MV TANKT STROM

⚡BAFA-Antrag ABGELEHNT?!⚡

Antragsverfahren Innovationsprämie | © 2019 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Seit Ende letzter Woche kursierten unglaubliche Nachrichten: Jeder vierte bislang eingereichte Antrag auf die Kaufprämie für BEV, FCEV bzw. PHEV wurde nicht genehmigt – das bedeutet im Umkehrschluss eine 73-prozentige Genehmigungsquote. Im Saarland läge jene Quote sogar bei nur 7o%. Ein herber Rückschlag für den endgültigen Durchbruch der Elektromobilität? Keineswegs. Mittlerweile nämlich gibt es ein Update seitens des BAFA, das ohne Zweifel etwas Ruhe in die wogenden Wellen der elektromobilen Unzufriedenheit bringt. „Die kursierenden Meldungen, dass das BAFA fast 25 Prozent der E-Auto Anträge ablehnen würde, sind unzutreffend. Seit der Einführung des einstufigen Verfahrens ist die Ablehnungsquote deutlich zurückgegangen und liegt derzeit bei rund 5 Prozent. Nicht bewilligte Anträge sind nicht automatisch abgelehnte Anträge. Aufgrund der großen Nachfrage zum Umweltbonus werden viele Anträge derzeit noch bearbeitet. Seit Februar gilt das einstufige Antragsverfahren, das bereits erheblich einfacher und weniger bürokratisch ist”, kommentiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gründe für etwaige Ablehnungen bestünden in dem Stellen von Doppelanträgen, fehlenden Angaben bzw. Unterlagen, nicht eingereichten Nachweisen oder in Anträgen, die in sich nicht stimmig wären (bspw. keine Übereinstimmung zwischen Antragsteller und Fahrzeughalter). Aufgrund der zusätzlichen Innovationsprämie explodierten die Antragszahlen im Juli. Etwa 2o.ooo Anträge wurden gezählt. „Das BAFA arbeitet mit Hochdruck daran, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das einstufige Antragsverfahren hat zu einer deutlichen Reduktion der Bearbeitungszeiten geführt. Auch insbesondere, weil weniger Rückfragen an die Antragsteller gestellt werden müssen. Alle arbeiten mit Hochdruck daran, dass die große Nachfrage nach dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch bald auf unseren Straßen sichtbar wird“, so das Ministerium. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡E-NUTZFAHRZEUGE | Handwerk, aufgepasst!⚡

Opel Vivaro-e | ©Opel Automobile GmbH

Im Zuge der Förderrichtlinie Elektromobilität launcht das Bundesverkehrsministerium den nunmehr fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein-/ mittelständische Unternehmen, die ihre bisherige Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Fahrzeuge (Klasse N1 bis N3) umstellen und zudem maßgebliche Investitionen in eigene Ladeinfrastruktur tätigen wollen. Für diesen Förderaufruf gilt das sog. Windhundverfahren. So erfolgt die Vergabe der Fördermittel in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, fristgerechter und vollständiger Anträge auf Bewilligung der Fördergelder – und zwar so lang, bis die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5o Millionen Euro aufgebraucht sind. Bereits am 14.o9.2o2o endet der fünfte Fördercall. WAS GEFÖRDERT WIRD | Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europ. Fahrzeugklasse N1 bis N3 gem. der Richtlinie 2oo7/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Hybride, Plug-In-Hybride oder aber Fahrzeuge mit Antriebsbatterien auf Bleibasis sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zum Laden notwendige Ladeinfrastruktur wird ebenso gefördert – jedoch nur im zweckdienlichen Verhältnis der beantragten Fahrzeugbeschaffung. WIE GEFÖRDERT WIRD | Wie oben bereits erwähnt, stehen 5o Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Für den aktuellen Förderaufruf gilt weder eine Mindestförderhöhe noch eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen. Jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Antragsteller von 1oMillionen Euro. Gefördert werden die Mehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug derselben Fahrzeugklasse mit Verbrenner. Zulässig sind Förderquoten von max. 4o Prozent. Mittlere und kleine Unternehmen können zudem einen Bonus von bis zu 2o Prozent beantragen, sofern das Vorhaben ohne jene Unterstützung nicht realisiert werden kann. Eine bewilligte Zuwendung wird im Sinne eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡BMVI | 6. Fördercall Ladeinfrastruktur⚡

Mini Cooper SE | ©BMW Group

Stand heute können erneut private Investoren, Städte und Gemeinden Anträge auf die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Ladestation bis zum 22.o7.2o2o einreichen. Aktuell nämlich befinden wir uns im 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zu dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgerufen hat. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 3.ooo Normal- und 1.5oo Schnellladepunkten in ganz Deutschland. Förderfähig in diesem Call sind alle zu tätigenden Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für geplante Normal- und Schnellladepunkte – selbst die Installation fällt in den Bereich der förderfähigen Kosten. Insbesondere sollen Ladepunkte in Stadtzentren, auf öffentlichen Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen gefördert werden. Möglich ist nun auch die Förderung jener Ladestationen, die nicht ununterbrochen öffentlich zugänglich sind, werktags jedoch an wenigstens 12 Stunden. Die Auflage, dass der zum Tanken notwendige Strom ausschließlich Erneuerbaren Energien entstammt besteht hingegen immer noch. ⚡Alle wichtigen Fakten im Überblick⚡ Gefördert werden sollen insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit, mdst. werktags an 12 Stunden Standorttool bildet wieder die Basis Antragseinreichung bis zum 22.o7.2o2o Förderung umfasst max. 50 Prozent aller förderfähigen Kosten Weitere Details zum 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge findet ihr auf der Website der NOW GmbH (die Koordinationsstelle für die Förderprogramme der verschiedenen Bundesressorts im Bereich der nachhaltigen Mobilität) bzw. in der PDF File der NOW GmbH. Quelle: www.ecomento.de

⚡Eine halbe Milliarde für private Wallboxen…⚡

Peugeot e-208 | © PEUGEOT Deutschland GmbH

Das Corona Konjunkturprogramm setzt in seinem „Zukunftspaket“ einen deutlichen Fokus auf die Förderung der Elektromobilität. Laut einer Sprecherin des Verkehrsministeriums werde sich das Paket wohl nicht nur der Erhöhung der Kaufprämie sowie dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur widmen – auch Mittel für die private Anschaffung einer Ladestation sollen bereitgestellt werden. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums gab gegenüber Reuters bekannt: „Das Verkehrsministerium will die privaten Ladesäulen mit einer halben Milliarde Euro fördern.“ Unterstützung seitens des Wirtschaftsministeriums seien gewiss. Widerstand aus anderen, mitentscheidenden Ressorts seien außerdem nicht zu erwarten. Beweggrund zur Installation dieser Förderung sei gewesen, dass der Bund den Ausbau des öffentlichen Ladenetzes bereits mit hohen Fördersummen belege – die private Ladeinfrastruktur bisher jedoch noch nicht mit entsprechenden Förderprogrammen bedacht wurde. Konkret ginge es nun um die Förderung privater Ladesäulen für Haushalte, Handwerksbetriebe und Firmenparkplätze. Quelle: www.ecomento.de

⚡Milliarden-Paket „saubere Autos“!?⚡

Opel Corsa-e | © OPEL 2020

Im Juni 2o2o ist so weit: Bundesregierung und Automobilindustrie tagen und beraten gemeinsam über ein erneutes, staatliches Anreizprogramm für den Fahrzeugkauf in Deutschland. Die Corona-Krise nämlich verschonte auch die Automobilindustrie nicht – Umsatzeinbrüche machten der Branche das Leben schwer. Nun schaltet sich sogar die EU ein, um mit einigen konkreten Maßnahmen europaweit für frischen Wind zu sorgen. Das Papier der EU-Kommission beinhaltet laut der Süddeutschen Zeitung ein Maßnahmenpaket, das bis zu 1oo Milliarden Euro schwer sein könnte – alles im Sinne von Umweltschutz und Konjunkturstärkung durch den Verkehrssektor. Ein wichtiger Punkt des Papiers sei eine Kaufprämie für „saubere Autos“. In den kommenden zwei Jahren könnten allein dafür 2o Milliarden Euro eingeplant sein. Laut Dokument soll diese im Maßnahmenpaket enthaltene Prämie dabei helfen, „CO2 und Schadstoffe im Einklang mit den europäischen Standards zu reduzieren“. Details dazu aber gibt es bislang noch nicht. Weiterhin sieht das Papier vor, stolze 4o bis 6o Milliarden Euro für Investitionen in die Erforschung und Erprobung neuartiger Antriebstechnologien bereitzustellen. Zudem sollen die Förderprogramme für den Ausbau der Elektromobilität verdoppelt werden. So sollen bspw. bis 2o25 nicht weniger als zwei Millionen öffentliche Ladepunkte errichtet werden. All das scheint nicht in allzu ferner Zukunft. Schon in der kommenden Woche rechnet man damit, dass die EU jenes Programm im Detail vorstellen könnte. Quelle: www.ecomento.de

⚡„Abwrackprämie 2.o“ in Aussicht!⚡

Abwrackprämie 2.0 | ©Volkswagen

Angesichts der Coronavirus-Krise sprechen sich Deutschlands Autobauer für eine Neuauflage der Abwrackprämie aus. Bereits 2oo9 war sie in der Lage, der Branche aus der Krise zu helfen, indem sie den Absatz kräftig in die Höhe trieb. Die Politik hat bereits signalisiert, für eine solche Maßnahme offen zu sein – nun gibt auch die Bundesregierung ihr Statement zum Thema ab: „Ganz grundsätzlich…“ werde die Bundesregierung „…falls erforderlich im weiteren Verlauf der Pandemie auch über weitere Maßnahmen beraten…“, so Regierungssprecher Steffen Seibert. Auskünfte über konkret geplante Maßnahmen diesbezüglich aber könne man derzeit nicht geben. Laut Handelsblatt aber könne man Anfang Mai – nach dem „Autogipfel“ – mit weiteren Informationen rechnen. Wenn die Automobilindustrie über eine Abwrackprämie spricht, redet sie über mehrere Tausend Euro pro Fahrzeug, die bezuschusst werden sollen. Besonders Volkswagen sprach sich dafür aus, die Prämie so schnell wie möglich einzuführen. Ralf Brandstätter, COO von Volkswagen, gab dem Handelsblatt zu verstehen: „In dieser Situation sollte eine Prämie breit angelegt sein und auch moderne Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen.“ So sollte seiner Ansicht nach nicht nur Kauf von E|Fahrzeugen vom Zuschuss betroffen sein. Eine Neuauflage der Abwrackprämie aber sei nicht die letzte Idee, wie man dem Markt auf die Sprünge helfen könnte. Laut Verband der Automobilindustrie (VDA) seien bspw. auch ein Mehrwertsteuererlass beim Kauf eines Autos oder aber optimierte Abschreibungsregeln denkbar. Benjamin Stephan, Verkehrsexperte bei Greenpeace, kritisiert: „Wer heute mit Hilfe von Steuermilliarden mehr Diesel und Benziner verkauft, wird morgen weniger Elektroautos absetzen. Deutschland braucht keine weitere Abwrackprämie, die veraltete Antriebe und Geschäftsmodelle am Leben halten will, sondern eine Aufbauprämie für saubere Mobilitätslösungen.“ Quelle: www.ecomento.de

⚡Rechtsanspruch auf Wallbox – Kommt!⚡

Wallbox Reform 2020 | © JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2020

Ein weiterer, wichtiger Schritt für das Voranschreiten der Elektromobilität scheint bewältigt. Was nämlich braucht es derzeit mehr als nur Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen? Ladeinfrastruktur! Daher ist seit Beginn der Woche klar: Das lang ersehnte Gesetz für einen rechtlich manifestierten Anspruch auf Ladestationen / Wallboxen in Wohnhäusern ist beschlossene Sache! Schon Mitte Januar 2o2o wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingereicht. Am Montag, den 23.03.2o2o, wurde der Gesetzesentwurf eines Mieter- bzw. Wohnungseigentümer-seitigen Rechtsanspruchs auf die Installation einer Ladestation für Elektroautos seitens des Bundesjustizministeriums beschlossen. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen”, kommentierte Justizministerin Christine Lambrecht. Weitergehend erläutert das Justizministerium: „Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.” Dies gilt natürlich auch für bauliche Maßnahmen, die zum Zwecke des Eibruchsschutzes oder aber der Barriererdeduzierung erfolgen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz bdew, kommentierte: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 8o Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.” Auch ein Gesetz für die Installation von Ladepunkten in Neubauten – insbesondere in Gebäuden mit größeren Parkplatzarealen – ist nun beschlossene Sache. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministeriums bzgl. des Aufbaus gebäudeintegrierter Leitungs- und Ladeinfrastruktur, namentlich das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG, beschlossen. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡EILMELDUNG | Umweltbonus „plus“ kommt!⚡

UMWELTBONUS beschlossen | ©Pixabay GmbH

Im November 2019 einigten sich Politik und Wirtschaft auf eine Erhöhung der „Umweltbonus“ genannten Kaufprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bislang warteten wir auf das offizielle „GO!“. Vergebens. Bis zum heutigen Tage. Die Europäische Kommission teilte mit, dass das EU-Beihilferecht der Umsetzung nicht entgegenstünde. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte: „Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden“. Wirtschaftsminister Peter Altmaier kommentierte: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat. Das ist ein gutes Signal, da es mit der neuen Förderung nun in Kürze losgehen kann“. Weiterhin verlängert sich die Ausschüttung des frisch aufgesetzten Förderprogrammes bis zum 31. Dezember 2025. Noch im Februar werde die angepasste Förderung im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit in Kraft treten. Hier noch einmal die konkreten Zahlen im Überblick: ⚡6.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡⚡5.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡⚡4.500,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡⚡3.750,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡

⚡„No Limits“-Politik für E|Autos?⚡

Tempolimits für Elektroautos | © 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Das generelle Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen wird weiterhin heiß diskutiert, obwohl es bereits abgeschmettert wurde. Derzeit aber debattiert man über einen ganz besonderen Vorschlag der Grünen. Im Wesentlichen dreht es sich hierbei um eine ganz besondere Sonderregelung für Elektroautos. Vollgas für die Umwelt? Nunja… Bei einer Regelung wie einem generellen Tempolimit sollte man über viele Faktoren nachdenken. Tageszeit, intelligente Steuerungen und entsprechende Klimaauswirkungen sollen in Zukunft in den Fokus der Betrachtung kommen. Der Digitalexperte der Grünen, Dieter Janecek, hält diese Herangehensweise für besonders zielführend. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei laut eigener Aussage „…vor allem zu Tageszeiten mit hoher Verkehrsdichte zwingend“. Es trägt in jenen Zeiten nicht nur zur Emissionsreduktion bei, sondern im gleichen Maße zur Verkehrssicherheit. Plot Twist: „Warum aber in Zukunft nicht darüber nachdenken, zum Beispiel zu Nachtzeiten mit wenig Verkehr Ausnahmen zu gewähren für klimafreundliche Fortbewegungsmittel wie E-Autos, die mit erneuerbarem Überschussstrom fahren?“ Auch der ADAC positionierte sich zum Thema Tempolimit neu. Vom absoluten Nein ging die Reise hin zur neutralen Positionierung zum Knerbelthema. Ursächlich dafür sei das „unklare Meinungsbild“ von immerhin 21 Millionen Mitgliedern und der Bevölkerung. Gegen eine Erhebung eines Tempolimits sind hingegen weiterhin der Verband der Automobilindustrie (VDA) sowie und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Ende letzten Jahres bemerkte er: „Wir haben weit herausragendere Aufgaben, als dieses hoch emotionale Thema wieder und immer wieder ins Schaufenster zu stellen — für das es gar keine Mehrheiten gibt“. Wird die goldene „130“ also ein weiteres Mal aufgewärmt? Ausnahmen für Elektrofahrzeuge wären dabei immerhin im Pool der Regelungsmöglichkeiten. Quelle: www.ecomento.de

⚡Sonderparkplätze für E|Mobilisten⚡

BMW i3s charging | ©BMW Group

Wem von euch wurde schon einmal ein Ladeparkplatz weggeschnappt…von einem traditionellen Verbrenner? Das passiert nicht all zu selten. Daher berät der Verband der Automobilindustrie, kurz VDA, ein Positionspapier, das die Reformierung des deutschen Parksystems zum Thema hat. „Alle, die auf einen Parkplatz angewiesen sind, sollten einen freien Stellplatz möglichst ohne Suchverkehr erreichen können“, beschreibt es das Papier. Worin aber besteht hier der Mehrwert für Elektromobilisten? Ganz einfach: Das Papier sieht eine Unterstützung der Erreichung der Klimaziele vor, indem es bspw. Sonderparkplätze für Elektroautos vorsieht. Zudem sollen eventuell anfallende Parkgebühren für jene Elektroautos drastisch gesenkt werden. Ein derartiges Maßnahmenpaket könnte in Zukunft dazu beitragen, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu erhöhen und das Parken sowie Laden aller derzeitigen E|Fahrzeuge erheblich zu vereinfachen. Was meint ihr? Quelle: www.ecomento.de