Genau, die Kaufprämie für Elektroautos gilt auch für junge gebrauchte E-Autos und Plug-In-Hybride – im Bestfall regnet es sogar bis zu 7.5oo,-€ Zuschuss. Voraussetzung ist, dass der Stromer der Wahl nicht älter ist als ein Jahr, maximal 15.ooo km dürfen auf dem Tacho stehen und er darf nicht mehr als 8o % des einstiegen Bruttoneuwagenpreises kosten. Wie ihr euch die Prämie aber mithilfe eines DAT-Gutachtens garantiert nicht durch die Lappen gehen lasst, erfahrt ihr jetzt!
Unter Zuhilfenahme eines DAT-Gutachtens kann in puncto Umweltprämie nichts mehr schiefgehen. Die Deutschen Automobil Treuhand (DAT) nämlich wurde beauftragt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in genau diesen Fall zu unterstützen. Sie stellt zertifizierte Sachverständige, die die Förderfähigkeit eines gebrauchten Stromers gegen eine Gebühr von 29,- € revisionssicher bescheinigen. Alle oben genannten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit werden genaustens dokumentiert, u.a. die genaue Laufleistung, das Datum der Erstzulassung, der ehemalige Listenpreis sowie alle Ausstattungsmerkmale.
Wird so ein DAT-Gutachten somit quasi zur Pflicht? Wohl nur, wenn es um den Nachweis des einstiegen Listenneupreises geht und eine Neufahrzeug-Rechnung des betreffenden Fahrzeugs nicht vorliegt. Im Merkblatt der BAFA steht dazu: „Schwacke-Gutachten und Gutachten anderer Organisationen sowie Konfigurationen, Angebote oder Bestätigungen des Händlers werden nicht als Nachweis akzeptiert.“ Alternativ können Antragsteller das Formular “Nachweispaket von Gebrauchtwagen” ebenso von einer amtlich anerkannten Prüforganisation bzw. einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausfüllen lassen.
Mehr Informationen dazu findet ihr entweder in den Einzelantrag-Informationen der BAFA oder aber im BAFA-Förderportal der DAT.
Quelle: www.autobild.de