MV TANKT STROM

Könnt ihr euch noch daran erinnern? Vor circa 4 Jahren ging die „Umweltbonus“ genannte Kaufprämie für Elektroautos an den Start – damals war diese Bundesförderung sogar kombinierbar mit Landesförderprogrammen…bis Mitte 2o2o. Das sog. Kumulationsverbot untersagte fortan die gemeinschaftliche Anwendung verschiedener Förderprogramme auf den Kauf eines Elektroautos, wodurch eine Überförderung vermieden werden sollte. Dass dieses Modell nicht auf regen Zuspruch stieß, war sicher – und so sollte es auch kommen. Sich der Kritik ergebend wird daher eine Neuregelung die Förderkombinationen erneute zulässig machen. Fragt sich nur, ab wann…


Laut eigenen Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums komme eine Neuregelung der Doppelförderung …in Kürze“. Ein Sprecher habe jedoch laut Handelsblatt auf Nachfrage herausschauen lassen, dass eine abschließende Regelung aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung nun doch auf sich warten lasse. In jedem Falle aber wird sie kommen.


Sobald sich also Wirtschaftsministerium, Umwelt- und Verkehrsressort geeinigt haben, wird die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger zu finden sein…oder eben bei MV-tankt-Strom.de. Zulässig aber wird die neue Doppelförderung erst dann, sofern die den E-Auto-Kauf fördernden Stellen auf Grundlage der Förderrichtlinie eine jeweils eigene Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium formuliert haben.


Fraglich zum jetzigen Zeitpunkt bleibt allerdings, ob die neue Förderrichtlinie auch rückwirkend gilt. Ist das nicht der Fall, können bereits bestellte E-Fahrzeuge nicht von den Neuerungen Gebrauch machen.


Quelle: www.ecomento.de