankieren. Zwar bereite die Bundesregierung ein derartiges Programm vor, der VDA aber fürchte die langen Wege der Bürokratie, insbesondere komplexe Genehmigung– und Abstimmungsprozesse. Eine zeitnahe und unbürokratische Lösung sei aber gerade jetzt der rettende Helfer, um einen schnellen und einfachen Zugriff auf private Ladeinfrastruktur zu sichern. DER VORSCHLAG | „Die besten Instrumente dafür sind feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form vom Pauschalen. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann“, weist VDA-Präsidentin Hildegard Müller auf. „Die Bundesregierung fördert die Installation von Ladeeinrichtungen mit mehreren Programmen. Aber ohne private Initiative gelingt der Aufbau von Infrastruktur in der Fläche, die Voraussetzung für einen Durchbruch der Elektromobilität ist, nicht in ausreichendem Maße“, konkretisiert die VDA-Präsidentin. Quelle: www.ecomento.de