⚡LEX EXAKT | Änderung d. Prüfungsrichtlinie?!⚡

Good News! Wer in einem Elektroauto den praktischen Teil der Führerscheinprüfung absolviert, soll es in Zukunft einfacher haben. Warum? Viele Fahrschulen Deutschlands würden gern auf Elektrofahrzeugen ausbilden, die derzeit geltende PRÜFUNGSRICHTLINIE FÜR DIE FÜHRERSCHEINPRÜFUNG jedoch steht dem entgegen. Die Lösung: eine entsprechende Gesetzesänderung! Ein Elektroauto zu fahren bedeutet, sich vollständig auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren zu können. Ein Grund dafür besteht insbesondere darin, dass der Fahrer nicht länger ein Schaltgetriebe bedienen muss – dieses nämlich fehlt dem E|Auto bislang gänzlich. Wer in einem solchen Auto seine Führerscheinausbildung/-prüfung absolviert, darf somit ausschließlich Fahrzeug OHNE Schaltgetriebe im öffentlichen Verkehr bewegen. Wer die Befähigung zur Führung eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe zusätzlich erlangen wollte, musste einen weiteren Prüfungsprozess durchlaufen. Ziel der gewünschten Gesetzesänderung aber soll es sein, diese Prüfung durch einen Test zu ersetzen, den jede staatlich anerkannte Institution – somit auch Fahrschulen – durchführen kann. Sie soll einschätzen und schlussendlich bescheinigen, ob der Prüfling in der Lage ist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu steuern. Frau Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, verriet beim Fahrschulforum der Moving Road Safety Association: „Ich habe dies bislang erst telefonisch von der EU-Kommission mitgeteilt bekommen, gehe aber davon aus, dass ich in Kürze die schriftliche Bestätigung erhalte und bin zuversichtlich, dass wir das bis zum Ende des Jahres umsetzen können“. Moving Road Safety Association-Präsident Michael Satz stellt in einem Gespräch mit Focus.de zutreffend fest: „Dadurch wird der Prüfprozess stark vereinfacht und Automatik-Fahrzeuge können vermehrt in Fahrschulen eingesetzt werden. Das macht die Fahrausbildung nicht nur einfacher, sondern Fahrschüler könnten auch besser auf das Bedienen von Elektro-Autos vorbereitet werden“. In einer Umfrage der Moving Road Safety Association aus dem Jahr 2017 konnte herausgestellt werden, dass über 70 % der Umfrageteilnehmer eine derartige Änderung stark befürworten würden. Eine derartige Vereinfachung hätte übrigens ebenso zur Folge, dass die Ausbildungspreise sinken könnten. Quelle: www.ecomento.de
⚡UMWELTBONUS | Förderung geht in Verlängerung⚡

Nach vielen Hoffnungen, Zwischenmeldungen und Absichtsbekundungen hat nun endlich das BMWi die Verlängerung der „Umweltbonus“ genannten Kaufprämie für Elektroautos bestätigt. Eine deutliche Erhöhung der jeweiligen Prämien für Elektro- & Hybridfahrzeuge – wie von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gefordert – lässt jedoch noch auf sich warten. Zu den beabsichtigten Förderungsleistungen ab 01.01.2021 gelangt ihr hier! Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt: “Wir verlängern die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020, denn wir brauchen Kontinuität bei der Förderung“. Weiterhin untermauert er: “Die Nachfrage hängt am Angebot. Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wächst, aber hier ist die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen”. “Gleichzeitig müssen wir die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausbauen, um der Elektromobilität in Deutschland endlich auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland.“ Regelungen für Fahrzeuge, deren Netto-Basis-Listenpreis die 60.000,- € nicht übersteigt: ⚡Reines Elektrofahrzeug: 4.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ ⚡Hybridfahrzeug: 3.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ Jetzt ganz NEU: ⚡Zuschuss für den Einbau eines akustischen Warnsystems für Sehbehinderte: 100,- €⚡ Spätestens zum 31.12.2020 wird die Förderung auslaufen. Werden die für die Förderung zur Verfügung gestellten Bundesmittel i.H.v. 600 Millionen Euro früher erschöpft, endet die Maßnahme. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Vereine sowie Kommunale Betriebe. Wer sich dafür interessiert, kann den „Umweltbonus“ wie bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragen. Quelle: www.ecomento.de
⚡KONKRET | Umweltbonus: Verlängerung & Erhöhung sicher⚡

Wir haben bereits darüber berichtet: Die als Umweltbonus bekannte Kaufprämie für Elektro- als auch Hybridfahrzeuge läuft offiziell im Juni 2019 aus, soll jedoch verlängert werden. Die Begründung einer bis dato evtl. Verlängerung: Elektromobilität erobert stetig den Markt. Sowohl fahrzeug- als auch ladeinfrastrukturseitig. Besonders jetzt würden die Förderungen Früchte tragen. Diesem Trend müsse Genüge getan werden. Ebenso sieht es das BVMI, das kürzlich bekannt gab, dem Verlangen von Politik, Wirtschaft und Verbraucher nachzukommen. So stehen uns nun eine VERLÄNGERUNG und ERHÖHUNG des Umweltbonus ins Haus. Hier unsere Übersicht in aller Kürze. Bisherige Regelungen für Fahrzeuge, deren Basis-Listenpreis die 60.000,- € nicht übersteigt: ⚡Reines Elektrofahrzeug: 4.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ 4.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ ⚡Hybridfahrzeug: 3.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ Zukünftige Regelungen bis Ende 2020 ⚡Verlängerung aller bisherigen Regelungen.⚡ Zukünftige Regelungen ab Anfang 2021 ⚡Reines Elektrofahrzeug (bis 30.000,- € Listenpreis): 4.000,- € vom Bund⚡ ⚡Reines Elektrofahrzeug (bis 60.000,- € Listenpreis): 2.500,- € vom Bund⚡ ⚡Elektr., leichtes Nutzfahrzeug / Taxi: 8.000,- € vom Bund⚡ Am kommenden Mittwoch wird Andreas Scheuer die o.g. Pläne im Klimakabinett der Bundesregierung vorstellen. Die gute Neuigkeit: Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Scholz habe wohl zudem angekündigt, die steuerlichen Anreize für Elektromobilität ebenso in die Verlängerung zu schicken. Ob sich die Automobilindustrie dem Bemühen des Bundes anschließt ist bislang jedoch fraglich. Quelle: www.elektroauto-news.net
⚡Offizielles GO für E|SCOOTER!⚡

Der Einstieg in die elektrifizierte Mobilität ist kostspielig? In wenigen Wochen wohl nicht mehr. Günstige E|Scooter nämlich gehören wohl bald zum deutschen Straßenbild – so beschloss es der Bundesrat auf Vorschlag unseres Bundesverkehrsministers Scheuer. War die Verwendung auf öffentlichen Wegen bislang verboten, ist das Fahren von E|Scootern nun – mit gewissen Einschränkungen – erlaubt. Was also ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Unsere Zusammenfassung: ✅ E|Roller sollen NICHT auf Gehwegen fahren (außer durch Zusatzschild erlaubt) ✅ Das Befahren von Radwegen ist ERLAUBT ✅ Kombinierte Geh- & Radwege sind ebenso BEFAHRBAR ✅ Ist kein Radweg vorhanden, können E|Scooter auf STRAßEN fahren ✅ E|Scooter-Piloten dürfen nicht jünger sein als 14 Jahre ✅ KEIN zusätzlicher Führerschein notwendig ✅ Vmax höchstens 20 km/h ✅ KEINE Helmpflicht Quelle: www.tagesschau.de
⚡KAUFPRÄMIE | Scheuer plant GROßES⚡

Förderung in Höhe von 4.000,-€ für reine E|Fahrzeuge und 3.000,-€ für Hybridfahrzeuge – so der Stand „Umweltbonus“ bis Ende Juni 2019. Das Verkehrsministerium jedoch plant „…sowohl höhere Beträge als auch eine längere Förderdauer als vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen“, so ein Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters. Danach sollen E|Autos bis 30.000 € Listenpreis stärker gefördert werden als bisher. Der im Juni auslaufende „Umweltbonus“ sollte, wie bereits von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagen, bis Ende 2020 unverändert in die Verlängerung gehen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat jedoch umfassendere Pläne: Fahrzeuge, deren Listenpreis die 30.000-Euro-Grenze nicht überschreiten, sollen künftig mit bis zu 6.000,- € gefördert werden. Plug-In-Hybride dieses Preissegments dagegen sollen mit bis zu 4.500,- € gefördert werden. E|Autos mit einem Listenpreis von maximal 60.000,-€ hingegen erhalten einen Umweltbonus von 2.500,-€ seitens des Bundes…immerhin 500,-€ mehr als bisher ausgeschüttet. Bei voll- bzw. teilelektrische Lieferwagen und Taxen soll der Umweltbonus auf der staatlichen Seite bis auf 4.000,-€ bzw. 3.000,-€ verdoppelt werden. Scheuers kürzlich geforderten, eine Milliarde Euro für den Haushalt 2020 als staatliche Hilfe in Bezug auf den privaten Ausbau von Ladeinfrastruktur stehen ebenso im Raum. So unkonkret alle derzeitigen Pläne scheinen, geben sie doch den passenden Rückenwind, um Elektromobilität weiter in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Angesichts der Attraktivität kommender E|Fahrzeug-Modelle, der stetig sinkenden Neuwagenpreise und den immer leiseren Stimmen aus Richtung „Reichweitenangst“, dürfte eines ganz sicher sein: E|Mobilität kommt. Mit großen Schritten. Quelle: www.ecomento.de
⚡UNSERIÖS? | Ifo-Studie unter Beschuss⚡

Kaum jemand ist wohl an der aktuellsten Studie der Münchner Ifo Instituts zum Thema E|Mobilität herumgekommen. Laut ihr seien Elektrofahrzeuge nämlich echte Klimasünder. „Aufsehenerregend“ ist da eine eher milde Formulierung, wenn man die mediale Wirkung der Studie beschreiben möchte. Aufgrund dessen sieht sich nun auch die Politik verpflichtet, die Stimme zu erheben. Sowohl Bundesumweltministerium als auch Umweltbundesamt verteidigen die ins Negativ geratene Umweltbilanz mit einer umfassenden und daher aussagekräftigen Studie des Heidelberger Ifeu-Instituts, die einen deutlichen Klimavorteil alternativer Antriebe anzeigt. Nach deren Ausarbeitungen sei die CO2-Bilanz eines aktuellen Elektrofahrzeugs in Deutschland (bei einem Strommix aus dem Jahr 2016) sogar 3 % besser als ein diesel- und 12 % besser als ein benzingetriebenes Auto. Im krassen Gegensatz dazu steht das Ergebnis der Ifo-Studie: Nach ihr sei ein Elektroauto 11 bis 28 % umweltbelastender, als ein vergleichbarer Diesel. Von entscheidender Bedeutung seien nicht die lokalen Emissionen, sondern vielmehr die Emissionsbelastung, die während der Produktion freigegeben würden. Auch der Strommix, die Fahrleistung und die Nutzungsdauer der verwendeten Batterien seien ausschlaggebend für das nahezu vernichtende Urteil. Eine derartige Diversität kommt unter anderem nur deshalb zustande, weil unterschiedlichste Rahmenbedingungen in Bezug auf Materialauswahl und Herstellungsverfahren in die Betrachtungen einbezogen werden. Bisher nämlich „liegen nur wenige öffentliche Primärdaten über Batteriematerialien und Herstellung vor“, erklären die Studienbeteiligten des Ifeu-Instituts. Warum die Medienlandschaft sonst noch an der Aussagekraft der Studie zweifelt? Weil diese binnen weniger Tage als „unwissenschaftlich“ entlarvt werden konnte. Sie betiteln sogar einzelne, grobe Fehler. Hier ein kurzer Überblick: Die Studie des Ifo-Instituts… ⚡…beruhe auf NEFZ-Verbrauchswerten des Dieselfahrzeugs.⚡ ⚡ …nehme eine Batterie-Lebensdauer von 150.000 km an und ließe 2nd-life-Lösungen sowie Recycling außer Acht.⚡ ⚡ …berücksichtige in puncto „Batterieherstellung“ ausschließlich fossil erzeugten Strom.⚡ ⚡…nehme im Bereich der Herstellung des Testfahrzeug-Fahrstroms 16 % höhere CO2-Emission an, als die offiziellen Angaben des Umweltbundesamtes versprächen.⚡ Wer sich hierzu gern tiefgehender informieren möchte, dem lege ich folgende Artikel ans Herz: Focus Online („Ifo-Institut rechnet E-Autos schlecht – und macht dabei viele Fehler“) WirtschaftsWoche („Was Hans-Werner Sinn bei seiner Elektroauto-Studie übersehen hat“) Quellen: www.electrivendet | www.ecomento.de
⚡FÖRDERUNG | 1 Mrd. Euro für private Ladesäulen⚡

Verkehrsminister Andreas Scheuer erkennt den Ernst der Zeit: Gerade einmal 200.000 E|Fahrzeuge bewohnen Deutschlands Straßen. Der wohl größte Kritikpunkt besteht im Bereich „Reichweite“ und kreuzt somit auch den Bereich „Ladeinfrastruktur“. Mit diesem Missstand möchte Scheuer aufräumen und plant mittels Förderprogramm gezielt die Anzahl privater & gewerblicher Ladestationen zu pushen. Dazu fordert er für den Haushalt 2020 zusätzlich 1 Mrd. Euro! Die Art der Förderung wird dabei – wenn der Plan aufgeht – zu einem relevanten „Pro“ auf der Liste derjenigen, die die Installation einer Wallbox in Erwägung ziehen: “Wir wollen für die Bürger Ladepunkte und deren Einbau in der eigenen Garage zur Hälfte fördern. Dafür brauchen wir sofort eine Milliarde Euro.”, fordert der Bundesverkehrsminister. Die Verlautbarungen der Verbraucherzentrale stützen Scheuers Vorhaben. Etwa 75 bis 80 % aller E|Auto Besitzer laden ihr Fahrzeug vor der eigenen Haustüre bzw. am Arbeitsplatz. Wer bislang öffentlich laden wollte, verfügte lediglich über eine Auswahl von ca. 16.100 Ladepunkte in ganz Deutschland (Bundesverband d. Energie- und Wasserwirtschaft; Stand: Dez. 2018). Wer sich genauer über die Installation einer privaten Wallbox informieren möchte, sollte mal in unserer E|Mobilität Fachbetriebssuche vorbeischauen. Geschulte Profis helfen euch gern weiter! http://www.spiegel.de
⚡️Der Mythen-Check | Leisetreter als Gefahr?!⚡️

Prädikat: „lebensgefährlich“! „Schade drum – das mit mir und Elektromobilität hätte wirklich was werden können. Eines aber ist sicher wie das Amen in der Kirche: Als Fußgänger ist E|Mobilität eine ernstzunehmende Gefahr! Übersehe ich heute ein Auto, höre ich es wenigstens noch und kann entsprechend reagieren. Elektroautos fehlt einfach dieser Klang, der mir – besonders in dichten Stadtgebieten – Sicherheit vermittelt. Einmal übersehen ist die Gefahr angefahren zu werden dramatisch höher als bisher. Besonders für unachtsame oder reizüberflutete Kinder ist E|Mobilität ein wahrer Feind. Zum Glück gibt es da noch den guten, alten Diesel in der Garage.“ Ohne „wenn“ und „aber“: In unteren Geschwindigkeitsbereichen sind Elektroautos nahezu lautlos. Bedingt ist dies durch den fehlenden Verbrennungsmotor, der sich durch seine Nebenaggregate, die Abgasanlage und Eigengeräusche im Betrieb Gehör verschafft. Das Gefahrenpotenzial bei allen, die sich in erster Linie auf ihr Gehör verlassen, ist entsprechend hoch. So jedenfalls der Stand im Juni 2019. Mit einer EU-Verordnung vom Juli 2019 aber wandelte sich der bis dato herrschende „Sound of Silence“ von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu einem gesetzlich vorgeschriebenen, künstlichen Fahrgeräusch. Aktiv ist das sog. Acoustic Vehicle Alert System (kurz: AVAS) im Fahrzustand bis 20 km/h. Abhängig vom Hersteller warnt das System auch teilweise bis zu Geschwindigkeiten von 30 km/h. Bei allen darüber befindlichen Geschwindigkeitsbereichen wird das Akustiksystem von den natürlichen Wind- und Abrollgeräuschen des Fahrzeugs abgelöst. Audi beschäftigte sich – neben anderen Herstellern – mit dieser Thematik bereits im Jahr 2012 und verlieh seinem damaligen R8 e-tron einen ganz eigenen Sound. Die Gefahr also ist bereits gebannt. Quelle: www.auto-motor-und-sport.de
⚡️ElektrokleinsfahrzeugVO | E-Scooter bald zulassungsfähig?⚡️

E|Scooter, also elektrische Tretroller, sind eine der vielfältigen Möglichkeiten der E|Mobilität, um besonders Innenstädte emissionsärmer zu gestalten. Das weiß nicht nur „MV-tankt-Strom“ – weltweit boomt die Nachfrage nach den kleinen Kilometerfressern. Bislang aber durften sie weder auf Radwegen noch auf öffentlichen Straßen betrieben werden – weder E|Roller noch E|Skateboards oder E|Hoverboards. Das jedoch wird sich in Zukunft dank Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und der Elektrokleinstfahrzeugverordnung ändern. Laut „Zeit Online“ hat Bundesverkehrsminister Scheuer die Elektrokleinstfahrzeugverordnung nach einigen Korrekturvorgängen unterschrieben. Das bedeutet kurzum, dass die oben erwähnten E|Fahrzeuge legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vor offiziellem Inkrafttreten aber muss die Verordnung noch die Kenntnisnahme der Europäischen Kommission sowie der des Bundesrates durchlaufen. Ziel der Verordnung ist es, an E|Scooter Fahrrad-ähnliche Anforderungen in Sachen Betrieb & Versicherungspflicht zu stellen. Bedeutet für E|Scooter mit Lenkstange: +++ Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sind vorgeschrieben. ++++++ Versicherung plus Versicherungsplakette am Fahrzeug notwendig ++++++ Straßennutzung via öffentlichen Radweg (wenn ausgeschildert) ++++++ Straßennutzung via öffentlicher Fahrbahn ebenso möglich ++++++ Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h ++++++ Klingeln sind keine Pflicht ++++++ Keine Helmpflicht +++ Bei E|Kleinstfahrzeugen ohne Lenkstange – wie bspw. ein E|Hoverboard – dürften mittels Ausnahmeregelung ebenso am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Im aktuellen VO-Entwurf sind außerdem zwei Fahrzeugklassen festgehalten: E|Kleinstfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 12 km/h (sie dürfen ausschließlich Gehwege befahren) und E|Kleinstfahrzeuge mit einem TopSpeed von bis zu 20 km/h (sie dürfen wie oben beschrieben Radwege und öffentl. Straßen befahren). Problematisch aber scheint, dass das Fahren der E |Fahrzeuge auf Gehwegen verfassungswidrig sein könnte. Außerdem bestehen große Bedenken bzgl. der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer: In Städten, in denen bereits E|Kleinstfahrzeuge unterwegs sind, sind Unfallberichte nahezu an der Tagesordnung. Aufgrund dieser Sorge ist es nicht verwunderlich, dass die VO einen Absatz enthält, der den Widerruf der Verordnung jederzeit ermöglicht. In Zukunft also wird die Verordnung als eine Art „Verkehrsversuch“ in die Öffentlichkeit entlassen. Wir bleiben für euch dran! Quelle: www.t3n.de | www.spiegel.de
⚡️SCHLUSSPFIFF vs. ANPFIFF | Prämie könnte in die Verlängerung gehen!⚡️

Einstiges Ziel bis 2020: Eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen. Die Bundesregierung jedoch hat das Erreichen dieser Benchmark etwas nach hinten verlagern müssen. Ausdruck dieser Bemühung ist das Vorhaben, die Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs – den sog. Umweltbonus – nicht unerheblich zu verlängern. Folgt man der Deutschen Presse-Agentur, spricht man in Regierungskreisen von ernsthaften Erwägungen, die Prämie über den Sommer 2019 hinaus auszuschütten. Bisher war geplant, die letzten Auszahlungen im Juni 2019 auslaufen zu lassen. Stolze 600 Millionen Euro an Bundesmitteln lagen seit Beginn der Bemühungen um Elektromobilität im Fördertopf der Bundesregierung. Seit Bereitstellung allerdings sei von lediglich 134 Millionen Euro Gebrauch gemacht worden, was ca. 100.000 Anträgen entsprechen dürfte. Im Gegensatz zu Beginn der Fördermaßnahmen – Mitte 2016 – seien aber nicht nur das Fahrzeugangebot, sondern auch die verbraucherseitige Nachfrage in den letzten Monaten enorm angestiegen. Elektromobilität gewinnt an Fahrt. Auch dem bislang größten Kritikpunkt – der passenden Ladeinfrastruktur – geht es zunehmend an den Kragen. Die Modalitäten des Umweltbonus im Überblick: +++ 4.000,- Euro Zuschuss für reine Elektrofahrzeuge ++++++ 3.000,- Euro Zuschuss für Hybridfahrzeuge ++++++ 50% vom Bund, 50% vom Fahrzeughersteller ++++++ Fahrzeug-Listenpreis darf 60.000,- Euro nicht überschreiten +++ Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) werde das Ziel von einer Million Elektrofahrzeuge vermutlich im Jahr 2022 erreicht. Laut KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wuselten 2017 bereits ca. 54.000 E|Autos und 237.000 Hybrid-Fahrzeuge auf deutschen Straßen herum. Angesichts eines Fahrzeugdschungels von damals 56,5 Millionen Fahrzeugen war der Elektroanteil verschwindend gering ausgeprägt. 2018 sprachen Experten des KBA von einem Plus von mehr als 50% in Sachen Hybrid. Außerdem besiedelten nahezu 44% mehr reine Stromer den deutschen Verkehr. Ein Tipp unter Enthusiasten: Das neue Tesla Model 3 ist das erste Modell des US-amerikanischen Herstellers, das den Anforderungen der „Umweltprämie“ entspricht. Außerdem bessern viele Hersteller ihre aktuellen Modelle nach. Zudem platzieren immer mehr Unternehmen ihre Interpretation von Elektromobilität am Markt. Hinschauen lohnt sich daher. Ein kleines Portfolio findet ihr HIER. Wer also freut sich über eine eventuelle Verlängerung und überlegt ernsthaft, seinen täglichen Arbeits- oder Einkaufsweg zu elektrifizieren? Quelle: dpa