⚡Klimaschutzpaket 2030 | Was erwartet uns?⚡

⚡Klimaschutzpaket 2030 | Was Erwartet Uns?⚡

Die insgesamt 19 Stunden Sitzung der Koalitionsspitzen zum Thema „Klimaschutzprogramm 2030“ förderten 22 Seiten Papier zutage, die konkrete Maßnahmen enthalten um die angepeilten Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Leider aber sind die von uns erwarteten, umfangreichen Maßnahmen zur Förderung vom E|Mobilität nicht enthalten. Trotzdem aber lohnt sich ein genauer Blick auf die Roadmap des „Klimaschutzprogramm 2030“. Die wichtigsten Punkte erfahrt ihr jetzt…

AUSBAU DER LADEINFRASTRUKTUR

Hierbei handelt es sich quasi um eine Grundvoraussetzung für den Durchbruch der Elektromobilität. Wo ausreichend Lademöglichkeiten existieren, da schwindet auch die Reichweitenangst der Bevölkerung. Daher ist das gesetzte Ziel das Erbauen von 1 Millionen Ladepunkten bis 2030. Aus diesem Grund fördert der Bund den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen bis 2025 mit entsprechenden Förderprogrammen. Ein Masterplan „Ladesäuleninfrastruktur“ und ein damit einhergehender Masterplan soll noch in diesem Jahr entstehen. Unter andrem soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen auch Ladsäulen für E|Mobilisten zur Verfügung stehen sollen. Zudem werden gemeinsam genutzte gewerbliche sowie private Ladesäulen ebenso gefördert wie die Installation privater Ladeinfrastruktur mithilfe des sog. Handwerkerbonus.

RECHTLICHER ANSPRUCH AUF WALLBOX

Sowohl das Mietrecht als auch das Wohneigentumsgesetz erfahren jeweils Änderungen, die das Errichten von Ladeinfrastruktur deutlich einfacher gestalten. Grundlegend wird das Prinzip der Einstimmigkeit durch das Mehrheitsverfahren ersetzt. Ein einzelnes Veto für das Scheitern einer Installation genügt somit fortan nicht. Ebenso werden weitere rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt. Zudem wird die „Nationale Leitstelle“ Elektromobilität installiert, die die Koordination der Ladeinfrastruktur auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen übernimmt. Überdies wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass Verteilnetzbetreiber ihr Grid auf Intelligenz und Steuerbarkeit trimmen, um den Anforderungen der E|Mobilität in Zukunft Herr zu werden.

FÖRDERUNG VON ELEKTROAUTOS

Die Dienstwagenregelung von 0,5 % für die Nutzung von BEV Fahrzeugen bzw. PHEV Fahrzeugen wird bis zum Jahr 2030 verlängert. Die Besteuerung von E|Fahrzeugen mit einem inländischen Brutto-Listenpreis von bis zu 40.000,- € wird sogar auf 0,25 % reduziert. Außerdem wird die Steuerbefreiung gem. §3d Kraftfahrzeugsteuergesetz bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die damit in Einklang stehenden Befristung von 10 Jahren wird bis zum 31. Dezember 2030 ausgeweitet.

Auch die Kaufprämie wird eine Novellierung erhalten. Ab 2021 geht die Prämie für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff- /Brennstoffzellenantrieb in die Verlängerung. In einem weiteren Schritt wird die bundesseitige Prämie für Fahrzeuge bis zu 40.000,- € erhöht.

Zudem dürfen Länder und Kommunen nun auch Emissionsanforderungen an Mietwagen, Taxen und Busse stellen.

ENTWICKLUNG VON KRAFTSTOFFEN

Hier geraten Biokraftstoffe in den Fokus der politischen Bemühungen. Je mehr „Bioanteil“ im Kraftstoff, desto geringer der „Fossilanteil“. Bestimmte Verkehrssektoren sollen demnach von flüssigen bzw. gasförmigen, regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse Gebrauch machen. Die Erzeugung jener Kraftstoffe wird gefördert.

EMISSIONSARME LOGISTIK

In Zukunft wird der Kauf von Lkw mit klimaschonenden, alternativen Antrieben unterstützt. Ebenso wird auch der Aufbau der für das Betrieben notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert. Danach sollen bis 2030 etwa 30 % aller Lkw im Bereich des Straßengüterverkehrs mit alternativen Antriebstechnologien unterwegs sein. Um dieses Ziel weiterhin zu forcieren, wird es in Zukunft einen ab 2023 wirksamen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut geben.

STROMBASIERTE KRAFTSTOFFE

Die Themen „Brennstoffzelle“ oder aber „PtX-Kraftstoffe“ werden in Zukunft – ebenso wie die reinelektrische Mobilität – eine zunehmend größere Rolle spielen. Die Entwicklung neuer Kraftstoffvarianten, insbesondere für Industrie, Schwerlast, Luft- und Schifffahrt soll daher auch gefördert und vorangetrieben werden.
Zudem dürfen wir bis Ende dieses Jahres auf das Papier „Nationale Wasserstoffstrategie“ hoffen. Hier wird der Ausbau des Mobilitätssektor in Richtung Wasserstoff angetrieben. Insbesondere die Versorgung mit Wasserstoff steht hier im Mittelpunkt.

DIGITALISIERUNG DER MOBILITÄT

Stichwort „Digitale Mobilitätsdienste“. Jenes Angebot soll durch eine Anpassung des derzeitigen Personenbeförderungsgesetzes stark erweitert werden. Im Fokus stehen Automatisierung, Vernetzung und Künstliche Intelligenz für eine nachhaltigere Mobilität. Im Vorfeld jedoch sollen praxisnahe Erprobungen dieser Konzepte zeigen, wie alltagstauglich und anwenderfreundlich diese Dienste sind.

REFORM DER KFZ-STEUER

Auch die kfz-Steuer wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Bepreisung wird stark an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Das Ziel ist eine starke Lenkwirkung beim Kauf eines Neuwagens in Richtung emissionsärmerer Fahrzeuge. Bei Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2021 gilt die Bemessungsgrundlage der Steuer auf Grundlage der CO2-Emissionen pro Kilometer. Ab 95g CO2 pro Kilometer wird die Steuer in zwei Emissionsstufen erhöht.

FÖRDERUNG DER BATTERIEZELLFERTIGUNG

Etwa eine Milliarde Euro sollen zum Aufbau der industriellen Batteriezellfertigung ausgeschüttet werden. Besonders die Bereiche des Kompetenz- und Technologieausbaus entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden hierbei berücksichtigt. So sollen die wesentlichen Teile der Wertschöpfung dem Automobilsektor Deutschlands erhalten bleiben.

AUSBAU DER RADWEGE

Radverkehr wird attraktiver! Um das zu erreichen, sollen die Bedingungen für Radfahrer im öffentlichen Verkehr verbessert werden. Eine erste Maßnahme dazu wäre der voranschreitende Ausbau der Rad- und Radschnellwege entlang der Bundesstraßen. Die Sonderprogramme „Stadt“ und „Land“ bringen uns außerdem sichere Abstellanlagen für Räder sowie infrastrukturelle Anpassungen für Lastenräder.

ÄNDERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR

Bis 2030 werden die Deutschen Bahn und der Bund aller Voraussicht nach 86 Milliarden Euro in die Erneuerung des Schienennetzes pumpen. Zudem sollen Engpässe ausgebaut und moderne, digitale Leit- und Sicherheitstechnik ins bestehende Schienennetz eingepflegt werden. Der „Deutschlandtakt“ soll außerdem für eine Harmonisierung der Fahrpläne – insb. der Fahrtzeiten – sorgen.

Zudem soll Bahnfahren mithilfe eines Gesetzesvorschlags etwa 10 Prozent günstiger werden. Im Gegenzug sollen Dumpingpreise für Flugtickets rechtlich verhindert werden.

Zusätzlich zu allen Bemühungen soll es künftig 10 Modellprojekte zum Zwecke der stärkeren Nutzung des ÖPNV geben. In Betracht kommt bspw. auch ein Jahresticket zum Preis von 365,- € – 1,- € für jeden Tag der Nutzung des ÖPNV.

Quelle: www.ecomento.de | www.elektroauto-news.de

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