MV TANKT STROM

⚡Dein Joker für die Innenstadt?⚡

© Renault Group 2021

Alternative Antriebe werden immer beliebter – sie könnten aber noch beliebter werden, wenn die Forderungen des CSU-Chefs Markus Söder real werden. „Wir könnten für Elektroautos das Parken in der Innenstadt kostenlos machen oder sie Busspuren nutzen lassen“, so der bayrische Ministerpräsident in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch andere Innovationen, bspw. ein reformierter ÖPNV oder aber eine evtl. Radoffensive, seien maßgeblich, wenn es um die Mobilitätswende geht. Einige Regionen aber bieten Elektromobilisten bereits unschlagbare Vorteile, die den Alltag im Innenstadtdschungel etwas einfach machen sollen. Allem voran bietet bereits das E-Kennzeichen einige Annehmlichkeiten. Kommunen haben die Möglichkeit, den mit dem E versehenen Fahrzeuge kostenfreie Parkplätze oder gar Sonderfahrstreifen zur Verfügung zu stellen. Macht das im Großteil der deutschen Städte Schule, könnte das lautlose Vorankommen attraktiver denn je werden. Es gibt jedoch weitere Pläne, um der Erreichung der Klimaschutzziele weiteren Auftrieb zu geben… „Wer Klimaziele erreichen will, muss auch die Werkzeuge dazu haben. Deshalb habe ich zu unseren vielen Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, noch ein paar neue für ein Sofortprogramm vorgeschlagen“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegenüber der Welt. Sein darin ausformulierter „Klimabonus“ belohnt nicht nur den Kauf CO2-sparender Verkehrsmittel – auch derartige Geräte und klimaneutrales Reisen sind vom Subventionsprogramm erfasst. Nicht weniger als eine Milliarde Euro sollen für das neuartige Programm zur Verfügung gestellt werden. Quelle: www.ecomento.de

⚡SchnellLG nachgewürzt?⚡

© 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Langsam wird´s ernst: Das Beschlussverfahren zum lang ersehnten Schnellladegesetz, kurz: SchnellLG, steht kurz vorm Abschluss. Es wird sich in Zukunft mit der verpflichtenden Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschäftigen. Union und SPD hatten schlussendlich etliche Änderungen am Gesetzestext durchgesetzt – nun befindet sich das SchnellLG auf der Zielgeraden, sodass wir noch in dieser Woche den Beschluss des Bundestags erwarten. Das SchnellLG ist nicht weniger als die Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen in Bezug auf öffentlich verfügbare Schnellladeinfrastruktur. Gleichermaßen aber ist es auch das Fundament für großzügige Förderungen seitens des Bundes, immerhin will er bis 2o23 sowohl Bau als auch Betrieb von etwa 1.ooo Ladeparks in 1o Losen ausschreiben – mit einem Fördermitteltopf, der nicht weniger als zwei Milliarden Euro schwer wiegt. Was aber haben die angedachten Änderungen der Koalition mit sich gebracht? Dem Änderungsantrag zufolge ist nun geplant, Ladesäulen auch an einfachen Rastanlagen aufzubauen. Der Grund dieser speziellen Änderung besteht darin, ein eventuelles Tank&Rast-Monopol zu verhindern. Der Raststätten-Riese verfügt mit etwa 4oo Raststätten über mehr als 9o % der Konzessionen für Nebenbetriebe an deutschen Autobahnen. SPD-Berichterstatter Mathias Stein empfindet speziell diese Änderung als „enorm“ notwendig, immerhin sei das SchnellLG maßgeblich für den Durchbruch der Elektromobilität. Im neuen Gesetzesentwurf heißt es weiter, dass der Bedarf an verfügbaren Ladepunkten nur dann gedeckt werden kann, “wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden“. Bei etwa 24.ooo Neuzulassungen allein im April 2o21 und nur ca. 1.ooo frisch errichteten Ladepunkten erscheint das allerdings als wirklich ambitioniertes Zeil. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Zahlen per EC- / Kreditkarte! Endlich!⚡

© 2020 Daimler AG

Endlich ist es so weit! Das Laden wird allmählig benutzerfreundlicher. Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) beschlossen und mit ihr eine Kartenleser-Pflicht an öffentlichen Ladesäulen installiert. Bedeutet: Ab Juli 2o23 muss es an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten möglich sein, seine Ladung per EC- bzw. Kreditkarte zu bezahlen. Zudem müssen sie über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformation und bspw. der Belegungsstatus zentral übermittelt werden können. Den Großteil der E|Mobilisten dürfte das durchaus freuen – diese Neuerungen aber stoßen auch auf Kritik! Besonders der Energieversorgerverband BDEW kritisiert die Novelle des LSV. Zu teuer und zu bürokratisch sei die Kartenleser-Vorschrift ihrer Meinung nach. Damit steht er auch nicht allein. Auch der Autoindustrie-Verband VDA und der E-Technikverband ZWEI würden gern an der aktuellen Zahlungsmethode via App bzw. Ladekarte festhalten, die zukünftig weiterhin nur noch als Option verfügbar sein wird. Die LSV-Novelle enthält noch ein paar weitere Neuerungen. Danach sollen Normalladepunkte bspw. auch mit fest angeschlagenem Ladekabel erlaubt sein – bisher war das nur Schnellladesäulen vorbehalten. Zudem wird künftig auch die Anzeigepflicht für neu installierte Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur neu geregelt. Spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme muss gemeldet werden – bislang waren es mdst. vier Wochen vor Errichtung. Quelle: www.welt.de

⚡Preis-Tief bei E-Autos ab 2o27!?⚡

© Volkswagen 2021

Elektroautos werden auf dem europäischen Markt ab 2o27 deutlich günstiger als Verbrenner – in wirklich allen Fahrzeugsegmenten. Einer Bloomberg New Energy Finance (BNEF) Studie zufolge dürfte die Herstellung eines E-Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt deutlich billiger sein als die eines reinen Verbrennermodells. Das wiederum schlägt sich unweigerlich auf den Verkaufspreis nieder. Strengere CO2-Ziele bspw. könnten laut BNEF ebenso dazu führen, dass 2o35 EU-weit 1oo% aller Neuwagenverkäufe elektrischer Natur sind. Gute Aussichten also! Der Umweltverband Transport & Environment (T&E), der Auftraggeber der o.g. Erhebung, ruft die EU zur Straffung der CO2-Ziele auf, sieht sogar ein Verkaufsverbot ab 2o35 vor. Das Preisgefüge aber könnte den Bitten von T&E zuvorkommen. Laut BNEF nämlich könnten E-Autos verschiedenster Klassen schon ab 2o25 im Kaufpreis mit ihren Verbrenner-Pendants gleichziehen – vor Umweltprämie! Transport & Environment-Direktor Stef Cornelis: „Der Preis ist nach wie vor eine der größten Hürden, um sich für ein E-Auto zu entscheiden. In nur wenigen Jahren werden E-Autos – auch ohne Kaufprämien – genauso viel kosten wie Benziner. Elektromobilität ist nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich die Technologie der Zukunft. Die Bundesregierung sollte sich uneingeschränkt zur E-Mobilität bekennen, statt an teure E-Fuels im Straßenverkehr zu glauben.“ Was allerdings nicht scheitern darf ist der dazu notwendige Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Hochrechnungen zufolge werde sich der E-Anteil auf dem Markt bei fehlenden Ausbaubemühungen in 2o35 bei „nur“ 85% befinden. Das europaweite Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2o5o würde so um Längen verfehlt. Es besteht also Handlungsbedarf – immerhin zeigt die Automobilindustrie, wie man auf derartige Herausforderungen reagiert. Stef Cornelis stellt klare Forderungen in den Presseraum: „Jetzt ist es klar, ganz Europa kann bis 2035 auf 100 % Elektroautos umsteigen. Deutschland sollte als führendes Autoland eine Vorreiterrolle einnehmen und dieses Ziel unterstützen. Es würde sowohl für die Automobilbranche als auch für die Hersteller der Ladeinfrastruktur Investitionssicherheit schaffen und die Jobs von morgen nach Deutschland und Europa bringen.“ Das Momentum ist groß, warum also nicht auf den fahrenden Zug aufspringen? In den letzten Monaten forderten 27 namhafte europäische Unternehmen die EU dazu auf, ein verbindliches Verkaufsende von neuen Verbrennern festzulegen – und zwar schon 2o35. T&E bekräftigt jenen Aufruf: „Ohne eine verbindliche Festlegung der EU könnten diese Fristen freiwillig oder schlimmstenfalls schwer durchsetzbar bleiben.“ Die EU-Kommission jedenfalls wird im Juni tagen – bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen sie in Bezug auf die Elektromobilität beschließen wird. Quelle: www.ecomento.de

⚡500 Mio. Euro für private Wallboxen!⚡

©2021 ŠKODA AUTO Deutschland GmbH

Elektromobilität ist 2021 gefragter denn je. Plug-In-Hybride und reine Elektrofahrzeuge werden alltagstauglicher und günstiger, keine Frage. Schwerer ins Gewicht aber fallen die vielen Förderprogramme seitens Bund und Ländern, die oftmals einen erheblichen Teil der Kaufentscheidung beim Kunden bilden. Zu nennen ist hier bspw. die als „Zuschuss 440“ bekannte Wallbox-Förderung der KfW für den privaten Gebrauch. Diese ist derart nachgefragt, dass das Bundesverkehrsministerium sie nach nunmehr 385.000 Anträgen für rund 470.000 Ladepunkte ein weiteres Mal um 100 Millionen Euro aufstocken musste. So befindet sich im Fördertopf derzeit eine halbe Million Euro zur Unterstützung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur. „Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen“, teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit. „Die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt, dass wir mit unserem Programm goldrichtig liegen.“ Der Zuschuss von pauschalen 900 Euro pro Ladepunkt wird von der staatlichen KfW-Bank ausgezahlt. Gefördert werden sowohl der Erwerb als auch die Installation und der nötige Anschluss der privaten Lademöglichkeit. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass die Wallbox über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt. Zudem muss der zum Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Von wesentlicher Bedeutung ist es, dass der Zuschuss noch vor dem Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden muss. Wurden alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, bspw. das Mindestprojektvolumen i.H.v. 900 Euro, so wird der Pauschalzuschuss in Höhe von 900 Euro direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Ob die jeweilige Wunsch-Wallbox auf der Liste der KfW-geförderten Ladesysteme zu finden ist, können Sie übrigens ganz bequem im E|Konfigurator auf unserer Projekt-Website www-MV-tankt-Strom.de ermitteln. Alle hier aufgeführten Ladesysteme sind zuschussfähig im Sinne des Förderprogramms „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“, dem Zuschuss 440. Quelle: www.ecomento.de

⚡3oo-Millionen-Euro-Förderprogramm!⚡

© 2020 Daimler AG

Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wird das Bundesverkehrsministerium den Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland mit weiteren 3oo Millionen Euro befeuern. Ab dem 12. April 2o21 können Anträge auf die begehrten Ladepunkte eingereicht werden. S T A T E M E N T | Bundesminister Andreas Scheuer kommentiert das Förderprogramm wie folgt: „Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ‚vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“ A N T R A G S T E L L E R | Kleinere und mittlere Unternehmen können Förderanträge ab dem 12. April einreichen. Ganz besonders richtet das Verkehrsministerium das Wort an Unternehmen des Einzelhandels, des Gast- und Hotelgewerbes sowie an kommunale Gebietskörperschaften und Stadtwerke. F Ö R D E R F Ä H I G | Maximal werden bis zu 8o % der eingereichten Investitionskosten übernommen. Ist der Ladepunkt allerdings beschränkt zugänglich, sinkt die maximale Förderhöhe auf maximal 5o %. Die Förderfähigkeit aber unterliegt einigen Voraussetzungen: Zum einen müssen die geförderten Ladepunkte vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Zum anderen muss der dafür genutzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien geschöpft werden. Außerdem muss die Umsetzung der geplanten Ladepunkte bis zu 31.12.2o22 abgeschlossen sein. Anträge können übrigens bis zum 31.12.2o21 eingereicht werden. ✅ Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC & DC) | 7 kW bis 22 kW | max. 4.ooo,- € pro Ladepunkt ✅ Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) | 22 kW bis 5o kW | max. 16.ooo,- € pro Ladepunkt ✅ Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten | max. 1o.ooo,- € pro Standort ✅ Anschluss an Mittelspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten | max. 1oo.ooo,- € pro Standort Quelle: www.ecomento.de

⚡Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz kommt!⚡

© 2021 Daimler AG

Ein Gesetz, das den Aufbau von Ladeinfrastruktur beschleunigen soll? Kommt bald! Das vor kurzem vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Form des „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) wurde vom Bundestag endlich durchgewunken. Schon bald wird es dem Bundespräsidenten zur abschließenden Unterzeichnung vorliegen! Das GEIG sieht vor, Wohn- und Nichtwohngebäude die über größere Parkplätze verfügen verpflichtend mit Ladestationen zu versehen. So sollen Elektrofahrzeuge vor der Haustür, beim Arbeitsplatz und während der täglichen Besorgungen leichter an das begehrte Ladekabel kommen. Was also ist konkret geplant? Grundlegend sollen gesetzlich verpflichtende Regelungen zur Installation von Ladestationen getroffen werden. Wer also ein neues Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen errichten möchte, soll zukünftig entsprechende Leitungsinfrastruktur für das Betreiben von Ladesäulen einplanen müssen. Wer ein Nicht-Wohngebäude baut, muss hingegen erst bei mehr als 6 geplanten Pkw-Stellplätzen Leitungsinfrastruktur legen – und zwar derart, dass wenigstens jeder dritte Stellplatz mit einer Lademöglichkeit versehen werden kann. Bauherren aber stehen nicht allein. Die sog. Quartierslösung ermöglicht, spezielle Vereinbarungen zwischen einzelnen Bauherren bzw. Immobilieneigentümern zu treffen. Hier können Gebäude, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen, die gesetzlichen Anforderungen des GEIG gemeinschaftlich erfüllen. Demgemäß kann eine gemeinsame Leistungsinfrastruktur / gemeinsame Ladestationen für ein Viertel in Kooperation geplant und errichtet werden. Der Geltungsbereich des GEIG wird jedoch dort ein Ende finden, wo kleine oder mittlere Unternehmen überwiegend selbstgenutzte Nicht-Wohngebäude errichten. Weiterhin gelten die Vorgaben des GEIG nicht, sofern die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gebäude-Renovierungskosten in einem bereits bestehenden Gebäude überschreiten. Öffentliche Gebäude sind übrigens vom Regelbereich der GEIG nicht erfasst – für sie gelten bereits vergleichbare Anforderungen. Bevor aber das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am darauffolgenden Tag entfaltet es bereits volle Wirkung. Quelle: www.ecomento.de

⚡Wallbox-Förderung wiegt nun 400 Millionen Euro!⚡

© JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Weitere 1oo Millionen Euro pumpt die Bundesregierung in die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Die Ende 2o2o gestartete Förderung unterstützt mit einem Zuschuss von 9oo,- € den Kauf und die Installation von Wallboxsystemen. Nach seiner mittlerweile zweiten Aufstockung fasst der Fördertopf nun nicht weniger als 4oo Millionen Euro… Bis zum 25.o2.2o21 wurden mehr als 3oo.ooo zu fördernde Ladepunkte beantragt – das entspricht einem rechnerischen Fördervolumen von 27o Millionen Euro! Täglich würden nun sogar etwa 2.5oo zusätzlich Anträge eingehen. Schon im Februar wurde der Fördertopf aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage auf 3oo Millionen Euro erweitert. Nun steht die nächste Erhöhung an… Verkehrsminister Andreas Scheuer findet deutliche Worte: „300.000 Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten – diese enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“ Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger – sie können die Förderung einer ausschließlich privat genutzten Ladestation weiterhin beantragen. Gefördert werden neben dem Erwerb auch die Installation der Wallbox. Voraussetzungen: intelligent, steuerbar, Normalladeleistung von 11 kW sowie Strom aus 1oo % erneuerbaren Energien. Dann sollte es auch mit dem Pauschalzuschuss von 9oo,- € pro Ladepunkt funktionieren. Quelle: www.ecomento.de

⚡Milliarden-Paket für Autoindustrie!⚡

© 2020 Daimler AG

Die Initiative „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist beschlossene Sache. Das jedenfalls verkündete das Bundeswirtschaftsministerium. Konkret richtet sich das vier Förderrichtlinien und 1,5 Milliarden Euro umfassende Förderprogramm des Bundes an die Automobilindustrie. Erste Projekte mit einem Umfang von 44 Millionen Euro seien bereits gestartet. Der neue Fördertopf soll das Fundament für die Bewältigung der Herausforderung sein, die die strategische Umstellung der Fahrzeugindustrie in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung mit sich bringt. Demgemäß soll der Fördertopf die Transformation einer gesamten Branche Aufwind verleihen. Darunter fallen Themen wie das autonome Fahren, die nachhaltige Fahrzeugproduktion und die Produktumstellung auf alternative, umweltfreundlichere Antriebe. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt: „Mit dem neuen Förderprogramm geben wir einen milliardenschweren Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer. Damit machen wir den Automobilstandort Deutschland fit für die Zukunft und sichern gute Arbeitsplätze und digitales Knowhow in der deutschen Fahrzeugindustrie. Gerade kleine und mittlere Zulieferunternehmen können von der Förderung profitieren und mit innovativen Technologien die Mobilität der Zukunft vorantreiben. Erste Projekte sind bereits 2020 gestartet. Allein für 2021 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro an Mitteln bereit.“ Der Übersicht halber besteht das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ aus drei Modulen, aufgeteilt in „Modernisierung der Produktion“, „Förderung innovativer Produkte“ und „Regionale Innovationscluster“. Zusätzlich zur Förderung „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ wird der Bund den 1 Milliarden Euro schweren Fördertopf „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ ins Leben rufen. Ziel des Fonds: Die nötigen Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket resultieren, mittel- sowie langfristig finanziell unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung aber ist bislang noch nicht erfolgt. Quelle: www.ecomento.de

💸1oo Millionen Euro Extra-Förderung!💸

© Volkswagen 2021

Seit ca. 3 Monaten ist sie freigeschaltet, die vergleichsweise hoch dotierte KfW-Förderung für private Wallboxen. Bereits der erste Tag zeigte, wie stark der Bedarf nach der eigenen Stromtankstelle im Lande wirklich ist. Das extra eingerichtete Zuschussportal nämlich kollabierte – und der Trend hielt an. Schon einen Monat später war der Großteil der geplanten Fördermittel erschöpft. Nun aber war es an der Zeit, den ursprünglich geplanten 2oo-Millionen-Fördertopf aufzustocken. Warum? Naja… die KfW zählt zum bis zum heutigen Tage mehr Anträge als erwartet – und die Nachfrage steigt! Laut Branchenportal autohaus.de stockt der Bund den Fördertopf auf insgesamt 3oo Millionen Euro auf. Ursprünglich ist die KfW rechnerisch von 222.222 Anträgen auf die Förderung privater Ladepunkte ausgegangen (so jedenfalls, wenn man die Pauschalförderung von 9oo,- € zugrunde legt). Laut Förderbank aber gingen bis zum 31. Januar 2o21 stolze 192.281 Anträge auf nicht weniger als 237.507 private Ladepunkte ein. Das errechnete Zusagevolumen beläuft sich so auf 214 Millionen Euro. Grund genug, um mit 1oo Millionen Euro aufzustocken. Mit dem „Zuschuss 44o“ können sich sowohl Privatpersonen als auch Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger Kauf und Installation einer intelligent steuerfähigen 11-kW-Wallbox mit pauschal 9oo,- € fördern lassen. Unerlässlich für die Förderfähigkeit der eigenen Wallbox ist es, dass nachweislich mit Strom aus 1oo % erneuerbaren Energien geladen wird. Quelle: www.ecomento.de