E|Förderung
Ihr geförderter Weg zur E|Mobilität

„Elektrofahrzeuge sind teuer! Ladeinfrastruktur ist es auch…und schlecht ausgebaut sowieso.“ Ein so ähnliches Raunen geht durch die Gesellschaft, wenn es um das Thema Elektromobilität geht. Dass dem jedoch nicht so ist, zeigen die vielen verschiedenen Förderprogramme seitens Bund und Länder.
Sie machen es möglich, dass Elektromobilität zu einem durchaus erschwinglichen Vorhaben wird – auch für den privaten Elektromobilisten. Zudem sorgen Fördermittel dafür, dass die verfügbare Ladeinfrastruktur stetig ausgebaut wird.
FÖRDERMITTELMÖGLICHKEITEN DES BUNDES
Seit dem 23.11.2021 fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Möglich gemacht wird das mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“.
Was wird gefördert | Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Erfüllen Ihre Ladestationen die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Wer wird gefördert | Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
Die Konditionen | Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an. Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten. Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z. B. 1.000 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 1.285,71 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 2.000 EUR | 1.400 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 2.571,43 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 3.000 EUR | 2.100 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 3.857,14 EUR | 2.700 EUR |
… | … | … | … |
10 | 9.000 EUR | z.B. 12.000 EUR | 8.400 EUR |
10 | 9.000 EUR | mind. 12.857,14 EUR | 9.000 EUR |
… | … | … | … |
50 | 45.000 EUR | z. B. 60.000 EUR | 42.000 EUR |
50 | 45.000 EUR | mind. 64.285,71 EUR | 45.000 EUR |
Mehr Informationen finden Sie auf dem Förderportal der KFW.
Förderfähig ist innerhalb der „Kaufprämie für Hybrid- & Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)“ der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gem. § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahrzeug der Klassen M1 und N1 beziehungsweise N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen. Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Grundlegend aber gelten folgende Förderprämien:
9.000,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis
7.500,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 65.000,- € Nettolistenpreis6.750,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis
5.625,- € Prämie für Plug-In-Hybride mit bis zu 65.000,- € NettolistenpreisEs kommt jedoch noch dicker! Ab sofort werden sogar junge Gebrauchtfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahrzeuge der Klassen M1 und N1 bzw. N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen) gefördert. Bedeutet, dass junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2o19 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2o2o und bis zum 31. Dezember 2o21 erfolgt, eine Innovationsprämie erhalten, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Im Falle der zweiten Zulassung gelten die Fördersätze für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 4o.ooo,- € bis maximal 65.ooo,- € .
7.5oo,- € Prämie für E|Fahrzeuge ab 4o.ooo,- € bis maximal 65.ooo,- € Nettolistenpreis
5.625,- € Prämie für Plug-In-Hybride ab 4o.ooo,- € bis maximal 65.ooo,- € Nettolistenpreis
Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur (LIS) und E-Fahrzeuge in Deutschland“
Hierbei handelt es sich um ein 300-Millionen-Euro-Förderprogramm für den Aufbau von 5.000 Schnell-Ladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Vor kurzem wurde der mittlerweile 6. Aufruf zur Antragseinreichung bekanntgegeben. Die Frist zur Antragseinreichung ist jedoch bereits abgelaufen.
Mehr Informationen dazu gibt es hier!
Seitens des Bundesumweltministeriums steht im Förderprogramm „Sozial & Mobil“ die Elektrifizierung von Flotten bei sozialen Diensten im Fokus. Darunter fällt nicht nur die Fahrzeugbeschaffung – auch die zur Betreibung der Fahrzeuge notwenige Ladeinfrastruktur wird gefördert.
Wer wird gefördert | Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Doch auch Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen / Unternehmen verleasen, können eine Förderung beantragen.
Was wird gefördert | Gefördert wird die Beschaffung batterieelektrischer Neufahrzeuge (mit einer Pauschale von 1o.ooo,-€ pro Fahrzeug im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung) sowie der Aufbau von Ladeinfrasruktur.
- Antragstellung über das Förderportal des Bundes
- weiteres Detail und Links finden Sie hier
Die erst Förderrunde läuft bis zu 31.12.2o2o.
Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) koordiniert die Förderrichtlinien Elektromobilität sowie Ladeinfrastruktur (LIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
FÖRDERMITTELMÖGLICHKEITEN DES LANDES M-V
„Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen und Unternehmen“
Hierbei handelt es sich um eine Anteilfinanzierung der Mehrkosten zwischen 30% und 50% bei Investitionen von mindestens 20.000 Euro.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen.
Weitere Informationen und Details erhalten Sie beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Projekt "Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU"
Im Fokus steht die Ermittlung anwendungsfähiger Fördermittelprogramme im Bereich Klimaschutz sowie proaktive, unabhängige und kostenfreie Erst-Förderberatung.
Zielgruppen der Beratung sind insbesondere Unternehmen, Kommunen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ansprechpartner für Interessierte ist Herr Jens Kiel vom Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Telefon: +40 (0) 3981 4490 106