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MV TANKT STROM

⚡Klimaschutzpaket 2030 | Was erwartet uns?⚡

Die insgesamt 19 Stunden Sitzung der Koalitionsspitzen zum Thema „Klimaschutzprogramm 2030“ förderten 22 Seiten Papier zutage, die konkrete Maßnahmen enthalten um die angepeilten Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Leider aber sind die von uns erwarteten, umfangreichen Maßnahmen zur Förderung vom E|Mobilität nicht enthalten. Trotzdem aber lohnt sich ein genauer Blick auf die Roadmap des „Klimaschutzprogramm 2030“. Die wichtigsten Punkte erfahrt ihr jetzt… ⚡AUSBAU DER LADEINFRASTRUKTUR⚡ Hierbei handelt es sich quasi um eine Grundvoraussetzung für den Durchbruch der Elektromobilität. Wo ausreichend Lademöglichkeiten existieren, da schwindet auch die Reichweitenangst der Bevölkerung. Daher ist das gesetzte Ziel das Erbauen von 1 Millionen Ladepunkten bis 2030. Aus diesem Grund fördert der Bund den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen bis 2025 mit entsprechenden Förderprogrammen. Ein Masterplan „Ladesäuleninfrastruktur“ und ein damit einhergehender Masterplan soll noch in diesem Jahr entstehen. Unter andrem soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen auch Ladsäulen für E|Mobilisten zur Verfügung stehen sollen. Zudem werden gemeinsam genutzte gewerbliche sowie private Ladesäulen ebenso gefördert wie die Installation privater Ladeinfrastruktur mithilfe des sog. Handwerkerbonus. ⚡RECHTLICHER ANSPRUCH AUF WALLBOX⚡ Sowohl das Mietrecht als auch das Wohneigentumsgesetz erfahren jeweils Änderungen, die das Errichten von Ladeinfrastruktur deutlich einfacher gestalten. Grundlegend wird das Prinzip der Einstimmigkeit durch das Mehrheitsverfahren ersetzt. Ein einzelnes Veto für das Scheitern einer Installation genügt somit fortan nicht. Ebenso werden weitere rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt. Zudem wird die „Nationale Leitstelle“ Elektromobilität installiert, die die Koordination der Ladeinfrastruktur auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen übernimmt. Überdies wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass Verteilnetzbetreiber ihr Grid auf Intelligenz und Steuerbarkeit trimmen, um den Anforderungen der E|Mobilität in Zukunft Herr zu werden. ⚡FÖRDERUNG VON ELEKTROAUTOS⚡ Die Dienstwagenregelung von 0,5 % für die Nutzung von BEV Fahrzeugen bzw. PHEV Fahrzeugen wird bis zum Jahr 2030 verlängert. Die Besteuerung von E|Fahrzeugen mit einem inländischen Brutto-Listenpreis von bis zu 40.000,- € wird sogar auf 0,25 % reduziert. Außerdem wird die Steuerbefreiung gem. §3d Kraftfahrzeugsteuergesetz bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die damit in Einklang stehenden Befristung von 10 Jahren wird bis zum 31. Dezember 2030 ausgeweitet. Auch die Kaufprämie wird eine Novellierung erhalten. Ab 2021 geht die Prämie für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff- /Brennstoffzellenantrieb in die Verlängerung. In einem weiteren Schritt wird die bundesseitige Prämie für Fahrzeuge bis zu 40.000,- € erhöht. Zudem dürfen Länder und Kommunen nun auch Emissionsanforderungen an Mietwagen, Taxen und Busse stellen. ⚡ENTWICKLUNG VON KRAFTSTOFFEN⚡ Hier geraten Biokraftstoffe in den Fokus der politischen Bemühungen. Je mehr „Bioanteil“ im Kraftstoff, desto geringer der „Fossilanteil“. Bestimmte Verkehrssektoren sollen demnach von flüssigen bzw. gasförmigen, regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse Gebrauch machen. Die Erzeugung jener Kraftstoffe wird gefördert. ⚡EMISSIONSARME LOGISTIK⚡ In Zukunft wird der Kauf von Lkw mit klimaschonenden, alternativen Antrieben unterstützt. Ebenso wird auch der Aufbau der für das Betrieben notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert. Danach sollen bis 2030 etwa 30 % aller Lkw im Bereich des Straßengüterverkehrs mit alternativen Antriebstechnologien unterwegs sein. Um dieses Ziel weiterhin zu forcieren, wird es in Zukunft einen ab 2023 wirksamen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut geben. ⚡STROMBASIERTE KRAFTSTOFFE⚡ Die Themen „Brennstoffzelle“ oder aber „PtX-Kraftstoffe“ werden in Zukunft – ebenso wie die reinelektrische Mobilität – eine zunehmend größere Rolle spielen. Die Entwicklung neuer Kraftstoffvarianten, insbesondere für Industrie, Schwerlast, Luft- und Schifffahrt soll daher auch gefördert und vorangetrieben werden. Zudem dürfen wir bis Ende dieses Jahres auf das Papier „Nationale Wasserstoffstrategie“ hoffen. Hier wird der Ausbau des Mobilitätssektor in Richtung Wasserstoff angetrieben. Insbesondere die Versorgung mit Wasserstoff steht hier im Mittelpunkt. ⚡DIGITALISIERUNG DER MOBILITÄT⚡ Stichwort „Digitale Mobilitätsdienste“. Jenes Angebot soll durch eine Anpassung des derzeitigen Personenbeförderungsgesetzes stark erweitert werden. Im Fokus stehen Automatisierung, Vernetzung und Künstliche Intelligenz für eine nachhaltigere Mobilität. Im Vorfeld jedoch sollen praxisnahe Erprobungen dieser Konzepte zeigen, wie alltagstauglich und anwenderfreundlich diese Dienste sind. ⚡REFORM DER KFZ-STEUER⚡ Auch die kfz-Steuer wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Bepreisung wird stark an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Das Ziel ist eine starke Lenkwirkung beim Kauf eines Neuwagens in Richtung emissionsärmerer Fahrzeuge. Bei Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2021 gilt die Bemessungsgrundlage der Steuer auf Grundlage der CO2-Emissionen pro Kilometer. Ab 95g CO2 pro Kilometer wird die Steuer in zwei Emissionsstufen erhöht. ⚡FÖRDERUNG DER BATTERIEZELLFERTIGUNG⚡ Etwa eine Milliarde Euro sollen zum Aufbau der industriellen Batteriezellfertigung ausgeschüttet werden. Besonders die Bereiche des Kompetenz- und Technologieausbaus entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden hierbei berücksichtigt. So sollen die wesentlichen Teile der Wertschöpfung dem Automobilsektor Deutschlands erhalten bleiben. ⚡AUSBAU DER RADWEGE⚡ Radverkehr wird attraktiver! Um das zu erreichen, sollen die Bedingungen für Radfahrer im öffentlichen Verkehr verbessert werden. Eine erste Maßnahme dazu wäre der voranschreitende Ausbau der Rad- und Radschnellwege entlang der Bundesstraßen. Die Sonderprogramme „Stadt“ und „Land“ bringen uns außerdem sichere Abstellanlagen für Räder sowie infrastrukturelle Anpassungen für Lastenräder. ⚡ÄNDERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR⚡ Bis 2030 werden die Deutschen Bahn und der Bund aller Voraussicht nach 86 Milliarden Euro in die Erneuerung des Schienennetzes pumpen. Zudem sollen Engpässe ausgebaut und moderne, digitale Leit- und Sicherheitstechnik ins bestehende Schienennetz eingepflegt werden. Der „Deutschlandtakt“ soll außerdem für eine Harmonisierung der Fahrpläne – insb. der Fahrtzeiten – sorgen. Zudem soll Bahnfahren mithilfe eines Gesetzesvorschlags etwa 10 Prozent günstiger werden. Im Gegenzug sollen Dumpingpreise für Flugtickets rechtlich verhindert werden. Zusätzlich zu allen Bemühungen soll es künftig 10 Modellprojekte zum Zwecke der stärkeren Nutzung des ÖPNV geben. In Betracht kommt bspw. auch ein Jahresticket zum Preis von 365,- € – 1,- € für jeden Tag der Nutzung des ÖPNV. Quelle: www.ecomento.de | www.elektroauto-news.de

⚡Wallbox-Reform kommt!⚡

Ein E|Auto lädt, wo es parkt…und wo parkt es am längsten? Zuhaus natürlich. Wallboxen erfreuen sich daher steigender Beliebtheit. Um diesen Trend zu unterstützen winkt uns eine Gesetzesänderung die dafür sorgen soll, dass Wohnungseigentümern die Installation einer privaten Ladesäule bzw. Wallbox erleichtert werden soll. Besonders an dieser Gesetzesänderung aber ist, dass insbesondere die Bedürfnisse der Mieter adressiert werden. Problematisch nämlich ist die private Lademöglichkeit immer dann, wenn sich Mieter für dessen Installation interessieren. „Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit diesen Worten kündigte sie die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an, die neue Rechtsansprüche sowie neuartige Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorsieht. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kommentierte weiterhin: „Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können.“ Rechtliche Zugangshindernisse? Schnee von gestern. Eines der zentralen Elemente: Eigentümern wie Mietern wird in Zukunft ein einklagbarer Anspruch auf eine private Ladevorrichtung für E|Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Danach müssten nicht länger drei Viertel aller Eigentümer der Installation zustimmen, sofern diese als „objektiv vernünftige Maßnahme“ zu betrachten ist. In diesem Falle müssen lediglich mehr als 50 % zustimmen. Die dann entstehenden Kosten werden gleichmäßig auf die Miteigentümerschaft umgelegt. Diese Regelung aber findet hingegen keine Anwendung, wenn eine sog. „grundlegende Umgestaltung“ der Wohnanlage zur Umsetzung der Installation nötig wäre bzw. einer der Eigentümer ein „Sonderopfer“ erbringen müsste, er also durch die Installation unverhältnismäßig stärker belastet würde als der Rest der Eigentümer. Bis zur Umsetzung der Reform müssen wir auch gar nicht lang warten. Das neue Gesetz könnte bereits im Herbst 2020 in Kraft treten. Einen entsprechenden Entwurf können wir hingegen schon Ende des Jahres begutachten. Quelle: www.ecomento.de

⚡EU-Kommission fordert 1 Mio. neue Ladestationen⚡

EU-Flagge im Wind

Das anvisierte Ziel der EU-Kommission bis 2050: vollständige Klimaneutralität! Schenkt man einigen Medienberichten Glauben, so steht uns dafür eine wahre E|Mobilitäts Offensive ins Haus. So zum Beispiel soll die Zahl der öffentlich zur Verfügung stehenden Ladestationen noch bis 2025 um 1 Millionen steigen. Reichweitenangst adé! Laut Tagesspiegel – unter Berufung auf den Entwurf einer Prioritätenliste der EU-Kommission – seien „die dafür nötigen Milliarden teils schon eingeplant und könnten teils innerhalb des EU-Kohäsionsfonds umgeschichtet werden“. Neben dem einfachen Ausbau der Ladeinfrastruktur aber stehen weitere Punkte auf der Agenda. Diese Roadmap beschreibt den Weg hin zu Maßnahmen in Bezug auf den Ausbau der Offshore-Energiegewinnung, zu höher bepreisten Flügen sowie zu klimaschonend gestalteten Arbeitsprozessen für Großverbraucher. Die Zeichen für einen wirklich nachhaltigen Mobilitätswechsel, der in eine gelungene Energiewende mündet, stehen demnach gut. Quelle: www.electrive.net

⚡FÖRDERUNG | 4. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur⚡

Nissan Leaf charging | © Nissan 2019

Was benötigen E|Mobilisten aktuell am dringendsten? Klar, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiß darum und verabschiedete aus diesem Grund am 19. August 2019 den mittlerweile vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Ziel: Die Errichtung von bis zu 5.000 Normal- sowie 5.000 Schnellladepunkten. Im Fördertopf stehen dafür stolze 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge sollten via easy-Online-Portal bis zum 30. Oktober 2019 eingereicht werden. Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur erfreut sich Zeit seiner Existenz großer Beliebtheit. Anträge für circa 16.000 Ladepunkte und ein damit verbundenes Fördervolumen von 78 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Allein der dritte Förderaufruf rief Anträge für 5.301 Schnell- und 5.153 Normalladepunkte hervor. Noch bis 2020 gibt das BMVI insgesamt 300 Millionen Euro für den bundesweiten Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur frei. Voraussetzung: Die Ladesäule ist öffentlich zugänglich und nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Antragsfähig sind Städte, Gemeinden und private Investoren. Eine bewilligte Förderung umfasst maximal 50 % aller förderfähigen Kosten – dazu gehören u.a. die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss sowie die notwendige Montage. WEITERE INFORMATIONEN DAZU FINDET IHR HIER!

⚡POLITIK | CO2-Zuschläge geplant⚡

Jaguar iPace | © JAGUAR LAND ROVER LIMITED 2019

Ende des vergangenen Monats berieten Grüne und SPD über ihre Klimaschutz-Agenda und stellten diese offiziell vor. Auch das Umweltbundesamt hat seinerseits entsprechende Pläne, die es noch in dieser Woche präsentieren möchte. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung jedoch hatte schon vorher einen kurzen Einblick. Demnach plant das Umweltbundesamt die bisherigen Energiesteuern für Diesel, Benzin, Erdgas oder Heizöl mit einem zusätzlichen CO2-Aufschlag zu belasten. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, kommentiert dieses Vorhaben gegenüber der FAS: „Wichtig ist, dass wir schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz neue CO2-Steuer, die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig umzusetzen“. Gleichsam aber soll die Ökostrom-Umlage derart gesenkt werden, dass die für den Bürger zunächst entstehenden Mehrkosten kompensiert werden. Dies habe den Nebeneffekt, dass „die Elektromobilität und andere stromgebundene öffentlichen Verkehre konkurrenzfähiger werden, da der Strompreis sinkt“. Ziel sei es sogar eine Art Klimabonus zu installieren, der für jegliche Art der Energieeinsparung belohnen soll – bspw. durch finanzielle Hilfestellungen beim Kauf effizienterer Küchengeräte. Eine derartige CO2-Bepreisung aber soll keinesfalls in einer Art Hauruckverfahren eingeführt werden. Ein „moderater Einstiegssatz“ wird sich nach Aussagen des Ministeriums zunächst einpegeln und sodann sukzessive erhöht. Wie hoch der CO2-Aufschlag ausfallen wird zeigt sich jedoch erst in ein paar Monaten. Bislang nämlich handelt es sich lediglich um einen Vorschlag des Bundumweltamtes, dem es an der offiziellen Zustimmung von Parlament und Bundesregierung mangelt. Quelle: www.ecomento.de

⚡KONKRET | Umweltbonus: Verlängerung & Erhöhung sicher⚡

Volkswagen ID. CROZZ | ©Volkswagen

Wir haben bereits darüber berichtet: Die als Umweltbonus bekannte Kaufprämie für Elektro- als auch Hybridfahrzeuge läuft offiziell im Juni 2019 aus, soll jedoch verlängert werden. Die Begründung einer bis dato evtl. Verlängerung: Elektromobilität erobert stetig den Markt. Sowohl fahrzeug- als auch ladeinfrastrukturseitig. Besonders jetzt würden die Förderungen Früchte tragen. Diesem Trend müsse Genüge getan werden. Ebenso sieht es das BVMI, das kürzlich bekannt gab, dem Verlangen von Politik, Wirtschaft und Verbraucher nachzukommen. So stehen uns nun eine VERLÄNGERUNG und ERHÖHUNG des Umweltbonus ins Haus. Hier unsere Übersicht in aller Kürze. Bisherige Regelungen für Fahrzeuge, deren Basis-Listenpreis die 60.000,- € nicht übersteigt: ⚡Reines Elektrofahrzeug: 4.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ 4.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ ⚡Hybridfahrzeug: 3.000,- € Bezuschussung (50 % vom Hersteller; 50 % vom Bund)⚡ Zukünftige Regelungen bis Ende 2020 ⚡Verlängerung aller bisherigen Regelungen.⚡ Zukünftige Regelungen ab Anfang 2021 ⚡Reines Elektrofahrzeug (bis 30.000,- € Listenpreis): 4.000,- € vom Bund⚡ ⚡Reines Elektrofahrzeug (bis 60.000,- € Listenpreis): 2.500,- € vom Bund⚡ ⚡Elektr., leichtes Nutzfahrzeug / Taxi: 8.000,- € vom Bund⚡ Am kommenden Mittwoch wird Andreas Scheuer die o.g. Pläne im Klimakabinett der Bundesregierung vorstellen. Die gute Neuigkeit: Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Scholz habe wohl zudem angekündigt, die steuerlichen Anreize für Elektromobilität ebenso in die Verlängerung zu schicken. Ob sich die Automobilindustrie dem Bemühen des Bundes anschließt ist bislang jedoch fraglich. Quelle: www.elektroauto-news.net

⚡KAUFPRÄMIE | Scheuer plant GROßES⚡

BMW i3 | ©BMW Group

Förderung in Höhe von 4.000,-€ für reine E|Fahrzeuge und 3.000,-€ für Hybridfahrzeuge – so der Stand „Umweltbonus“ bis Ende Juni 2019. Das Verkehrsministerium jedoch plant „…sowohl höhere Beträge als auch eine längere Förderdauer als vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen“, so ein Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters. Danach sollen E|Autos bis 30.000 € Listenpreis stärker gefördert werden als bisher. Der im Juni auslaufende „Umweltbonus“ sollte, wie bereits von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagen, bis Ende 2020 unverändert in die Verlängerung gehen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat jedoch umfassendere Pläne: Fahrzeuge, deren Listenpreis die 30.000-Euro-Grenze nicht überschreiten, sollen künftig mit bis zu 6.000,- € gefördert werden. Plug-In-Hybride dieses Preissegments dagegen sollen mit bis zu 4.500,- € gefördert werden. E|Autos mit einem Listenpreis von maximal 60.000,-€ hingegen erhalten einen Umweltbonus von 2.500,-€ seitens des Bundes…immerhin 500,-€ mehr als bisher ausgeschüttet. Bei voll- bzw. teilelektrische Lieferwagen und Taxen soll der Umweltbonus auf der staatlichen Seite bis auf 4.000,-€ bzw. 3.000,-€ verdoppelt werden. Scheuers kürzlich geforderten, eine Milliarde Euro für den Haushalt 2020 als staatliche Hilfe in Bezug auf den privaten Ausbau von Ladeinfrastruktur stehen ebenso im Raum. So unkonkret alle derzeitigen Pläne scheinen, geben sie doch den passenden Rückenwind, um Elektromobilität weiter in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Angesichts der Attraktivität kommender E|Fahrzeug-Modelle, der stetig sinkenden Neuwagenpreise und den immer leiseren Stimmen aus Richtung „Reichweitenangst“, dürfte eines ganz sicher sein: E|Mobilität kommt. Mit großen Schritten. Quelle: www.ecomento.de

⚡UNSERIÖS? | Ifo-Studie unter Beschuss⚡

Zero Emission | © Nissan 2019

Kaum jemand ist wohl an der aktuellsten Studie der Münchner Ifo Instituts zum Thema E|Mobilität herumgekommen. Laut ihr seien Elektrofahrzeuge nämlich echte Klimasünder. „Aufsehenerregend“ ist da eine eher milde Formulierung, wenn man die mediale Wirkung der Studie beschreiben möchte. Aufgrund dessen sieht sich nun auch die Politik verpflichtet, die Stimme zu erheben. Sowohl Bundesumweltministerium als auch Umweltbundesamt verteidigen die ins Negativ geratene Umweltbilanz mit einer umfassenden und daher aussagekräftigen Studie des Heidelberger Ifeu-Instituts, die einen deutlichen Klimavorteil alternativer Antriebe anzeigt. Nach deren Ausarbeitungen sei die CO2-Bilanz eines aktuellen Elektrofahrzeugs in Deutschland (bei einem Strommix aus dem Jahr 2016) sogar 3 % besser als ein diesel- und 12 % besser als ein benzingetriebenes Auto. Im krassen Gegensatz dazu steht das Ergebnis der Ifo-Studie: Nach ihr sei ein Elektroauto 11 bis 28 % umweltbelastender, als ein vergleichbarer Diesel. Von entscheidender Bedeutung seien nicht die lokalen Emissionen, sondern vielmehr die Emissionsbelastung, die während der Produktion freigegeben würden. Auch der Strommix, die Fahrleistung und die Nutzungsdauer der verwendeten Batterien seien ausschlaggebend für das nahezu vernichtende Urteil. Eine derartige Diversität kommt unter anderem nur deshalb zustande, weil unterschiedlichste Rahmenbedingungen in Bezug auf Materialauswahl und Herstellungsverfahren in die Betrachtungen einbezogen werden. Bisher nämlich „liegen nur wenige öffentliche Primärdaten über Batteriematerialien und Herstellung vor“, erklären die Studienbeteiligten des Ifeu-Instituts. Warum die Medienlandschaft sonst noch an der Aussagekraft der Studie zweifelt? Weil diese binnen weniger Tage als „unwissenschaftlich“ entlarvt werden konnte. Sie betiteln sogar einzelne, grobe Fehler. Hier ein kurzer Überblick: Die Studie des Ifo-Instituts… ⚡…beruhe auf NEFZ-Verbrauchswerten des Dieselfahrzeugs.⚡ ⚡ …nehme eine Batterie-Lebensdauer von 150.000 km an und ließe 2nd-life-Lösungen sowie Recycling außer Acht.⚡ ⚡ …berücksichtige in puncto „Batterieherstellung“ ausschließlich fossil erzeugten Strom.⚡ ⚡…nehme im Bereich der Herstellung des Testfahrzeug-Fahrstroms 16 % höhere CO2-Emission an, als die offiziellen Angaben des Umweltbundesamtes versprächen.⚡ Wer sich hierzu gern tiefgehender informieren möchte, dem lege ich folgende Artikel ans Herz: Focus Online („Ifo-Institut rechnet E-Autos schlecht – und macht dabei viele Fehler“) WirtschaftsWoche („Was Hans-Werner Sinn bei seiner Elektroauto-Studie übersehen hat“) Quellen: www.electrivendet | www.ecomento.de

⚡FÖRDERUNG | 1 Mrd. Euro für private Ladesäulen⚡

Wallbox | Bequem Zuhause laden!

Verkehrsminister Andreas Scheuer erkennt den Ernst der Zeit: Gerade einmal 200.000 E|Fahrzeuge bewohnen Deutschlands Straßen. Der wohl größte Kritikpunkt besteht im Bereich „Reichweite“ und kreuzt somit auch den Bereich „Ladeinfrastruktur“. Mit diesem Missstand möchte Scheuer aufräumen und plant mittels Förderprogramm gezielt die Anzahl privater & gewerblicher Ladestationen zu pushen. Dazu fordert er für den Haushalt 2020 zusätzlich 1 Mrd. Euro! Die Art der Förderung wird dabei – wenn der Plan aufgeht – zu einem relevanten „Pro“ auf der Liste derjenigen, die die Installation einer Wallbox in Erwägung ziehen: “Wir wollen für die Bürger Ladepunkte und deren Einbau in der eigenen Garage zur Hälfte fördern. Dafür brauchen wir sofort eine Milliarde Euro.”, fordert der Bundesverkehrsminister. Die Verlautbarungen der Verbraucherzentrale stützen Scheuers Vorhaben. Etwa 75 bis 80 % aller E|Auto Besitzer laden ihr Fahrzeug vor der eigenen Haustüre bzw. am Arbeitsplatz. Wer bislang öffentlich laden wollte, verfügte lediglich über eine Auswahl von ca. 16.100 Ladepunkte in ganz Deutschland (Bundesverband d. Energie- und Wasserwirtschaft; Stand: Dez. 2018). Wer sich genauer über die Installation einer privaten Wallbox informieren möchte, sollte mal in unserer E|Mobilität Fachbetriebssuche vorbeischauen. Geschulte Profis helfen euch gern weiter! http://www.spiegel.de

⚡️ElektrokleinsfahrzeugVO | E-Scooter bald zulassungsfähig?⚡️

eFlux Scooter für die Innenstadt | ©Miweba GmbH

E|Scooter, also elektrische Tretroller, sind eine der vielfältigen Möglichkeiten der E|Mobilität, um besonders Innenstädte emissionsärmer zu gestalten. Das weiß nicht nur „MV-tankt-Strom“ – weltweit boomt die Nachfrage nach den kleinen Kilometerfressern. Bislang aber durften sie weder auf Radwegen noch auf öffentlichen Straßen betrieben werden – weder E|Roller noch E|Skateboards oder E|Hoverboards. Das jedoch wird sich in Zukunft dank Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und der Elektrokleinstfahrzeugverordnung ändern. Laut „Zeit Online“ hat Bundesverkehrsminister Scheuer die Elektrokleinstfahrzeugverordnung nach einigen Korrekturvorgängen unterschrieben. Das bedeutet kurzum, dass die oben erwähnten E|Fahrzeuge legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vor offiziellem Inkrafttreten aber muss die Verordnung noch die Kenntnisnahme der Europäischen Kommission sowie der des Bundesrates durchlaufen. Ziel der Verordnung ist es, an E|Scooter Fahrrad-ähnliche Anforderungen in Sachen Betrieb & Versicherungspflicht zu stellen. Bedeutet für E|Scooter mit Lenkstange: +++ Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sind vorgeschrieben. ++++++ Versicherung plus Versicherungsplakette am Fahrzeug notwendig ++++++ Straßennutzung via öffentlichen Radweg (wenn ausgeschildert) ++++++ Straßennutzung via öffentlicher Fahrbahn ebenso möglich ++++++ Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h ++++++ Klingeln sind keine Pflicht ++++++ Keine Helmpflicht +++ Bei E|Kleinstfahrzeugen ohne Lenkstange – wie bspw. ein E|Hoverboard – dürften mittels Ausnahmeregelung ebenso am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Im aktuellen VO-Entwurf sind außerdem zwei Fahrzeugklassen festgehalten: E|Kleinstfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 12 km/h (sie dürfen ausschließlich Gehwege befahren) und E|Kleinstfahrzeuge mit einem TopSpeed von bis zu 20 km/h (sie dürfen wie oben beschrieben Radwege und öffentl. Straßen befahren). Problematisch aber scheint, dass das Fahren der E |Fahrzeuge auf Gehwegen verfassungswidrig sein könnte. Außerdem bestehen große Bedenken bzgl. der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer: In Städten, in denen bereits E|Kleinstfahrzeuge unterwegs sind, sind Unfallberichte nahezu an der Tagesordnung. Aufgrund dieser Sorge ist es nicht verwunderlich, dass die VO einen Absatz enthält, der den Widerruf der Verordnung jederzeit ermöglicht. In Zukunft also wird die Verordnung als eine Art „Verkehrsversuch“ in die Öffentlichkeit entlassen. Wir bleiben für euch dran! Quelle: www.t3n.de | www.spiegel.de

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