⚡Novellierung kommt!⚡

⚡Novellierung Kommt!⚡

Ladestationen in Tiefgaragen per Gesetz? Genau das hat der Bundesrat vor wenigen Tag innerhalb eines Gesetzesentwurfs beschlossen. In Kürze soll jenes Gesetz Deutschlands E|Mobilisten erleichtern, eine private Ladesäule am eigenen Tiefgaragenstellplatz installieren zu lassen. Sowohl das Mietrecht als auch das Wohnungseigentumsgesetz erfahren dafür entsprechende Änderungen. So wird das Klimaschutzpaket 2030 tatsächlich sukzessive Realität.

Die rechtlichen Änderungen gestalten sich folgendermaßen: Jeder Mieter soll in Zukunft einen Anspruch darauf haben, auf eigene Kosten eine Ladestation am eigenen Stellplatz zu installieren. Der Vermieter kann nur dann ein Veto einlegen, wenn er sich mit seiner Zustimmung selbst zur Installation verpflichten würde oder aber ein ernsthaft nachvollziehbares Interesse daran besteht, das Gebäude unverändert zu erhalten.

Des Weiteren erfährt auch das WEG eine Neuerung: Reichte bis heute das Veto eines einzigen Miteigentümers um ein Bauvorhaben im Keim zu ersticken, genügt künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer zur Installation einer Lademöglichkeit.

Welchen Weg aber nimmt nun der Entwurf, bis er schlussendlich das Leben vieler E|Mobilisten erleichtert? Nun ja…zunächst einmal nimmt der Entwurf der Länderkammer ihren Weg über die Bundesregierung in den Bundestag. Er entscheidet über darüber, ob aus dem Entwurf Realität wird.

Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, begrüßt den Gesetzesentwurf und rügt, dass der Gesetzgeber habe „…die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben“ habe. Er weiß, dass ein derartiges Gesetz „…ein zentraler Hebel für den Erfolg der Elektromobilität ist – immerhin finden 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt.“ Immerhin aber befinden wir uns nun auf dem richtigen Weg, oder?

Quelle: www.elektroauto-news.net

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