⚡Bundeskabinett beschließt Förderpaket!⚡

Erhöhung des Umweltbonus? Förderungen im Bereich des Ausbaus der dringend benötigten Ladeinfrastruktur? Ja…das sind die wohl wichtigsten Eckpunkte, deren Erreichung sich Industrie und Regierung auf dem Auto-Gipfel dieses Jahres auf die Fahne geschrieben haben. Dass das Bundeskabinett jüngst beide Ziele bereits formell beschlossen hat zeigt, wie wichtig der Mobilitätswechsel für die Gesellschaft ist. Alles Wissenswerte rund um den Beschluss erfahrt ihr hier… UMWELTBONUS | Der im Juli 2016 gelaunchte Umweltbonus endete bisher mit Ablauf des Jahres 2020. Der neue Beschluss sieht eine Laufzeitverlängerung der Kaufprämie bis Ende 2025 vor. Fördergegenstand: Batterieelektrische Elektrofahrzeuge, Wasserstoff-Stromer und Plug-In-Hybride. Die stark gestiegenen Förderhöhen unterteilen sich wie folgt: ⚡6.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡5.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡4.500,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis⚡ ⚡3.750,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis⚡ Liest sich doch fantastisch, oder? Zudem wird ab sofort auch der Einstieg in die Welt der gebrauchten Elektrofahrzeuge erleichtert. Betroffen sind junge elektrische Gebrauchtfahrzeuge eines bestimmten Fahrzeugherstellers – vornehmlich Firmen- oder Dienstwagen, die im Zuge der Zweitveräußerung an Endverbraucher verkauft werden. Mit Details zu dieser Regelung rechnen wir in den kommenden Wochen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kommentiert: “Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden.“ Insgesamt wird die Bundesregierung stolze zwei Milliarden Euro für die verlängerte Kaufprämie bereitlegen. Wie bisher auch teilen sich Industrie und Politik die Finanzierung der Kaufprämie brüderlich. MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR | Das Ziel des frisch beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur besteht darin, bis 2030 deutschlandweit eine Million Ladepunkte für das Voranschreiten der Nutzbarkeit aktueller Elektroautos verfügbar zu machen. Erster Zwischenstep: 50.000 öffentlich erreichbare Ladepunkte in den kommenden 24 Monaten. Aber auch die private Ladeinfrastruktur soll alsbald gefördert werden. Für jenes Vorhaben stellt der Bund ab 2020 nicht weniger als 50 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Förderung für Lademöglichkeiten an Kundenparkplätzen und Tankstellen ist vorgesehen. Zudem erfolgt tatsächlich die Novellierung von Wohneigentumsgesetz und Mietrecht. Künftig soll die Installation privater Ladeinfrastruktur deutlich erleichtert werden. Vermieter bspw. sind dann verpflichtet, die Installation einer Wallbox zu dulden. Quelle: www.elektroauto-news.net
⚡Klimaschutzpaket 2030 | Was erwartet uns?⚡

Die insgesamt 19 Stunden Sitzung der Koalitionsspitzen zum Thema „Klimaschutzprogramm 2030“ förderten 22 Seiten Papier zutage, die konkrete Maßnahmen enthalten um die angepeilten Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Leider aber sind die von uns erwarteten, umfangreichen Maßnahmen zur Förderung vom E|Mobilität nicht enthalten. Trotzdem aber lohnt sich ein genauer Blick auf die Roadmap des „Klimaschutzprogramm 2030“. Die wichtigsten Punkte erfahrt ihr jetzt… ⚡AUSBAU DER LADEINFRASTRUKTUR⚡ Hierbei handelt es sich quasi um eine Grundvoraussetzung für den Durchbruch der Elektromobilität. Wo ausreichend Lademöglichkeiten existieren, da schwindet auch die Reichweitenangst der Bevölkerung. Daher ist das gesetzte Ziel das Erbauen von 1 Millionen Ladepunkten bis 2030. Aus diesem Grund fördert der Bund den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen bis 2025 mit entsprechenden Förderprogrammen. Ein Masterplan „Ladesäuleninfrastruktur“ und ein damit einhergehender Masterplan soll noch in diesem Jahr entstehen. Unter andrem soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen auch Ladsäulen für E|Mobilisten zur Verfügung stehen sollen. Zudem werden gemeinsam genutzte gewerbliche sowie private Ladesäulen ebenso gefördert wie die Installation privater Ladeinfrastruktur mithilfe des sog. Handwerkerbonus. ⚡RECHTLICHER ANSPRUCH AUF WALLBOX⚡ Sowohl das Mietrecht als auch das Wohneigentumsgesetz erfahren jeweils Änderungen, die das Errichten von Ladeinfrastruktur deutlich einfacher gestalten. Grundlegend wird das Prinzip der Einstimmigkeit durch das Mehrheitsverfahren ersetzt. Ein einzelnes Veto für das Scheitern einer Installation genügt somit fortan nicht. Ebenso werden weitere rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt. Zudem wird die „Nationale Leitstelle“ Elektromobilität installiert, die die Koordination der Ladeinfrastruktur auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen übernimmt. Überdies wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass Verteilnetzbetreiber ihr Grid auf Intelligenz und Steuerbarkeit trimmen, um den Anforderungen der E|Mobilität in Zukunft Herr zu werden. ⚡FÖRDERUNG VON ELEKTROAUTOS⚡ Die Dienstwagenregelung von 0,5 % für die Nutzung von BEV Fahrzeugen bzw. PHEV Fahrzeugen wird bis zum Jahr 2030 verlängert. Die Besteuerung von E|Fahrzeugen mit einem inländischen Brutto-Listenpreis von bis zu 40.000,- € wird sogar auf 0,25 % reduziert. Außerdem wird die Steuerbefreiung gem. §3d Kraftfahrzeugsteuergesetz bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die damit in Einklang stehenden Befristung von 10 Jahren wird bis zum 31. Dezember 2030 ausgeweitet. Auch die Kaufprämie wird eine Novellierung erhalten. Ab 2021 geht die Prämie für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff- /Brennstoffzellenantrieb in die Verlängerung. In einem weiteren Schritt wird die bundesseitige Prämie für Fahrzeuge bis zu 40.000,- € erhöht. Zudem dürfen Länder und Kommunen nun auch Emissionsanforderungen an Mietwagen, Taxen und Busse stellen. ⚡ENTWICKLUNG VON KRAFTSTOFFEN⚡ Hier geraten Biokraftstoffe in den Fokus der politischen Bemühungen. Je mehr „Bioanteil“ im Kraftstoff, desto geringer der „Fossilanteil“. Bestimmte Verkehrssektoren sollen demnach von flüssigen bzw. gasförmigen, regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse Gebrauch machen. Die Erzeugung jener Kraftstoffe wird gefördert. ⚡EMISSIONSARME LOGISTIK⚡ In Zukunft wird der Kauf von Lkw mit klimaschonenden, alternativen Antrieben unterstützt. Ebenso wird auch der Aufbau der für das Betrieben notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert. Danach sollen bis 2030 etwa 30 % aller Lkw im Bereich des Straßengüterverkehrs mit alternativen Antriebstechnologien unterwegs sein. Um dieses Ziel weiterhin zu forcieren, wird es in Zukunft einen ab 2023 wirksamen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut geben. ⚡STROMBASIERTE KRAFTSTOFFE⚡ Die Themen „Brennstoffzelle“ oder aber „PtX-Kraftstoffe“ werden in Zukunft – ebenso wie die reinelektrische Mobilität – eine zunehmend größere Rolle spielen. Die Entwicklung neuer Kraftstoffvarianten, insbesondere für Industrie, Schwerlast, Luft- und Schifffahrt soll daher auch gefördert und vorangetrieben werden. Zudem dürfen wir bis Ende dieses Jahres auf das Papier „Nationale Wasserstoffstrategie“ hoffen. Hier wird der Ausbau des Mobilitätssektor in Richtung Wasserstoff angetrieben. Insbesondere die Versorgung mit Wasserstoff steht hier im Mittelpunkt. ⚡DIGITALISIERUNG DER MOBILITÄT⚡ Stichwort „Digitale Mobilitätsdienste“. Jenes Angebot soll durch eine Anpassung des derzeitigen Personenbeförderungsgesetzes stark erweitert werden. Im Fokus stehen Automatisierung, Vernetzung und Künstliche Intelligenz für eine nachhaltigere Mobilität. Im Vorfeld jedoch sollen praxisnahe Erprobungen dieser Konzepte zeigen, wie alltagstauglich und anwenderfreundlich diese Dienste sind. ⚡REFORM DER KFZ-STEUER⚡ Auch die kfz-Steuer wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Bepreisung wird stark an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Das Ziel ist eine starke Lenkwirkung beim Kauf eines Neuwagens in Richtung emissionsärmerer Fahrzeuge. Bei Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2021 gilt die Bemessungsgrundlage der Steuer auf Grundlage der CO2-Emissionen pro Kilometer. Ab 95g CO2 pro Kilometer wird die Steuer in zwei Emissionsstufen erhöht. ⚡FÖRDERUNG DER BATTERIEZELLFERTIGUNG⚡ Etwa eine Milliarde Euro sollen zum Aufbau der industriellen Batteriezellfertigung ausgeschüttet werden. Besonders die Bereiche des Kompetenz- und Technologieausbaus entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden hierbei berücksichtigt. So sollen die wesentlichen Teile der Wertschöpfung dem Automobilsektor Deutschlands erhalten bleiben. ⚡AUSBAU DER RADWEGE⚡ Radverkehr wird attraktiver! Um das zu erreichen, sollen die Bedingungen für Radfahrer im öffentlichen Verkehr verbessert werden. Eine erste Maßnahme dazu wäre der voranschreitende Ausbau der Rad- und Radschnellwege entlang der Bundesstraßen. Die Sonderprogramme „Stadt“ und „Land“ bringen uns außerdem sichere Abstellanlagen für Räder sowie infrastrukturelle Anpassungen für Lastenräder. ⚡ÄNDERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR⚡ Bis 2030 werden die Deutschen Bahn und der Bund aller Voraussicht nach 86 Milliarden Euro in die Erneuerung des Schienennetzes pumpen. Zudem sollen Engpässe ausgebaut und moderne, digitale Leit- und Sicherheitstechnik ins bestehende Schienennetz eingepflegt werden. Der „Deutschlandtakt“ soll außerdem für eine Harmonisierung der Fahrpläne – insb. der Fahrtzeiten – sorgen. Zudem soll Bahnfahren mithilfe eines Gesetzesvorschlags etwa 10 Prozent günstiger werden. Im Gegenzug sollen Dumpingpreise für Flugtickets rechtlich verhindert werden. Zusätzlich zu allen Bemühungen soll es künftig 10 Modellprojekte zum Zwecke der stärkeren Nutzung des ÖPNV geben. In Betracht kommt bspw. auch ein Jahresticket zum Preis von 365,- € – 1,- € für jeden Tag der Nutzung des ÖPNV. Quelle: www.ecomento.de | www.elektroauto-news.de
⚡Klimapaket? Das erwartet uns…⚡

Morgen – am 20. September 2019 – wird das Klimakabinett der Bundesregierung sein „Klimapaket“ vorstellen. Es enthält Strategien, um die bis zum Jahr 2030 gesetzten Klimaziele einzuhalten. Im Fokus steht hierbei ganz besonders der Verkehrssektor. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht im Wechsel auf alternative Antriebe das größte Potenzial und widmet ihm ein Milliardenpaket. Schon Ende Juni diesen Jahres schlug er 50 Maßnahmen zur Zielerreichung vor. Welche davon es in das finale Papier geschafft haben, erwarten wir nun mit Spannung! Hier dennoch die wichtigsten, zu erwartenden Änderungen und Anreize für Autofahrer und -käufer im Überblick: ⚡Umweltprämie von bis zu 6.000,- € für E|Autos bis 30.000,- € Bruttolistenpreis⚡ ⚡Erhöhung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit besonders hohem CO2-Ausstoß⚡ ⚡Ausbau der Mittel für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur⚡ ⚡Ausbau der Mittel für den Aus- & Neubau des Schienenverkehrs⚡ ⚡Senkung der Dienstwagenbesteuerung auf 0,25 %⚡ ⚡CO2-Bepreisung für traditionelle Kraftstoffe⚡ ⚡Ausbau des ÖPNV⚡ Quelle: www.autobild.de
⚡Wallbox-Reform kommt!⚡

Ein E|Auto lädt, wo es parkt…und wo parkt es am längsten? Zuhaus natürlich. Wallboxen erfreuen sich daher steigender Beliebtheit. Um diesen Trend zu unterstützen winkt uns eine Gesetzesänderung die dafür sorgen soll, dass Wohnungseigentümern die Installation einer privaten Ladesäule bzw. Wallbox erleichtert werden soll. Besonders an dieser Gesetzesänderung aber ist, dass insbesondere die Bedürfnisse der Mieter adressiert werden. Problematisch nämlich ist die private Lademöglichkeit immer dann, wenn sich Mieter für dessen Installation interessieren. „Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit diesen Worten kündigte sie die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an, die neue Rechtsansprüche sowie neuartige Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorsieht. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kommentierte weiterhin: „Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können.“ Rechtliche Zugangshindernisse? Schnee von gestern. Eines der zentralen Elemente: Eigentümern wie Mietern wird in Zukunft ein einklagbarer Anspruch auf eine private Ladevorrichtung für E|Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Danach müssten nicht länger drei Viertel aller Eigentümer der Installation zustimmen, sofern diese als „objektiv vernünftige Maßnahme“ zu betrachten ist. In diesem Falle müssen lediglich mehr als 50 % zustimmen. Die dann entstehenden Kosten werden gleichmäßig auf die Miteigentümerschaft umgelegt. Diese Regelung aber findet hingegen keine Anwendung, wenn eine sog. „grundlegende Umgestaltung“ der Wohnanlage zur Umsetzung der Installation nötig wäre bzw. einer der Eigentümer ein „Sonderopfer“ erbringen müsste, er also durch die Installation unverhältnismäßig stärker belastet würde als der Rest der Eigentümer. Bis zur Umsetzung der Reform müssen wir auch gar nicht lang warten. Das neue Gesetz könnte bereits im Herbst 2020 in Kraft treten. Einen entsprechenden Entwurf können wir hingegen schon Ende des Jahres begutachten. Quelle: www.ecomento.de
⚡EU-Kommission fordert 1 Mio. neue Ladestationen⚡

Das anvisierte Ziel der EU-Kommission bis 2050: vollständige Klimaneutralität! Schenkt man einigen Medienberichten Glauben, so steht uns dafür eine wahre E|Mobilitäts Offensive ins Haus. So zum Beispiel soll die Zahl der öffentlich zur Verfügung stehenden Ladestationen noch bis 2025 um 1 Millionen steigen. Reichweitenangst adé! Laut Tagesspiegel – unter Berufung auf den Entwurf einer Prioritätenliste der EU-Kommission – seien „die dafür nötigen Milliarden teils schon eingeplant und könnten teils innerhalb des EU-Kohäsionsfonds umgeschichtet werden“. Neben dem einfachen Ausbau der Ladeinfrastruktur aber stehen weitere Punkte auf der Agenda. Diese Roadmap beschreibt den Weg hin zu Maßnahmen in Bezug auf den Ausbau der Offshore-Energiegewinnung, zu höher bepreisten Flügen sowie zu klimaschonend gestalteten Arbeitsprozessen für Großverbraucher. Die Zeichen für einen wirklich nachhaltigen Mobilitätswechsel, der in eine gelungene Energiewende mündet, stehen demnach gut. Quelle: www.electrive.net
⚡FÖRDERUNG | 4. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur⚡

Was benötigen E|Mobilisten aktuell am dringendsten? Klar, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiß darum und verabschiedete aus diesem Grund am 19. August 2019 den mittlerweile vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 5.000 Normal- sowie 5.000 Schnellladepunkten. Im Fördertopf stehen dafür stolze 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge sollten via easy-Online-Portal bis zum 30. Oktober 2019 eingereicht werden. Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur erfreut sich Zeit seiner Existenz großer Beliebtheit. Anträge für circa 16.000 Ladepunkte und ein damit verbundenes Fördervolumen von 78 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Allein der dritte Förderaufruf rief Anträge für 5.301 Schnell- und 5.153 Normalladepunkte hervor. Noch bis 2020 gibt das BMVI insgesamt 300 Millionen Euro für den bundesweiten Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur frei. Voraussetzung: Die Ladesäule ist öffentlich zugänglich und nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Antragsfähig sind Städte, Gemeinden und private Investoren. Eine bewilligte Förderung umfasst maximal 50 % aller förderfähigen Kosten – dazu gehören u.a. die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss sowie die notwendige Montage. WEITERE INFORMATIONEN DAZU FINDET IHR HIER!
⚡SHORTCUT | Ladepunkte in Deutschland!⚡

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung trifft den Nagel auf den Kopf: „Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur hält mit dem aktuellen Markthochlauf von Elektroautos mit“. Recht hat er, denn E|Mobilisten können aktuell deutschlandweit an 20.500 öffentlich zugänglichen Ladepunkten „tanken“. Das sind über 50 % mehr Ladestationen als noch vor einem Jahr. Mit diesem Trend sei man bereits sehr zufrieden. Perspektivisch sieht Kapferer jedoch Potenzial für wichtige Veränderungen: „Wir brauchen aber einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich und an Arbeitsplätzen. Denn hier dürften in Zukunft die meisten E-Autos geladen werden“. Dazu seien Änderungen im Bereich rechtlicher Gegebenheiten von besonderer Bedeutung. „Vor allem brauchen wir endlich eine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts. Es ist sehr hinderlich, dass die Bundesregierung das noch immer nicht umgesetzt hat. Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen.“ Der Fokus dieser Forderung liegt auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier könne ein Eigentümer nur dann eine Ladesäule installieren, sofern die anderen Eigentürmer diesem Vorhaben zustimmten. Zudem müsse im Mietverhältnis der Vermieter dem Aufbau einer privaten Ladesäule zustimmen. All diese Schranken verhindern in vielen Fällen, dass die Verbreitung privater E|Tankstellen drastisch verzögert. Quelle: www.faz.net
⚡AUGUST 2019 | Zwischenbilanz „Umweltprämie“⚡

Die „Umweltprämie“ genannte Kaufprämie für Hybrid- und Elektroautos geht in die nächste Runde. Zeit für eine Zwischenbilanz, oder? Kurzum: Mittlerweile erreichten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 130.640 Förderanträge. Damit sind seit Ende Juni 2019 immerhin 5.232 neue Anträge gestellt worden. Die Nachfrage nach Elektromobilität also steigt. Betrachtet man die jeweiligen Anteile wird ersichtlich, dass das reinelektrische Vorankommen seinen Vorsprung in der Verbraucherschaft nun stetig ausbaut. Die mit 3.000,- € subventionierte Prämie für Plug-In-Hybride, bestehend aus E|Motor und Verbrenner mit begrenzter E|Reichweite, wurde seit 2016 insgesamt 43.860 Mal beantragt. 86.694 Anträge hingegen zielten auf die mit 4.000,- € dotierte Subvention für reine Elektrofahrzeuge. Lediglich 86 Anträge zielten auf die 4.000,- € Förderung für Wasserstofffahrzeuge. ⚡ANTRÄGE JE BUNDESLAND (Rangliste)⚡ Nordrhein-Westfalen: 32.776 Bayern: 25.387 Baden-Württemberg: 21.998 Niedersachsen: 10.458 Hessen: 10.398 Rheinland-Pfalz: 5711 Berlin: 4354 Schleswig-Holstein: 4106 Sachsen: 3425 Thüringen: 2682 Hamburg: 2568 Brandenburg: 2315 Sachsen-Anhalt: 1645 Saarland: 1129 Mecklenburg-Vorpommern: 992 Bremen: 669 sonstige: 27 ⚡ANTRÄGE JE ANTRIEBSKONZEPT (Rangliste)⚡ Reine Elektrofahrzeuge: 86.694 Plug-In-Hybride: 43.860 Fahrzeuge mit Brennstoffzelle: 86 ANTRAGSTELLER (Rangliste) Unternehmen: 71.065 Privatpersonen: 57.296 Kommunale Betriebe: 887 Körperschaften: 648 Vereine: 506 Kommunale Zweckverbände: 138 Stiftungen: 100 ⚡BELIEBTESTE FAHRZEUGE (Top-10-Ranking)⚡ Renault ZOE (16.392) BMW i3 (12.117) Smart ForTwo EQ (9952) Mitsubishi Outlander PHEV (9097) VW e-Golf (7889) StreetScooter Work/Work L (7454) Audi A3 e-tron (6358) Tesla Model 3 (5484) BMW 225xe (5481) Hyundai Ioniq Elektro (5139) ⚡BELIEBTESTE FAHRZEUGHERSTELLER (Top-10-Ranking)⚡ BMW (21.110) Renault (17.530) Volkswagen (14.900) Smart (14.775) Mitsubishi (9162) Hyundai (7883) Tesla (7735) StreetScooter (7454) Audi (6409) Kia (6227) Quelle: www.ecomento.de
⚡️EARTH OVERSHOOT DAY | Geht´s noch?⚡️

Konsumschulden sind in den allermeisten Fällen nichts Gutes. Auf Pump Luxusgegenstände anzusammeln geht daher nicht oft gut. Meist sogar führt es in die private Überschuldung, stellt Beziehungen auf die Probe, zerstört Existenzgrundlagen und von der einen auf die andere Sekunde macht es „KNALL“…das Luftschloss ist geplatzt. Was auf so kleiner Ebene nicht funktionieren kann, ist auch in skalierter Form kein guter Ratgeber. Und doch geht die Menschheit mit seiner Natur in Kredit. Aktuell verbrauchen wir derart viele Ressourcen, dass wir 1,75 Erden bräuchten, um einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. Egal ob Fischgründe, Ackerland, Holz oder CO2-Ausstoß – die ökologische Erdüberlastung ist am heutigen Tage für das Jahr 2019 erreicht. Ab jetzt leben wir auf Pump. Für 2019 also kann nicht einmal mehr Peter Zwegat helfen… Rechnerisch also ist für dieses Jahr das Budget an natürlichen Ressourcen aufgebraucht. Wie aber errechnet sich das? Die Grundlage dafür bildet der ökologische Fußabdruck – ein Sinnbild dafür, wie sehr die Menschheit sein Ökosystem beansprucht. Zur Errechnung legte „Global Footprint Networks“ ca. 15.000 Datenpunkte pro Jahr und Land seit 1961 zugrunde. Die Datenmenge umfasst dabei die entsprechende Ressourcenkapazität (die pro Jahr verfügbare Menge) sowie den jeweiligen Verbrauch. Hier spielt auch der Ausstoß an CO2-Emissionen eine tonnenschwere Rolle. Zum Vergleich: Der daraus resultierende „Erdüberlastungstag“ lag vor 20 Jahren noch im September – heute haben wir den 29. Juli 2019. Besonders kritisch in Deutschland: der durch Verkehr und Kohlekraftwerke verursachte CO2-Ausstoß. Das jedoch sieht in anderen, reichen Industrienationen ähnlich dramatisch aus. Die Umweltstiftung WWF brachte es treffend auf den Punkt: „Wir konsumieren und wirtschaften als gäbe es kein Morgen mehr“. “Brütende Hitzesommer, sterbende Wälder und Ausnahmezustände aufgrund von Unwettern werden mit der fortschreitenden Ausbeutung unseres Planeten zur neuen, katastrophalen Normalität“, so BUND-Chef Hubert Weiger. Klimaschutzmaßnahmen und ein Paradigmenwechsel vom Wirtschaftswachstum hin zu mehr Umweltbewusstsein seien jetzt das Gebot der Stunde. Vielleicht ist der heutige Tag für viele ein Anlass dazu, etwas Vorschussvertrauen in die Elektromobilität zu investieren. Null Gramm CO2 overall ist das angestrebte Ziel, das von Verbrennungsmotoren – so effizient sie auch seien mögen – nie erreicht werden kann. Auf dass man vom Earth Overshoot Day im kommenden Jahr erst am 30. Juli lesen kann.
⚡POLITIK | CO2-Zuschläge geplant⚡

Ende des vergangenen Monats berieten Grüne und SPD über ihre Klimaschutz-Agenda und stellten diese offiziell vor. Auch das Umweltbundesamt hat seinerseits entsprechende Pläne, die es noch in dieser Woche präsentieren möchte. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung jedoch hatte schon vorher einen kurzen Einblick. Demnach plant das Umweltbundesamt die bisherigen Energiesteuern für Diesel, Benzin, Erdgas oder Heizöl mit einem zusätzlichen CO2-Aufschlag zu belasten. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, kommentiert dieses Vorhaben gegenüber der FAS: „Wichtig ist, dass wir schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz neue CO2-Steuer, die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig umzusetzen“. Gleichsam aber soll die Ökostrom-Umlage derart gesenkt werden, dass die für den Bürger zunächst entstehenden Mehrkosten kompensiert werden. Dies habe den Nebeneffekt, dass „die Elektromobilität und andere stromgebundene öffentlichen Verkehre konkurrenzfähiger werden, da der Strompreis sinkt“. Ziel sei es sogar eine Art Klimabonus zu installieren, der für jegliche Art der Energieeinsparung belohnen soll – bspw. durch finanzielle Hilfestellungen beim Kauf effizienterer Küchengeräte. Eine derartige CO2-Bepreisung aber soll keinesfalls in einer Art Hauruckverfahren eingeführt werden. Ein „moderater Einstiegssatz“ wird sich nach Aussagen des Ministeriums zunächst einpegeln und sodann sukzessive erhöht. Wie hoch der CO2-Aufschlag ausfallen wird zeigt sich jedoch erst in ein paar Monaten. Bislang nämlich handelt es sich lediglich um einen Vorschlag des Bundumweltamtes, dem es an der offiziellen Zustimmung von Parlament und Bundesregierung mangelt. Quelle: www.ecomento.de