MV TANKT STROM

💸1oo Millionen Euro Extra-Förderung!💸

© Volkswagen 2021

Seit ca. 3 Monaten ist sie freigeschaltet, die vergleichsweise hoch dotierte KfW-Förderung für private Wallboxen. Bereits der erste Tag zeigte, wie stark der Bedarf nach der eigenen Stromtankstelle im Lande wirklich ist. Das extra eingerichtete Zuschussportal nämlich kollabierte – und der Trend hielt an. Schon einen Monat später war der Großteil der geplanten Fördermittel erschöpft. Nun aber war es an der Zeit, den ursprünglich geplanten 2oo-Millionen-Fördertopf aufzustocken. Warum? Naja… die KfW zählt zum bis zum heutigen Tage mehr Anträge als erwartet – und die Nachfrage steigt! Laut Branchenportal autohaus.de stockt der Bund den Fördertopf auf insgesamt 3oo Millionen Euro auf. Ursprünglich ist die KfW rechnerisch von 222.222 Anträgen auf die Förderung privater Ladepunkte ausgegangen (so jedenfalls, wenn man die Pauschalförderung von 9oo,- € zugrunde legt). Laut Förderbank aber gingen bis zum 31. Januar 2o21 stolze 192.281 Anträge auf nicht weniger als 237.507 private Ladepunkte ein. Das errechnete Zusagevolumen beläuft sich so auf 214 Millionen Euro. Grund genug, um mit 1oo Millionen Euro aufzustocken. Mit dem „Zuschuss 44o“ können sich sowohl Privatpersonen als auch Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger Kauf und Installation einer intelligent steuerfähigen 11-kW-Wallbox mit pauschal 9oo,- € fördern lassen. Unerlässlich für die Förderfähigkeit der eigenen Wallbox ist es, dass nachweislich mit Strom aus 1oo % erneuerbaren Energien geladen wird. Quelle: www.ecomento.de

⚡KfW-FÖRDERUNG | 24h – 16.ooo Anträge!⚡

KfW-Förderung ist ein voller Erfolg | ©BMW Group

Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist die KfW-Förderung für die Anschaffung & Installation privat genutzter Ladesäulen / Wallboxen ein voller Erfolg. „Innerhalb von 24 Stunden sind über 16.000 Anträge für den Einbau von mehr als 20.500 privaten Ladepunkten gestellt worden“, berichtete er am vergangenen Mittwoch in Berlin. Die Anfrage sei zum Start derart unerwartet gewesen, dass die Server des Zuschussportals der KfW die Anfragen nicht habe handhaben können. Die Folge: Der Server brach kurzzeitig zusammen. Scheuer sieht dies als sehr gutes Zeichen: „Das gab es so noch nie. Das zeigt: Wir liegen goldrichtig mit unserer Förderung. Mit den richtigen Anreizen schaffen wir es, dass die Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen. Laden muss überall und jederzeit möglich sein.“ Seiner Meinung nach wird so ein Großteil aller Ladevorgänge vor den heimischen vier Wänden stattfinden. Wer noch keinen Antrag eingereicht hat sollte sich zwar beeilen, hat jedoch keinen Grund zur Panik. Diesem Förderprogramm stehen schließlich nicht weniger als 2oo Millionen Euro Volumen zur Verfügung. Quelle: www.ecomento.de

❗ABGASSKANDAL 2.o durch PHEV-Lüge?❗

BMW X5 xdrive 45e | ©BMW Group

Nutzen Plug-In-Hybrid-Besitzer tatsächlich so oft die Vorteile des Elektromotors wie von den Herstellern erwartet? Wenn nicht, würden sowohl Verbrauch als auch Emissionen stark von den Herstellerangaben nach WLTP abweichen. Kommt euch dieses Szenario bekannt vor? Mir auch. Aus eben dieser Sorge heraus warnte der europäische Umweltdachverband Transport & Environment (T&E) vor einem erneuten Abgasskandal… Transport & Environment, die Dachorganisation aller nichtstaatlichen europäischen Organisationen aus dem Sektor des nachhaltigen Verkehrsbereichs, erklärt die Hintergründe: „Der Verkauf von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) nimmt in Europa explosionsartig zu. Die Tests mit den neuesten Modellen bestätigen jedoch, dass sie das Klima weitaus stärker belasten, als die Automobilhersteller behaupten, selbst bei Fahrtantritt mit voller Batterie. Alle drei der 2020 beliebtesten Plug-In-Hybride emittierten bei den Tests unter realen Nutzungsbedingungen mehr CO2 als in der Werbung suggeriert“. Daher spricht sich T&E dafür aus, das Förderprogramm für PHEVs schnellstens einzustellen. Ansonsten drohe eine Neuauflage des noch heute Schlagzeilen machenden Abgasskandals. T&E beauftragte jüngst ein unabhängiges Prüfinstitut, das exemplarisch die PHEV-Varianten von Volvo XC6o, Mitsubishi Outlander und BMW X5 etwas genauer unter die Lupe nahm. Das schockierende Ergebnis: Im Schnitt stießen die Plug-In-SUVs 28 bis 89 % mehr CO2 aus, als vom Hersteller im Labor ermittelt. War der Akku leer, lagen die Emissionswerte sogar bis zu 8-fach über den Herstellerangaben. Stef Cornelis, Deutschland-Direktor bei T&E kritisiert scharf: „Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden nicht für einen sauberen Betrieb im Straßenverkehr, sondern zur Ausschöpfung der staatlichen Förderung und Erreichung der europäischen Flottengrenzwerte gebaut. Derzeit verschwendet Deutschland mehr als 500 Mio. Euro an Subventionen für Fake-E-Fahrzeuge. Kein anderes Land in Europa gibt mehr Steuergelder für die Subventionierung von PHEV aus“. Cornelis appelliert: PHEVs seien „…nichts anderes als eine Zwischenlösung, die keine Subventionen erhalten sollten. Das Ergebnis des Autogipfels von letzter Woche hat gezeigt, dass die Bundesregierung diesen Punkt immer noch nicht verstanden hat. Die Regierung sollte die Autohersteller beim Umstieg auf die batterieelektrischen Autos unterstützen, um Wolfsburg, Stuttgart und München zu den führenden globalen Standorten in Elektromobilität zu verhelfen“. Quelle: www.ecomento.de

❓❗Welche Wallbox wird nun KfW-gefördert❓❗

Förderung für private Wallboxen | ©Volkswagen

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ werden private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, aber auch Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) ab dem 24. November 2o2o bei Kauf und Installation von Ladesäulen in selbst genutzten bzw. vermieteten Wohngebäuden finanziell unterstützt. Subventioniert werden ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen bzw. Garagen, die zu einem Wohngebäude gehören, installiert werden. Voraussetzung ist, dass diese ausschließlich privat zugänglich sind. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch die Installation sowie der Anschluss der Wallbox. Anforderungen an die Wallbox selbst sind: Die Ladestation verfügt über eine Ladeleistung von 11 kW, der Strom stammt zu 1oo % aus erneuerbaren Energien und die Ladestation ist intelligent sowie i.S.d. Netzdienlichkeit steuerbar. Unterstützt wird mithilfe eines pauschalen Zuschusses i.H.v. 9oo,- € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte wird dabei im Antrag selbst festgehalten. Sie können demnach auch mehrere Ladesäulen fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten wenigstens 9oo,- € betragen. Andernfalls wird der Zuschuss reduziert. In die Ermittlung der Gesamtkosten fallen sowohl der Kaufpreis der Ladestation, die Kosten für den Netzanschluss, die Kosten für das Energiemanagementsystem/ Lademanagementsystem sowie die Kosten für die Elektroinstallationsarbeiten. Ab dem 24. November 2o2o können Sie Ihren Antrag auf Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Aufgrund der technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur hat die KfW online eine Liste bereitgestellt, die ❗alle förderfähigen Ladestationen❗ aufzeigt. Unter jener Liste befinden sich so namhafte Hersteller wie ABB, ABL, Alfen, Ebee, Ensto, Go-e, Juice Technology, Keba, Mennekes, New Motion, Wallbe oder Webasto. Wer bislang meinte, eine einfache Wallbox ohne Zusatzfunktionen wäre die günstigste Lösung, irrt. Unter Zuhilfenahme der Förderprämie werden vernetzte Wallboxen nahezu immer zur günstigeren Alternative. Thorsten Nicklaß, CEO der Volkswagen-Tochter Elli, kommentiert die frisch aufgesetzte Förderung für private Ladinfrastruktur: „Das Förderprogramm kommt genau zur richtigen Zeit, denn der Markthochlauf der Elektromobilität ist im vollen Gange. Was Kunden beachten müssen: Neben einer vernetzten Wallbox müssen sie auch die Installation durch einen Fachbetrieb und den Bezug von Ökostrom nachweisen.“. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡Doppelförderung für Dein E-Auto!⚡

Doppelförderung für E-Auto-Kauf | ©BMW Group

Könnt ihr euch noch daran erinnern? Vor circa 4 Jahren ging die „Umweltbonus“ genannte Kaufprämie für Elektroautos an den Start – damals war diese Bundesförderung sogar kombinierbar mit Landesförderprogrammen…bis Mitte 2o2o. Das sog. Kumulationsverbot untersagte fortan die gemeinschaftliche Anwendung verschiedener Förderprogramme auf den Kauf eines Elektroautos, wodurch eine Überförderung vermieden werden sollte. Dass dieses Modell nicht auf regen Zuspruch stieß, war sicher – und so sollte es auch kommen. Sich der Kritik ergebend wird daher eine Neuregelung die Förderkombinationen erneute zulässig machen. Fragt sich nur, ab wann… Laut eigenen Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums komme eine Neuregelung der Doppelförderung „…in Kürze“. Ein Sprecher habe jedoch laut Handelsblatt auf Nachfrage herausschauen lassen, dass eine abschließende Regelung aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung nun doch auf sich warten lasse. In jedem Falle aber wird sie kommen. Sobald sich also Wirtschaftsministerium, Umwelt- und Verkehrsressort geeinigt haben, wird die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger zu finden sein…oder eben bei MV-tankt-Strom.de. Zulässig aber wird die neue Doppelförderung erst dann, sofern die den E-Auto-Kauf fördernden Stellen auf Grundlage der Förderrichtlinie eine jeweils eigene Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium formuliert haben. Fraglich zum jetzigen Zeitpunkt bleibt allerdings, ob die neue Förderrichtlinie auch rückwirkend gilt. Ist das nicht der Fall, können bereits bestellte E-Fahrzeuge nicht von den Neuerungen Gebrauch machen. Quelle: www.ecomento.de

⚡Förderprogramm für private Wallboxen?!⚡

MINI Cooper SE Countryman ALL4 | ©BMW Group

Nach der jüngst durchgeführten Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) seine Sicht der Dinge erklärt und zu Protokoll gegeben, wie man dieser Reform mehr Schlagkraft verleiht. Sein Ansatz: Es braucht Förderprogramme für die Installation einer privaten Ladestation – unbürokratisch, bürgernah, zeitnah. Endlich fielen bislang bestehende Hürden beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur, betonte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Dies könnte auch den Durchbruch zur endgültigen Akzeptanz des Elektroautos in der Verbraucherschaft bedeuten. „Mit dann hoffentlich weiter steigenden Neuzulassungen von Batteriefahrzeugen und Plug-In-Hybriden kann ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden“, so Müller. WEG-INHALTE | Was aber sieht das neu formulierte WEG nun genau vor? Ganz simpel. Kernpunkt der Novellierung ist, dass jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf erhält, auf eigene Kosten Lademöglichkeiten installieren zu lassen. So genügt fortan ein einfacher Mehrheitsentscheid im Falle einer Eigentümergemeinschaft, um die Installation einer Ladesäule bzw. einer Wallbox durchzusetzen. Speziell Mieter werden in Zukunft davon profitieren können. DIE BEDENKEN | Das ernsthafte Anliegen des VDA besteht darin, diese Gesetzesänderungen mit entsprechenden Förderprogrammen für Verbraucher zu flankieren. Zwar bereite die Bundesregierung ein derartiges Programm vor, der VDA aber fürchte die langen Wege der Bürokratie, insbesondere komplexe Genehmigung– und Abstimmungsprozesse. Eine zeitnahe und unbürokratische Lösung sei aber gerade jetzt der rettende Helfer, um einen schnellen und einfachen Zugriff auf private Ladeinfrastruktur zu sichern. DER VORSCHLAG | „Die besten Instrumente dafür sind feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form vom Pauschalen. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann“, weist VDA-Präsidentin Hildegard Müller auf. „Die Bundesregierung fördert die Installation von Ladeeinrichtungen mit mehreren Programmen. Aber ohne private Initiative gelingt der Aufbau von Infrastruktur in der Fläche, die Voraussetzung für einen Durchbruch der Elektromobilität ist, nicht in ausreichendem Maße“, konkretisiert die VDA-Präsidentin. Quelle: www.ecomento.de

⚡BAFA-Antrag ABGELEHNT?!⚡

Antragsverfahren Innovationsprämie | © 2019 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Seit Ende letzter Woche kursierten unglaubliche Nachrichten: Jeder vierte bislang eingereichte Antrag auf die Kaufprämie für BEV, FCEV bzw. PHEV wurde nicht genehmigt – das bedeutet im Umkehrschluss eine 73-prozentige Genehmigungsquote. Im Saarland läge jene Quote sogar bei nur 7o%. Ein herber Rückschlag für den endgültigen Durchbruch der Elektromobilität? Keineswegs. Mittlerweile nämlich gibt es ein Update seitens des BAFA, das ohne Zweifel etwas Ruhe in die wogenden Wellen der elektromobilen Unzufriedenheit bringt. „Die kursierenden Meldungen, dass das BAFA fast 25 Prozent der E-Auto Anträge ablehnen würde, sind unzutreffend. Seit der Einführung des einstufigen Verfahrens ist die Ablehnungsquote deutlich zurückgegangen und liegt derzeit bei rund 5 Prozent. Nicht bewilligte Anträge sind nicht automatisch abgelehnte Anträge. Aufgrund der großen Nachfrage zum Umweltbonus werden viele Anträge derzeit noch bearbeitet. Seit Februar gilt das einstufige Antragsverfahren, das bereits erheblich einfacher und weniger bürokratisch ist”, kommentiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gründe für etwaige Ablehnungen bestünden in dem Stellen von Doppelanträgen, fehlenden Angaben bzw. Unterlagen, nicht eingereichten Nachweisen oder in Anträgen, die in sich nicht stimmig wären (bspw. keine Übereinstimmung zwischen Antragsteller und Fahrzeughalter). Aufgrund der zusätzlichen Innovationsprämie explodierten die Antragszahlen im Juli. Etwa 2o.ooo Anträge wurden gezählt. „Das BAFA arbeitet mit Hochdruck daran, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das einstufige Antragsverfahren hat zu einer deutlichen Reduktion der Bearbeitungszeiten geführt. Auch insbesondere, weil weniger Rückfragen an die Antragsteller gestellt werden müssen. Alle arbeiten mit Hochdruck daran, dass die große Nachfrage nach dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch bald auf unseren Straßen sichtbar wird“, so das Ministerium. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡E-NUTZFAHRZEUGE | Handwerk, aufgepasst!⚡

Opel Vivaro-e | ©Opel Automobile GmbH

Im Zuge der Förderrichtlinie Elektromobilität launcht das Bundesverkehrsministerium den nunmehr fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein-/ mittelständische Unternehmen, die ihre bisherige Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Fahrzeuge (Klasse N1 bis N3) umstellen und zudem maßgebliche Investitionen in eigene Ladeinfrastruktur tätigen wollen. Für diesen Förderaufruf gilt das sog. Windhundverfahren. So erfolgt die Vergabe der Fördermittel in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, fristgerechter und vollständiger Anträge auf Bewilligung der Fördergelder – und zwar so lang, bis die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5o Millionen Euro aufgebraucht sind. Bereits am 14.o9.2o2o endet der fünfte Fördercall. WAS GEFÖRDERT WIRD | Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europ. Fahrzeugklasse N1 bis N3 gem. der Richtlinie 2oo7/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Hybride, Plug-In-Hybride oder aber Fahrzeuge mit Antriebsbatterien auf Bleibasis sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zum Laden notwendige Ladeinfrastruktur wird ebenso gefördert – jedoch nur im zweckdienlichen Verhältnis der beantragten Fahrzeugbeschaffung. WIE GEFÖRDERT WIRD | Wie oben bereits erwähnt, stehen 5o Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Für den aktuellen Förderaufruf gilt weder eine Mindestförderhöhe noch eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen. Jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Antragsteller von 1oMillionen Euro. Gefördert werden die Mehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug derselben Fahrzeugklasse mit Verbrenner. Zulässig sind Förderquoten von max. 4o Prozent. Mittlere und kleine Unternehmen können zudem einen Bonus von bis zu 2o Prozent beantragen, sofern das Vorhaben ohne jene Unterstützung nicht realisiert werden kann. Eine bewilligte Zuwendung wird im Sinne eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡BMVI | 6. Fördercall Ladeinfrastruktur⚡

Mini Cooper SE | ©BMW Group

Stand heute können erneut private Investoren, Städte und Gemeinden Anträge auf die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Ladestation bis zum 22.o7.2o2o einreichen. Aktuell nämlich befinden wir uns im 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zu dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgerufen hat. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 3.ooo Normal- und 1.5oo Schnellladepunkten in ganz Deutschland. Förderfähig in diesem Call sind alle zu tätigenden Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für geplante Normal- und Schnellladepunkte – selbst die Installation fällt in den Bereich der förderfähigen Kosten. Insbesondere sollen Ladepunkte in Stadtzentren, auf öffentlichen Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen gefördert werden. Möglich ist nun auch die Förderung jener Ladestationen, die nicht ununterbrochen öffentlich zugänglich sind, werktags jedoch an wenigstens 12 Stunden. Die Auflage, dass der zum Tanken notwendige Strom ausschließlich Erneuerbaren Energien entstammt besteht hingegen immer noch. ⚡Alle wichtigen Fakten im Überblick⚡ Gefördert werden sollen insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit, mdst. werktags an 12 Stunden Standorttool bildet wieder die Basis Antragseinreichung bis zum 22.o7.2o2o Förderung umfasst max. 50 Prozent aller förderfähigen Kosten Weitere Details zum 6. Förderaufruf zur Förderung des Aufbaus der deutschen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge findet ihr auf der Website der NOW GmbH (die Koordinationsstelle für die Förderprogramme der verschiedenen Bundesressorts im Bereich der nachhaltigen Mobilität) bzw. in der PDF File der NOW GmbH. Quelle: www.ecomento.de

⚡13o Milliarden Corona-Konjunkturpaket …⚡

Mercedes-Benz EQC | © 2020 Daimler AG

Aufgrund der Corona-Krise hat sich die Regierungskoalition auf eine Vielzahl unterschiedlich zupackender Konjunkturimpulse einigen können. Neben umfangreichen Hilfen für Kommunen soll die Mehrwertsteuer gesenkt, Familien bezuschusst und Zukunftstechnologien gefördert werden. Das 13o Milliarden Euro schwere Paket enthält zudem auch eine ganz besondere Position für Elektroautos. Kernpunkte des Corona-Konjunkturpakets seien laut Angela Merkel sowohl die Senkung der Mehrwertsteuer als auch Entlastungen für Wirtschaft, Kommunen und Familien. Hatte jedoch die Automobilindustrie auf eine Kaufprämie für Elektro-, Diesel- und Benzinfahrzeuge gehofft, wird sie nun enttäuscht. 50 Milliarden Euro gehen zwar in das zum Teil an die Automobilindustrie gerichtete Zukunftspaket – das aber benennt lediglich „eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen“. So wird der staatliche Anteil des Umweltbonus – befristet bis zum 31.12.2o21 und geführt unter der Bezeichnung „Innovationsprämie“ – von 3.ooo,- € auf 6.ooo,- € erhöht werden. Dies gilt für reine E|Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 4o.ooo,- €. Zudem profitieren nun auch reinelektrische Dienstwagen bis zu einem Kaufpreis von maximal 6o.ooo,- € von der o,25 % Besteuerung. Vorher lag die Grenze bei höchstens 4o.ooo,- €. Hinzukommend wird die bereits geltende Befreiung von der Kfz-Steuer bis zum 31.12.2o25 gewährt und zusätzlich bis zum 31.12.2o3o ausgeweitet. Ob Plug-In-Hybride ebenfalls stärker bezuschusst werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Zudem sollen die Steuerabgaben für Fahrzeuge mit hohen Abgaswerten entsprechend höher ausfallen. Diese werden sich an der 95 Gramm CO2 Grenze orientieren. Allein mit dieser Maßnahme könnte der Verkehr der Zukunft sukzessive in die Richtung des reinelektrischen Antriebs gelenkt werden. Zusätzlich zu allen genannten Maßnahmen sieht die Bundesregierung weiteres Investitionspotenzial: „Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte”. Auch eine vom 1.o7.2o2o bis zum 31.12.2o2o geltende Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % ist Bestandteil des Pakets.Bleibt abzuwarten, wann genau alle angezeigten Maßnahmen von der Regierung umgesetzt werden. Jedenfalls aber möchte Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf Grundlage des Konjunkturpakets „…mit Wumms aus der Krise kommen“. Mehr Details findet ihr in der Pressemitteilung der Bundesregierung. Quelle: www.elektroauto-news.de